MPU Verjährung (Verjährungsfrist)
Hallo Motortallk freunde,
ich hätte eine frage
und zwar ein Arbeitskollege von mir hat vor 14 Jahren also 2004 sein FS wegen Btm abgeben müssen.
Die MPU hat er bis dato nicht gemacht weil ihn das Geld fehlt.
In den 14 Jahren wo er kein FS hat ist er 3 x mal ohne FS erwischt worden
einmal 2005 - 20010 und einmal Januar 2017
er hat keine Drogen Delikte seit 2004,er ist sauber bis auf die oben genannten 3x ohne FS
jetzt ist die frage bekommt er sein FS 2019 ohne die MPU?denn die 15 Jahre werden voll ??
es gibt ja die Verjährung von 15 Jahren?? oder muss er trotzdem die Mpu machen??
BITTE beim Thema bleiben kommen Sie nicht mit warum er 3x ohne FS gefahren ist etc
er bereut alles und er bereut auch das er jemals gekifft hat aber man kann die zeit nicht mehr zurück drehen
Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort
Beste Antwort im Thema
Tja, da Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dazu führt das neue Einträge in die Akte kommen ist die "Verjährung" aktuell 15 Jahre nach Rechtskraft des letzten Vergehens , also 2032. Nach jedem Eintrag beginnt die Frist neu zu laufen.
Die Chance 2019 den Schein ohne MPU wiederzubekommen hat er sich mit dem Schwarzfahren selbst versaut.
Also entweder bis 2032 Sauber bleiben, auch wenn es Ihm schwerfällt oder die MPU in Angriff nehmen. Aber Die dürfte nicht so ganz einfach werden. Da steht eine doppelte Fragestellung im Raum. Einmal die Drogen und einmal wegen dem Schwarzfahren.
Ganz nebenbei sehe Ich die Gefahr das er bei weiteren Verstößen dem Knast immer näher kommt. Die Intervalle des Erwischt werdens lassen vermuten das er ständig mit dem Auto fährt, denn 3x ohne Schein und jedes Mal erwischt werden ist wenig Glaubhaft.
Mit der Kohle die die Strafbefehle wegen dem Schwarzfahren gekostet haben hätte er auch die MPU machen können.
35 Antworten
Zitat:
@Abi61 schrieb am 30. November 2017 um 15:47:29 Uhr:
Diese Registerauszug die Beantragt man also in Flensburg?? und was steht da drin?? ich meine was bringt die
Registerauszug ?
da stehen alle Taten drin, die noch im Zentralregister eingetragen sind. Mit ihren Tilgungsdaten und die Gesamttilgung, wann alles weg ist. Wenn alles gelöscht ist: MPU-freie Neuerteilung.
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_tab.html
Zitat:
@TomF31 schrieb am 30. November 2017 um 16:18:39 Uhr:
15 Jahre nach dem letzten Delikt ..... 2017 (fahren ohne Fahrerlaubnis) + 15 Jahre = 2032 ..... was gibt es denn da nicht zu verstehen?
dass es Quatsch ist. So pauschal kann man das gar nicht sagen, da die einzelnen Taten völlig unterschiedliche Tilgungszeiträume haben und außerdem noch altes und neues Punkterecht zu beachten ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 16:18:43 Uhr:
Zitat:
@Abi61 schrieb am 30. November 2017 um 15:47:29 Uhr:
Diese Registerauszug die Beantragt man also in Flensburg?? und was steht da drin?? ich meine was bringt die
Registerauszug ?
da stehen alle Taten drin, die noch im Zentralregister eingetragen sind. Mit ihren Tilgungsdaten und die Gesamttilgung, wann alles weg ist. Wenn alles gelöscht ist: MPU-freie Neuerteilung.https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_tab.html
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 16:18:43 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 30. November 2017 um 16:18:39 Uhr:
15 Jahre nach dem letzten Delikt ..... 2017 (fahren ohne Fahrerlaubnis) + 15 Jahre = 2032 ..... was gibt es denn da nicht zu verstehen?
dass es Quatsch ist. So pauschal kann man das gar nicht sagen, da die einzelnen Taten völlig unterschiedliche Tilgungszeiträume haben und außerdem noch altes und neues Punkterecht zu beachten ist.
