Motortuning durch Widerstand

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hallo an alle ich wollte mal fragen ob das wirklich stimmt. Das man durch einen Widerstand das Steuersystem manipulieren kann somit sich das Benzin-Lufgemisch erhöt und damit die Leistung steigt.

Ciao Essi16v

PS: Hier wäre noch der Link zu dem ebay-Artikel
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

21 Antworten

Naja, die Umsatzsteuerpflicht hat er vielleicht gar nicht, wenn er nachweisen kann, dass sein jährlicher Umsatz unter 15.000€ liegt.
Eine Stafe gibt´s trotzdem und eventuell eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Man braucht nur die Kontaktdaten des Mitglieds. Die bekommt man nur, wenn man was gekauft hat, weil Ebay die nicht rausrückt.

das ist richtig, dies ist dann ja unter §19 ustg geregelt. aber wenn ihm unternehmereigenschaften nachgewiesen werden muss er seine umsätze erklären in ner gewinnermittlung und somit ggf. einkommensteuer zahlen wenn er gewinne erzielt😉

Ist klar, aber es gibt eine Ausnahmeregelung, nach der er nur eine Gewinnermittlung abgeben muss. Dann muss keine Steuer ausgewiesen werden. Die Pflicht, wie Produkthaftung, Gewährleistung, usw. bleibt davon unberührt und muss der Verkäufer verbindlich gewähren.

Wenn ich Euch so lese, könnt ich mich selber in den A.... beißen!!!
Ja, ich bin so ein Trottel, aber für 4,49€ ersteigert!!!
Das schlimmste ist jedoch, das ich 10min nachdem ich geboten habe, Eure Beiträge gelesen habe!!!
Mist!!!!

Egal!!!Ich werde den Verkäufer eine negative Bewertung geben und hoffen, dass ich wenigstens einen von den Kauf abhalten kann!!!

Danke für die leider zu späte Aufklärung!!!

Er kam, bot und fiehl darauf rein!!!

Mfg

EFNA

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Schreib den Verkäufer mal an und frag nach deinem geltenden Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.
Wenn er dann schreibt, das es ein Privatverkauf war, liegt er in der Nachweispflicht, was ihn relativ schwer sein dürfte nachzuweisen.

Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Online-Auktionen. Für November wird ein Gerichtsentscheid abgewartet, der regeln soll, dass das nach wie vor so bleibt oder eine Gesetzesänderung vorgenommen wird.

Ein Privatverkauf ist es ja im Grunde, wenn der Verkäufer als Privatmann bei Ebay angemeldet ist. Als Firma muss man ja diverse zusätzliche Nachweise erbringen (Steuernummer, Handelsregister etc.) Wenn die monatlichen Erträge jedoch über eine gewisse Grenze hinweggehen dann ist ein Hinweis an das Finanzamt sehr hilfreich.

Ja, hatte ich nicht dran gedacht.
Jetzt bietet der Verkäufer nur noch Sofortkauf- Auktionen an. Da gillt das Fernabsatzgesetz.

...Ein Privatverkauf ist es ja im Grunde, wenn der Verkäufer als Privatmann bei Ebay angemeldet ist...
Da kann ich nicht zustimmen, weil Ebay sich aus der Sache heraushält.
Wer sich bei Ebay als Firma anmeldet (nur 35% der Powerseller) kann wählen, ob die Firma als solche gekennzeichnet wir (steuerausweis) oder nicht.
Habe meinen kommerziellen Account auch als Privatmann geführt, natürlich mit Rechnung, Stnr. und allen Gewährleistungpflichten.

Es ist in diesem Fall allemal der Verkäufer in der Nachweispflicht.

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