MPU Verjährung (Verjährungsfrist)
Hallo Motortallk freunde,
ich hätte eine frage
und zwar ein Arbeitskollege von mir hat vor 14 Jahren also 2004 sein FS wegen Btm abgeben müssen.
Die MPU hat er bis dato nicht gemacht weil ihn das Geld fehlt.
In den 14 Jahren wo er kein FS hat ist er 3 x mal ohne FS erwischt worden
einmal 2005 - 20010 und einmal Januar 2017
er hat keine Drogen Delikte seit 2004,er ist sauber bis auf die oben genannten 3x ohne FS
jetzt ist die frage bekommt er sein FS 2019 ohne die MPU?denn die 15 Jahre werden voll ??
es gibt ja die Verjährung von 15 Jahren?? oder muss er trotzdem die Mpu machen??
BITTE beim Thema bleiben kommen Sie nicht mit warum er 3x ohne FS gefahren ist etc
er bereut alles und er bereut auch das er jemals gekifft hat aber man kann die zeit nicht mehr zurück drehen
Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort
Beste Antwort im Thema
Tja, da Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dazu führt das neue Einträge in die Akte kommen ist die "Verjährung" aktuell 15 Jahre nach Rechtskraft des letzten Vergehens , also 2032. Nach jedem Eintrag beginnt die Frist neu zu laufen.
Die Chance 2019 den Schein ohne MPU wiederzubekommen hat er sich mit dem Schwarzfahren selbst versaut.
Also entweder bis 2032 Sauber bleiben, auch wenn es Ihm schwerfällt oder die MPU in Angriff nehmen. Aber Die dürfte nicht so ganz einfach werden. Da steht eine doppelte Fragestellung im Raum. Einmal die Drogen und einmal wegen dem Schwarzfahren.
Ganz nebenbei sehe Ich die Gefahr das er bei weiteren Verstößen dem Knast immer näher kommt. Die Intervalle des Erwischt werdens lassen vermuten das er ständig mit dem Auto fährt, denn 3x ohne Schein und jedes Mal erwischt werden ist wenig Glaubhaft.
Mit der Kohle die die Strafbefehle wegen dem Schwarzfahren gekostet haben hätte er auch die MPU machen können.
35 Antworten
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. Dezember 2017 um 21:51:49 Uhr:
Weil sich zwei Wohnsitze nicht zum Preis von einem Wohnsitz realisieren lassen.
Wenn er Belgier ist werden doch seine Eltern oder Geschwister dort wohnen....
Da wird es aber eher Probleme mit dem Finanzamt geben wenn er seinen Arbeitsplatz in D hat.
Alles viel zu aufwändig. MPU machen und gut ist's.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. Dezember 2017 um 21:51:49 Uhr:
Weil sich zwei Wohnsitze nicht zum Preis von einem Wohnsitz realisieren lassen.
Er hat dort verwandte Anmeldung /Wohnsitz ist kein Problem.
Ein kleines Problem ist dennoch da,er muss Wahrscheinlich den Arbeitsvertrag bei uns Kündigen(ist seit 15 Jahre in der Firma)
oder kann er trotzdem hier weiter Arbeiten?er muss schließlich nachweisen das er 185 Tage da Angemeldet ist?"?"?
Zitat:
@Abi61 schrieb am 1. Dezember 2017 um 22:25:09 Uhr:
er muss schließlich nachweisen das er 185 Tage da Angemeldet ist?"?"?
Er muß quasi nachweisen, daß er seinen Lebensmittelpunkt dort hat. Deswegen auch 185 Tage - das ist etwas mehr als die Hälfte eines Jahres.
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Wenn man in derselben Zeit in D arbeitet und Steuern zahlt funktioniert es schon mal nicht.
Eine MPU ist kein Hexenwerk, setzt aber eine nachhaltige Verhaltensänderung voraus.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Dezember 2017 um 22:45:32 Uhr:
Wenn man in derselben Zeit in D arbeitet und Steuern zahlt funktioniert es schon mal nicht.
doch mit einem Heimarbeitsplatz kann man die Anzahl der Tage in D reduzieren - da muss aber die Firma mitspielen. ;-)