Es ist also nicht so, das durch die erneuten Glanzleistungen (Fahren ohne Fahrerlaubnis) die Verjährung gehemt wird und von neuem anfängt zu laufen?
Zitat:
@TomF31 schrieb am 30. November 2017 um 16:25:48 Uhr:
Es ist also nicht so, das durch die erneuten Glanzleistungen (Fahren ohne Fahrerlaubnis) die Verjährung gehemt wird und von neuem anfängt zu laufen?
kommt drauf an. Auf die Tat in 2017 trifft das in keinem Fall zu, da diese nach neuem Recht getilgt wird und da gibt es keine Tilgungshemmung mehr.
Bei den Alttaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2005 und 2010) stimmt das mit der Tilgungshemmung, aber nicht notwendig mit 15 Jahren. Die gelten nämlich nur, wenn auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung damit verbunden war, sonst würden diese nach 5 Jahren getilgt und dann wären in 2015 die beiden Taten tilgungsreif gewesen. Sie würden dann in der Tilgung durch den Entzug der Fahrerlaubnis wegen der Drogenfahrt gehemmt, aber der wird in 2018 getilgt und nimmt die beiden Fahrten mit. Im Ergebnis stünde dann nur noch die Fahrt aus 2017 für sich im Register und wäre verwertbar.
Spätestens zum 1.5.2019 entfällt die Tilgungshemmung ganz. Die Kernfrage ist also, ob mit den Verurteilungen für Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2005 und 2010 auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung verbunden war. Die spätesten möglichen Tilgungstermine sind 1.5.2019 für den Fahrerlaubnisentzug, 2020 für die erste Fahrt ohne FE, 2025 für die zweite Fahrt und 2032 für die dritte Fahrt ohne FE, aber dazu hätte es schon unwahrscheinlicherweise jeweils eine isolierte Sperrfrist geben müssen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 14:45:03 Uhr:
die Frage, die gestellt wurde, war ob die Vortaten verjährt sind und ob er zur MPU muss. Fernab aller moralischen Aspekte (in diesem Forum wird jeder Parksünder zur MPU geschickt) gibt es darauf nur die Antwort, dass es sein kann, aber nicht muss.Er braucht für die Antwort nicht zur Führerscheinstelle, dazu reicht ein Registerauszug aus Flensburg. Ich finde es immer wieder toll, dass viele Leute von "Ratgebern" hier im Forum zum Anwalt, Führerscheinstelle oder sonstwohin geschickt werden. Nur weil die Leute es selber nicht wissen, trotzdem meinen hier schreiben zu müssen und konsequent ausschließen, dass es jemand anders hier wissen könnte, Im Ergebnis sind die Threads zugemüllt und die richtigen Antworten findet keiner mehr heraus.
Sorry,
wenn ich meine persönliche Meinung hier geschrieben habe. Sie war auch nicht "moralisch" gemeint. Wenn in einem allgemeinem Forum keine persönliche Meinungen geäußert werden dürfen, können die Foren hier total vergessen und nur noch für Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige und Verwaltungsrechtler öffnen.
Und eine rechtsverbindliche Auskunft - so meine ich in meiner Laiensphäre - wird der Fragesteller trotz der excellenten Auskunft tatsächlich nur bei der zuständigen Behörde erhalten.
Also:
Nochmals Entschuldigung, dass ich mich geäußert habe.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 14:45:03 Uhr:
die Frage, die gestellt wurde, war ob die Vortaten verjährt sind und ob er zur MPU muss. Fernab aller moralischen Aspekte (in diesem Forum wird jeder Parksünder zur MPU geschickt) gibt es darauf nur die Antwort, dass es sein kann, aber nicht muss.Er braucht für die Antwort nicht zur Führerscheinstelle, dazu reicht ein Registerauszug aus Flensburg. Ich finde es immer wieder toll, dass viele Leute von "Ratgebern" hier im Forum zum Anwalt, Führerscheinstelle oder sonstwohin geschickt werden. Nur weil die Leute es selber nicht wissen, trotzdem meinen hier schreiben zu müssen und konsequent ausschließen, dass es jemand anders hier wissen könnte, Im Ergebnis sind die Threads zugemüllt und die richtigen Antworten findet keiner mehr heraus.
