Muss das Verkehrszeichen "abknickende Vorfahrt" nicht auf beiden Seiten der Kreuzung stehen?
Ich kenne bei uns in der Gegend alleine 2 Stellen, wo dieses Verkehrszeichen nur auf der einen Seite der Kreuzung der Vorfahrtsstraße steht... auf der Gegenrichtung steht keins... auf dem untergeordneten "Ast" steht das "Vorfahrt achten"- Schild für die abknickende Vorfahrt...
Und das schon seit Jahren...
Allerdings sind beide Kreuzungen so gestaltet, dass die Logik die Vorfahrtsregeln so darstellt, dass eigentlich gar keine Beschilderung notwendig wäre:
In beiden Fällen handelt es sich um die Hauptstraße durch 2 Dörfer, die an einer Stelle einen 90- Grad- Knick hat...
durch die vorhandene Beschilderung müsste man aber entsprechend den Fahrtrichtungsanzeiger setzen und der aus der Gegenrichtung hat dafür ja kein Schild...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 23. Juli 2019 um 10:52:08 Uhr:
dementsprechend hast du nicht richtig gelesen um was es ging! natürlich hast du bei 306 mit Zusatzschild 1002** recht!
Es ging aber um Straße mit 306 OHNE 1002-**
Dass 1002 fehlt halte ich an den Stellen deiner Beispiele für sehr ungut. Dennoch: Wo steht denn, dass man an Kreuzungen ohne 1002 nicht zu blinken braucht, obwohl man abbiegt?
Nur weil du einer Vorfahrtstraße folgst, entbindet dich das doch nicht von anderen Straßenverkehrsregeln, insbesondere §9, Absatz 1, Satz 1: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Da ist keine Einschränkung bezüglich Folgen einer Vorfahrtstraße.
Dass da außer dir auch praktisch kein anderer blinkt hängt damit zusammen, dass das Blinken generell von den meisten an abknickenden Vorfahrtstraßen (auch mit 1002-Zeichen) unterlassen wird. Regt mich übrigens als Fußgängerin maßlos auf, wenn ich die untergeordnete Straße überqueren will, aber auf den vermeintlich geradeaus Fahrenden warten muss, der aber dann doch unangekündigt abbiegt.
34 Antworten
Wenn eine Straße mit einem Schild als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet wird bekommen die Anderen Straßen entweder ein Vorfahrt achten oder ein Stopschild.
Noch nie anders gesehen und ich habe schon einigen Müll gesehen.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 22. Juli 2019 um 20:42:09 Uhr:
Wenn eine Straße mit einem Schild als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet wird bekommen die Anderen Straßen entweder ein Vorfahrt achten oder ein Stopschild.
Noch nie anders gesehen und ich habe schon einigen Müll gesehen.
das wäre der Fall bei einer "Normalen Vorfahrtstraße" (Zeichen 306) und wenn die in ihrem Verlauf eine Kurve hat blinkt da normalerweise keiner außer vielleicht Goify!?
In der Fragestellung geht es aber um eine Straßenführung mit 406 plus Zusatzzeichen 1002-21 u.a.!
Interessant ist hier der Passus "und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt" was eben genau nicht der Fall ist... und an anderer Stelle habe ich gelesen, dass mit den Zusatzschildern "sparsam umzugehen ist" wenn sich die Verkehrsführung klar ergibt...
Danke Cokefreak für den passenden Post...
"Es steht am Anfang der Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!), 206 (Halt Vorfahrt gewähren!) oder 307 (Ende der Vorfahrtsstraße). Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn. "
dazu Beispiel 1: https://www.google.com/.../...f17227a8ea9!8m2!3d47.9182173!4d7.7442905
Die Lazarus- Schwendi-Straße und die Niederdorfstraße ergeben zusammen die Hauptstraße durch den Ort...
da wo das "Straße" von Lazarus-Schwendi links steht(beim Kebabhaus) steht auch ein 306 pls 1002-22...
an der von oben kommenden nördlichen Lazarus-Schwendi-Straße steht ein Vorfahrt-Achten-Schild 205 mit entsprechendem Zusatzschild 1002...
wenn man von rechts der Niederdorfstraße in die Lazarus- Schwendi-Straße der Linksskurve folgt steht kein 306er mit Zusatzschild!
Logisch wäre natürlich für den mündigen Verkehrsteilnehmer: ich befinde mich auf der Vorfahrtstraße und die von rechts oben kommen müssen mir die Vorfahrt gewähren und da kein Zusatzschild muss ich auch nicht nach links blinken...
Spannend wird es aber nun noch, da es seit einiger Zeit Tempo 30 auf der Hauptstraße gibt!
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 23. Juli 2019 um 10:09:28 Uhr:
das wäre der Fall bei einer "Normalen Vorfahrtstraße" (Zeichen 306) und wenn die in ihrem Verlauf eine Kurve hat blinkt da normalerweise keiner außer vielleicht Goify!?
Anders herum, da blinken alle außer du. Das würde mir echt zu denken geben. Wäre ich du, hätte ich schon Kopfweh davon.
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Hier Beispiel 2:
https://www.google.com/maps/@47.9371838,7.6460413,352m/data=!3m1!1e3
Bachstraße und Dorfstraße ergeben zusammen die Hauptstraße durch den Ort.
Beim "e" von Bachstraße steht ein 306er mit Zusatzschild 1002-22.
An der Einmündung von Mühlenstraße steht ein 205er mit Zusatzschild.
Aus der Dorfstraße nach links in Bachstraße steht KEIN 306er mit Zusatzschild.
Hier gilt noch Tempo 50.
