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MPU nur für BE, C1E und CE

Themenstarteram 20. Juni 2021 um 20:05

Ich wurde aufgefordert eine MPU wegen Alkohol am Steuer aufgefordert,im Schreiben steht als Frage an die medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle:

Ist zu erwarten dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsumes Beeinträchtigungen vor,die das sichere führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen BE,C1E und CE in Frage stellen?

Wenn ich das richtig lese,dann betrifft das nicht den Führerscheinklasse B (PKW) und ich somit nur für den LKW diese MPU machen muss,was sich in meinen Augen widerspricht aber ein Vorteil für mich wäre,da ich den LKW-Führerschein nicht mehr unbedingt brauche.

Liege ich richtig mit meiner Annahme oder wäre auch mein PKW-Führerschein weg wenn ich die MPU nicht mache?

Für Antworten wäre ich dankbar.

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43 Antworten

Der nächste der hier kluge Moraldebatten vom Zaun bricht, bekommt einen Satz heiße Ohren.

Ich empfehle dringend, nur themenorientiert zu antworten.

Für die Ahndung derartiger Delikte sind die Behörden zuständig und nicht die User auf MT.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. Juni 2021 um 11:29:56 Uhr:

Zitat:

@Cloude63 schrieb am 21. Juni 2021 um 09:24:49 Uhr:

Und in dem Schreiben BE und nicht B alleine,bei den LKW Klassen haben sie ja auch C1E und CE einzeln aufgeführt

Mit Führerschein B können mit dem Auto nur Anhänger bis zu 750 kg mitgeführt werden.

C1E und CE sind aber verschiedene Führerschein!, es gibt C1 / C1E und es gibt C / CE

Und mit B können auch Anhänger mitgeführt werden die mehr als 750Kg wiegen

Ist die Formulierung in Bezug auf BE und Co nicht Makulatur?

Was dürfte passieren, wenn die MPU-Stelle an die Zulassungsstelle zurückmeldet, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass wieder unter Alkoholeinfluss gefahren wird? Die Zulassungsstelle wird dann sicherlich nicht nur die genannten Klassen kassieren.

Kurz gesagt sei es dem TE geraten sich hinsichtlich MPU beraten zu lassen, damit er diese erfolgreich bestehen kann. Die Hoffnung lediglich die BE, C1E und CE ohne erfolgreiche Absolvierung einer MPU zu verlieren dürfte nicht gerechtfertigt sein.

Zitat:

@Cloude63 schrieb am 20. Juni 2021 um 22:56:56 Uhr:

Muss dabei erwähnen,das ich bei der Kontrolle den Führerschein von der Polizei wieder bekam

[...]

Also stimmt doch hier was nicht den sonst hätten sie meinen Führerschein schon längst eingezogen,was aber anscheinend keiner will.

Die Polizei darf dir den Führerschein nicht einfach so abnehmen (sehr salop formuliert). Sie dürfen dir lediglich die Weiterfahrt untersagen. Die Fahrerlaubnis entziehen kann und darf nur die Zulassungsstelle. Und das darf die Zulassungsstelle auch nur dann, wenn eine angeordnete MPU nicht bestanden wird (oder andere Gründe vorliegen).

Solange die Frist also nicht verstrichen ist, ist es keine Frage, ob man dir die Fahrerlaubnis entziehen möchte... man darf es nicht.

 

Der TE hat natürlich ein großes Interesse daran, dass er mit seiner Interpretation des Schreibens Recht behält auch wenn sich das kaum einer in dieser Diskussion vorstellen kann.

Der Einzige der letztlich zur Aufklärung beitragen kann ist der TE selbst indem er uns Wissen lässt, ob er nach dem Ende des Fahrverbots seinen B-Schein ohne MPU wieder bekommt.

Interessant wäre es allemal das zu erfahren.

die MPU ist unter diesen Umständen (wiederholte Auffälligkeit im Verkehr unter Alkohol) vorgeschrieben und zwar für alle Klassen. Daher kann es sich bei der Formulierung der FSSt nur um einen Fehler handeln. Ruf da an, kannst Dich ja doof stellen, aber dennoch wird man Dir dann eine korrigierte Anordnung schicken.

Zitat:

@torre01 schrieb am 21. Juni 2021 um 17:01:08 Uhr:

indem er uns Wissen lässt, ob er nach dem Ende des Fahrverbots seinen B-Schein ohne MPU wieder bekommt. Interessant wäre es allemal das zu erfahren.

das Fahrverbot verhängt die Bußgeldstelle, die MPU kommt von der Führerscheinstelle. In dem Fall ist das unabhängig voneinander und er würde seinen FS zurückerhalten, wenn ihn nicht in der Zwischenzeit die FSSt wegen nicht Beibringen der MPU entzieht.

Zitat:

@Cloude63 schrieb am 21. Juni 2021 um 00:00:47 Uhr:

Ja,die erste war 2018 und die zweite dieses Jahr am 20.04.21 beim ersten mal 1,48 Promille,jetzt aktuell 0,82 Promille

Seltsam, wenn beim ersten Mal der Wert 1,48 war, dann lag er doch über der Grenze von 1,1 ?

Warum wurde nicht damals bereits eine MPU gefordert?

am 21. Juni 2021 um 16:28

Eine MPU ist zwingend erst ab 1,6 Promille vorgesehen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. Juni 2021 um 16:41:17 Uhr:

Die Fahrerlaubnis entziehen kann und darf nur die Zulassungsstelle. Und das darf die Zulassungsstelle auch nur dann, .....

Ich glaube du verwechselt hier was.

Sicher meinst du die Führerscheinstelle bzw. das Stassenverkehrsamt.

Die Zulassungsstelle ist nur für Fahrzeuge zuständig.

Ja, mir fiel vorhin nicht das richtige Wort ein. Bei unserem Amt ist die Führerscheinstelle direkt in der Zulassungsstelle und beide teilen sich den Empfangstresen.

Führerscheinstelle ist natürlich der richtige Begriff.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. Juni 2021 um 16:41:17 Uhr:

Die Fahrerlaubnis entziehen kann und darf nur die Zulassungsstelle. Und das darf die Zulassungsstelle auch nur dann, wenn eine angeordnete MPU nicht bestanden wird (oder andere Gründe vorliegen).

Nicht ganz, das Gericht darf die FE auch entziehen.

Edit

Themenstarteram 25. Juni 2021 um 19:57

Zitat:

@nogel schrieb am 21. Juni 2021 um 18:22:33 Uhr:

Zitat:

@Cloude63 schrieb am 21. Juni 2021 um 00:00:47 Uhr:

Ja,die erste war 2018 und die zweite dieses Jahr am 20.04.21 beim ersten mal 1,48 Promille,jetzt aktuell 0,82 Promille

Seltsam, wenn beim ersten Mal der Wert 1,48 war, dann lag er doch über der Grenze von 1,1 ?

Warum wurde nicht damals bereits eine MPU gefordert?

In RLP war es erst ab 1,6 Promille das man eine MPU machen muss

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