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Muss das Verkehrszeichen "abknickende Vorfahrt" nicht auf beiden Seiten der Kreuzung stehen?

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 7:17

Ich kenne bei uns in der Gegend alleine 2 Stellen, wo dieses Verkehrszeichen nur auf der einen Seite der Kreuzung der Vorfahrtsstraße steht... auf der Gegenrichtung steht keins... auf dem untergeordneten "Ast" steht das "Vorfahrt achten"- Schild für die abknickende Vorfahrt...

Und das schon seit Jahren...

Allerdings sind beide Kreuzungen so gestaltet, dass die Logik die Vorfahrtsregeln so darstellt, dass eigentlich gar keine Beschilderung notwendig wäre:

In beiden Fällen handelt es sich um die Hauptstraße durch 2 Dörfer, die an einer Stelle einen 90- Grad- Knick hat...

durch die vorhandene Beschilderung müsste man aber entsprechend den Fahrtrichtungsanzeiger setzen und der aus der Gegenrichtung hat dafür ja kein Schild...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 23. Juli 2019 um 10:52:08 Uhr:

dementsprechend hast du nicht richtig gelesen um was es ging! natürlich hast du bei 306 mit Zusatzschild 1002** recht!

Es ging aber um Straße mit 306 OHNE 1002-**

Dass 1002 fehlt halte ich an den Stellen deiner Beispiele für sehr ungut. Dennoch: Wo steht denn, dass man an Kreuzungen ohne 1002 nicht zu blinken braucht, obwohl man abbiegt?

Nur weil du einer Vorfahrtstraße folgst, entbindet dich das doch nicht von anderen Straßenverkehrsregeln, insbesondere §9, Absatz 1, Satz 1: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Da ist keine Einschränkung bezüglich Folgen einer Vorfahrtstraße.

Dass da außer dir auch praktisch kein anderer blinkt hängt damit zusammen, dass das Blinken generell von den meisten an abknickenden Vorfahrtstraßen (auch mit 1002-Zeichen) unterlassen wird. Regt mich übrigens als Fußgängerin maßlos auf, wenn ich die untergeordnete Straße überqueren will, aber auf den vermeintlich geradeaus Fahrenden warten muss, der aber dann doch unangekündigt abbiegt.

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Die Fahrtrichtung muss auch bei abknickender Vorfahrt ganz normal gesetzt werden, allerdings ist die Situation für diejenigen irritiert, die kein Zusatzschild darüber haben, dass es sich um eine abknickende Vorfahrt handelt. So denkt der Vorfahrt gewährende, sein Gegenüber müsse ebenfalls warten (noch dazu es Linksabbieger geben kann, von denen derjenige denkt, sie müssten ihn passieren lassen), was nicht der Fall ist. Aus meiner Sicht, muss das Zusatzschild auf allen ankommenden Straßen, ob nun 3 oder 4, angebracht werden.

Sowas haben wir hier ja auch, und da haben auch nur die Fahrzeugführer, die auf der Hauptstraße unterwegs sind, ein derartiges Schild; hier hat es allerdings auch nur 1 Nebenstraße, die in diese abbiegende Hauptstraße einmündet.

Hier wäre allerdings der Platz vorhanden, diese "Kreuzung", aus der einen Richtung betrachtend, aufzuweiten und jenen, die in die Nebenstraße "abbiegen" wollen, eine eigene Fahrsprur zu geben. Denn gerade zu Zeiten des Berufsverkehrs staut sich das alles teils erheblich, weil viele wegen des angrenzenden Betriebsgeländes geradeaus auf die Nebenstraße wollen.

An einer anderen Stelle hat es eine echte Kreuzung mit abbiegender Hauptstraße, da hat jede Straße dieses Zusatzschild, also auch die 2 Nebenstraßen.

Da setzt eine Behörde glatt das selbstständige Denken des "mündigen" Bürgers voraus. Frechheit sowas.

Wenn die Logik der Vorfahrtsregeln doch schon alles sagt, warum dann noch ein zusätzliches Schild? Kenne ich auch von etlichen Kreuzungen - z.B. eine ganz normale "T" Kreuzung mit nur an einer Seite das Vorfahrtschild, an einer weiteren das Vorfahrtachten und an der dritten Seite nichts. Warum auch? Die kommen für den einen von rechts und haben deshalb ohne Beschilderung bereits Vorfahrt. Haben sie Gegenverkehr und wollen nach links abbiegen, müssen sie warten - alles bereits in der StVO geregelt.

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 10:45

Weil man üblicherweise auf einer Vorfahrtsstraße nicht blinkt! Nun hat die eine Richtung aber ein Verkehrsschild, welches zum Blinken auffordert und die andere nicht... die denken dann "warum blinkt der"!?

Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 22. Juli 2019 um 12:45:48 Uhr:

Weil man üblicherweise auf einer Vorfahrtsstraße nicht blinkt!

Wo hast du denn den Quatsch gelernt?