Zitat:
@Goify schrieb am 23. Juli 2019 um 10:20:42 Uhr:
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 23. Juli 2019 um 10:09:28 Uhr:
das wäre der Fall bei einer "Normalen Vorfahrtstraße" (Zeichen 306) und wenn die in ihrem Verlauf eine Kurve hat blinkt da normalerweise keiner außer vielleicht Goify!?
Anders herum, da blinken alle außer du. Das würde mir echt zu denken geben. Wäre ich du, hätte ich schon Kopfweh davon.
du blinkst also im Verlauf auf einer mit 306 gekennzeichneten Straße OHNE Zusatzschild 1002-** ???
nee, da blinken nicht alle! und ja, du bereitest mir Kopfweh...
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 23. Juli 2019 um 10:24:55 Uhr:
Aus der Dorfstraße nach links in Bachstraße steht KEIN 306er mit Zusatzschild.
Ist das denn nötig, wenn die Bodenmarkierung auf der Straße eindeutig ist?
daher meine Ausgangsfrage, ob das sein muss oder nicht!
das erklärt aber immer noch nicht (für mich) die Problematik des Fahrtrichtungsanzeigers bei beiden Dörfern:
- derjenige, der aus der Bachstraße dem Straßenverlauf in der Rechtskurve folgt hat 306 plus Zusatzschild und ist entsprechend angehalten, den rechten Fahrtrichtungsanzeiger zu nutzen, sonst könnte einer aus der Mühlenstraße davon ausgehen, dass er geradeaus in seine Richtung fährt (mal ganz abgesehen davon, dass leider nur die wenigsten tatsächlich hier blinken)
- derjenige, der aus der Dorfstraße der Linkskurve in die Bachstraße folgen würde hat keine Vorgabe zur Nutzung des linken Fahrtrichtungsanzeigers...das sieht der in der Mühlenstraße dann aber so, dass er meint der fährt geradeaus in seine Richtung
- nun gut, sofern derjenige in der Mühlenstraße den Paragraph 1 im Kopf behält kann ja eh nix passieren...er hat ja in jedem Fall das 205er vor sich...
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 22. Juli 2019 um 15:06:56 Uhr:
erklärst du mir auch noch was DU genau mit Quatsch meinst?
Quatsch ist daß man beim befahren einer Abknickenden Vorfahrtstraße nicht blinkt, das war sogar eine Frage in der Theorieprüfung. Bei abknickenden Vorfahrtstraßen wird natürlich geblinkt!
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 22. Juli 2019 um 15:06:56 Uhr:
aber wie oben geschrieben "üblicherweise" blinke ich nicht auf einer "normalen" Vorfahrtsstraße, wenn ich dem Straßenverlauf einfach nur folge... sondern nur wenn "abknickende Vorfahrt" ausgewiesenoder ???
Äh, ja klar. Das Thema geht doch um Abknickende Vorfahrtstraße!?!
Gruß Metalhead
Für mich wäre das Blinken eindeutig, aber vielleicht bin ich da wirklich eine Minderheit. Es wird immer geblinkt, wenn man bei der Kreuzung nicht geradeaus fährt (manche blinken sogar in Serpentinen). Und man blinkt unabhängig davon, wer wie Vorfahrt hat und ob die Vorfahrtstraße abknickend ist oder nicht.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 23. Juli 2019 um 10:49:27 Uhr:
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 22. Juli 2019 um 15:06:56 Uhr:
erklärst du mir auch noch was DU genau mit Quatsch meinst?
Quatsch ist daß man beim befahren einer Abknickenden Vorfahrtstraße nicht blinkt, das war sogar eine Frage in der Theorieprüfung. Bei abknickenden Vorfahrtstraßen wird natürlich geblinkt!Gruß Metalhead
dementsprechend hast du nicht richtig gelesen um was es ging! natürlich hast du bei 306 mit Zusatzschild 1002** recht!
Es ging aber um Straße mit 306 OHNE 1002-**... ist das so schwer zu verstehen?
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 23. Juli 2019 um 10:52:08 Uhr:
Es ging aber um Straße mit 306 OHNE 1002-**
Hmm scheinbar hab ich irgendwo 'nen Themawechsel verpasst. 😁
Gruß Metalhead
eddiotos hatte das dagegen gestern schon in der ersten Antwort auf meine Frage richtig erkannt mit Bezug auf den letzten Absatz meines ersten Posts, wo es um den Unterschied mit und ohne Zusatzschild ging!
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 23. Juli 2019 um 10:52:08 Uhr:
dementsprechend hast du nicht richtig gelesen um was es ging! natürlich hast du bei 306 mit Zusatzschild 1002** recht!
Es ging aber um Straße mit 306 OHNE 1002-**
Dass 1002 fehlt halte ich an den Stellen deiner Beispiele für sehr ungut. Dennoch: Wo steht denn, dass man an Kreuzungen ohne 1002 nicht zu blinken braucht, obwohl man abbiegt?
Nur weil du einer Vorfahrtstraße folgst, entbindet dich das doch nicht von anderen Straßenverkehrsregeln, insbesondere §9, Absatz 1, Satz 1: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Da ist keine Einschränkung bezüglich Folgen einer Vorfahrtstraße.
Dass da außer dir auch praktisch kein anderer blinkt hängt damit zusammen, dass das Blinken generell von den meisten an abknickenden Vorfahrtstraßen (auch mit 1002-Zeichen) unterlassen wird. Regt mich übrigens als Fußgängerin maßlos auf, wenn ich die untergeordnete Straße überqueren will, aber auf den vermeintlich geradeaus Fahrenden warten muss, der aber dann doch unangekündigt abbiegt.