Du schreibst Führerscheinstelle und meinst eventuell die Fahrerlaubnisbehörde.
Das sind oft zwei unterschiedliche Stellen. Bei der Fahrerlaubnisbehörde werden die Akten geführt bei denen auch Verkehrsvergehen und Straftaten im Zusammenhang mit einem Fahrzeug begangen wurden eingetragen sind, die nicht zu Punkten in Flensburg geführt haben.
Diese Fahrerlaubnisbehörde ist dem für die Wohnsitzadresse zuständigen Strassenverkehrsamt angegliedert.
Zitat:
@TomF31 schrieb am 30. November 2017 um 16:18:39 Uhr:
Zitat:
@Abi61 schrieb am 30. November 2017 um 15:52:31 Uhr:
Bist du dir sicher das er bis 2032 warten muss??was ist mit der Löschung nach 15 Jahren??
15 Jahre nach dem letzten Delikt ..... 2017 (fahren ohne Fahrerlaubnis) + 15 Jahre = 2032 ..... was gibt es denn da nicht zu verstehen?
Ich habe jetzt Verstanden das ist echt hart wenn das stimmt
DANKE an alle
eine letzte frage hätte ich noch und zwar der Kollege ist Belgischer Staatsbürger wenn er in Belgien ein FS macht darf er dann mit den Belgischen FS hier fahren?? ich habe über die EU FS gelesen manche schreiben es ist LEGAL andere schreiben ILEGAL ich weis nicht wem ich glauben soll
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 20:40:31 Uhr:
Nur wenn er 185 Tage in Belgien wohnt
Nur wenn er mindestens 185 Tage in Belgien wohnt ;-)
Zitat:
@heffe schrieb am 1. Dezember 2017 um 08:55:37 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 20:40:31 Uhr:
Nur wenn er 185 Tage in Belgien wohntNur wenn er mindestens 185 Tage in Belgien wohnt ;-)
Es sind genaugenommen 183 Tage - Schaltjahre einmal aussen vor gelassen.
Wegen dieser Wohnsitzregelung musste Bumm Bumm Boris schon einmal richtig Steuern nachzahlen.
Zitat:
@heffe schrieb am 1. Dezember 2017 um 08:55:37 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 20:40:31 Uhr:
Nur wenn er 185 Tage in Belgien wohntNur wenn er mindestens 185 Tage in Belgien wohnt ;-)
Es gibt also doch Alternativen an MPU vorbei zu kommen,was mit der Adresse die er in De hat kann man
hier und da gemeldet sein oder muss er DE für 185 komplett verlassen??
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 1. Dezember 2017 um 12:26:30 Uhr:
Zitat:
@heffe schrieb am 1. Dezember 2017 um 08:55:37 Uhr:
Nur wenn er mindestens 185 Tage in Belgien wohnt ;-)
Es sind genaugenommen 183 Tage - Schaltjahre einmal aussen vor gelassen.
Wegen dieser Wohnsitzregelung musste Bumm Bumm Boris schon einmal richtig Steuern nachzahlen.
Der Boris muss nicht nur Steuern nachzahlen er muss auch viel Kindergeld bezahlen 🙂 er hat in jeden Land eine geschwängert 🙂
Zitat:
@Abi61 schrieb am 1. Dezember 2017 um 21:16:24 Uhr:
Es gibt also doch Alternativen an MPU vorbei zu kommen...
Billiger sind die Alternativen aber keinesfalls.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. Dezember 2017 um 21:28:56 Uhr:
Zitat:
@Abi61 schrieb am 1. Dezember 2017 um 21:16:24 Uhr:
Es gibt also doch Alternativen an MPU vorbei zu kommen...
Billiger sind die Alternativen aber keinesfalls.
warum ?