Gruß Metalhead

Na der auf der Vorfahrtstraße ist der Boss, er kann tun und lassen, was er will :)

Ich arbeite in der Nähe einer T-Kreuzung, Tempo 30, RvL, und 90% der Fahrer, die auf dem oberen Balken des T von links nach rechts fahren, ignorieren die Vorfahrt derjenigen, die von unten kommen. Immer wieder scheppert es, und dann gibt es meist die Ausrede "ich war auf der geradeaus führenden Straße unterwegs und hatte deshalb Vorfahrt".

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 13:06

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Juli 2019 um 14:11:48 Uhr:

Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 22. Juli 2019 um 12:45:48 Uhr:

Weil man üblicherweise auf einer Vorfahrtsstraße nicht blinkt!

Wo hast du denn den Quatsch gelernt?

Gruß Metalhead

erklärst du mir auch noch was DU genau mit Quatsch meinst?

Natürlich blinke ich auch auf einer Innerorts- Vorfahrtsstraße; Beispiele:

- ich möchte diese Straße verlassen auf eine andere

- ich möchte ein stehendes Hindernis überholen

- ich möchte am Seitenrand anhalten

- ich habe eine Panne

...

aber wie oben geschrieben "üblicherweise" blinke ich nicht auf einer "normalen" Vorfahrtsstraße, wenn ich dem Straßenverlauf einfach nur folge... sondern nur wenn "abknickende Vorfahrt" ausgewiesen

oder ???

Und in welche Richtung blinkst du dann, wenn du nicht der abknickenden Vorfahrtsstraße folgst, sondern geradeaus fährst? Warnblinker?

Merkst du was, du hast seit Ewigkeiten vergessen zu blinken, wenn du so einer abknickenden Vorfahrtsstraße gefolgt bist.

Nein, Mittelblinker :)

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 15:47

Zitat:

@Goify schrieb am 22. Juli 2019 um 16:51:49 Uhr:

Und in welche Richtung blinkst du dann, wenn du nicht der abknickenden Vorfahrtsstraße folgst, sondern geradeaus fährst? Warnblinker?

Merkst du was, du hast seit Ewigkeiten vergessen zu blinken, wenn du so einer abknickenden Vorfahrtsstraße gefolgt bist.

Vielleicht einfach nochmals meinen Text oben lesen und verstehen!!!???

Es geht nicht um das Setzen des Fahrrichtungsanzeigers bei vorhandener Beschilderung "abknickende Vorfahrt" (das ist eindeutig klar wann und wo geblinkt werden muss und wo nicht) sondern im Unterschied dazu, dass bei Vorfahrtsstraße ohne diese Beschilderung nicht geblinkt werden muss...

wenn ich von der einen Seite komme steht ein Schild "abknickende Vorfahrt nach rechts" und dementsprechend habe ich den Fahrrichtungsanzeiger zu setzen und wenn ich von der anderen Seite komme habe ich kein Schild und muss also auch keinen Fahrtrichtungsanzeiger setzen, da ich einer ganz normalen Vorfahrtstraße geradeaus folge...

Die untergeordnete Straße ist hier völlig außen vor...

Mir war es bisher immer egal, was die Schilder anzeigen: Geht die Straße um die Ecke, blinke ich. Fahre ich geradeaus, blinke ich nicht.

Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 22. Juli 2019 um 17:47:20 Uhr:

Die untergeordnete Straße ist hier völlig außen vor...

Ist sie nicht. Denn biegst du ab, dann musst du blinken. Wenn du nicht blinkst, musst du geradeaus weiterfahren. Du weißt ohne dem Schild ja nicht mal, welche Straße als Vorfahrtstraße weitergeführt wird.

Mach vielleicht mal eine Skizze, vielleicht verstehen wird dich einfach nur falsch. Oder ein google maps link.

Habe mal drauf geachtet: an allen Zufahrt- und an der Vorfahrtstraße ist das Schild montiert.

Die Frage bleibt ob es so sein muss?

Ich sage mal ja: "Eine abgeknickte Vorfahrtstraße wird immer durch ein Schild mit Zusatzzeichen für den Verkehr gekennzeichnet."

Des weiteren findet man Folgendes: "Das Zeichen "abknickende Vorfahrt" soll nur aufgestellt werden, wo der eindeutige Verlauf der Vorfahrtstraße nicht klar erkennbar ist (VwV-StVO)"

Hast Du mal die Ortschaft und Straßennamen? Schauen wir uns das mal auf gockel earth an.

Führt die Vorfahrtsstraße nach links und die untergeordnete Straße geradeaus reicht ein Schild: von der Gegenseite ist die Vorfahrt durch RvL (Rechts vor Links) klar und um in die untergeordnete Straße zu gelangen muss man abbiegen + dann wäre beim Folgen der Vorfahrtsstraße nicht Mal ein blinken nötig (Horror die Preise für Blinkerflüssigkeit). Ansonsten sind immer zwei Schilder notwendig (denke ich)

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