Mündlich auf Schadenersatz verzichtet, dann nachhaltig gefordert
Hallo liebe Foristen,
ich hätte gerne einen Rat.
Meine Freundin hatte einen minimalen Auffahrunfall beim ausparken. Ein schwarzer Kleinwagen wurde beim Ausparken berührt und ein kleiner Lackschaden entstand am linken Kotflügel.
Ein etwa 5x5cm großer Fleck in der Farbe des Auffahrenden Autos.
Der Fahrzeugbesitzer wurde sofort ermittelt und der Schaden präsentiert. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs tätigte vor einer Zeugin die Aussage, dass er das "selbst entfernen würde" (sinngemäß zitiert).
Deshalb wurde die Versicherung nicht benachrichtigt.
Am Abend des selben Tages meldete er sich dann mit der Nachricht, dass sein eigener Versuch fehlgeschlagen wäre und nun der Schaden entweder über die Versicherung oder in bar ersetzt werden müsse.
Der ganze Kotflügel müsse neu lackiert werden.
Meine Frage ist nun, ob er vielleicht versucht, noch etwas Profit aus der Sache zu schlagen und ob er überhaupt Ansprüche hat, weil er ja eventuell durch eigene Basteleien den Zustand verschlechtert hat und das nun auf meine Freundin abwälzen will.
Vielen Dank im Voraus
max-
18 Antworten
Stimmt, die lackieren nämlich nicht selbst, sondern "verbringen" kostenpflichtig das Auto zur Lackiererei, "holen" es kostenpflichtig wieder ab, erhöhen die Rechnung der Lackiererei nur "angemessen" und stellen dem Kunden dann 1.000,- € in Rechnung. Natürlich erhöhter Arbeitsaufwand, da "Versicherungsschaden".
Immer wieder gerne angebracht: Bei meinem 7er eine Delle im Kotflügel, erforderlich: Abnahme des Stoßfängers, Ausbessern und Lackieren sowie Anbringen des Stoßfängers.
BMW - Smartrepair: rund 650,- €
BMW - vollständige Rep. mit Lackieren des hinteren Seitenteils: rund 1.300,- €
Fachbetrieb - Lackiererei: rund 350,- € und perfekt behoben.
Andere Marke - gleiches System
Gruß
Peter
Zitat:
@max- schrieb am 29. Juli 2015 um 18:27:30 Uhr:
Meine Frage ist nun, ob er vielleicht versucht, noch etwas Profit aus der Sache zu schlagen
Bestimmt, so wie andere fiktive Abrechner auch.
Er erstellt ein Gutachten, lässt vielleicht anschliessend billig (oder gar nicht) reparieren und tütet auf dem Heimweg grinsend einen Flachbildfernseher ein.
Kannst Du aber nicht ändern, ist nun mal sein Recht.
Danke nochmal für alle Antworten, es läuft wohl auf eine private Einigung hinaus. Der Geschädigte verhält sich sehr fair.
Und eben habe ich auch gemerkt, wie bekloppt der Titel ist..
Aber wie gesagt bei privater Einigung alles schriftlich festhalten. Wenn nicht kann er immer noch der Versicherung Bescheid geben , sogar irgendwie noch 2 Jahre danach oder sogar 3.