Motorschaden kurz nach privatem Autokauf

Hallo, also ich schildere mal den Sachverhalt:

Meine Schwester hat sich im August diesen Jahres einen Fiat Punto Bj. `02 mit 85000km privat gekauft.

Unter Anderem war im Angebot bei Mobile der Vermerk:" Super-Sorglos: Kundendienst 05/07".

So mittlerweile hat sie den Wag 3 Monate, als ihr ein Rattern auffiel, sie ist übrigens gut 1000km gefarhen in der Zwischenzeit.

Das Rattern kam nach ihrer Beschreibung aus dem Motorraum, woraufhin sie den Wagen am Kürzestem Weg in die Werkstatt fuhr.

Dann die erste Diagnose: von 3l Öl fehlten 2 Liter, aber es hat noch keine Öllampe aufgeleuchtet.

Dann die endgültige Diagnose: Motorschaden, Lager eingelaufen, ein Laufbuchse beschaudigt, weil sich der Kolbenbolzen
aus seiner ursprünglichen Lage verschoben hat und dann an die Laufbuchse geschlagen hat.

Ach ja, der Verkäufer hatte das Scheckheft des Fahrzeugs nicht mehr.
Dann bei dem heutigen Anruf stellte sich heraus, dass er der "Kundendienst" nicht in einer Fachwerkstatt machen ließ, sondern
"schwarz" über einen Kumpel, der aber ine Autowerkstatt daheim hat machen lassen.

Ja und wenn man die mittlere Lauflesitung berechnet kommt man für Mai - August 4250 km und die 1000km = 4250km.
Auf die Zeit kann ein Wagen doch unmöglich 2 Liter Öl verlieren, wenn äußerlich keine Undichtigkeit festgestellt werden konnte.

Also für mich hört sich das Ganze vor Gericht dann so an:

Entweder der Kumpel steht dazu, dass er den Kundendienst schwarz gemacht hat und riskiert ein Verfahren für seine Werkstatt,
oder der Verkäufer hat eine falsche Fahrzeugbeschreibung gemacht und es wurde praktisch kein Kundendienst durchgeführt.

Kann mir jemand einen Tip geben, ob es Sinn hat dagegen vorzugehen, sie hat auch eine Rechtschutzversicherung!

Danke für eure Hilfe!

35 Antworten

Hallo, das Ding ist m.E. gelaufen und nicht mehr zu ändern. Allerdings wurde Dir verschwiegen, dass es sich um ein EU Fahrzeug handelt. Habe bei MT irgendwo gelesen, dass hier nachträglich noch ein Preisabschlag durchsetzbar ist. Mal bissel suchen.

Gruß Peter

Moin,

Halte Ich für illusorisch 😉

MFG Kester

Nach meinem Verständnis:
Identität als EU-Wagen verschwiegen: Preisminderung möglich

"gekauft wie gesehen" im Vertrag: Mit dieser Klausel hat eine Privatperson die Gewährleistung weder ausgeschlossen noch gemindert, d. h. volle Haftung über 2 Jahre
Es muss ausdrücklich im Vertrag die Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden.

Eventuell geht über diesen "Formfehler" etwas?

Zitat:

Original geschrieben von mtleser


Nach meinem Verständnis:
Identität als EU-Wagen verschwiegen: Preisminderung möglich

"gekauft wie gesehen" im Vertrag: Mit dieser Klausel hat eine Privatperson die Gewährleistung weder ausgeschlossen noch gemindert, d. h. volle Haftung über 2 Jahre
Es muss ausdrücklich im Vertrag die Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden.

Eventuell geht über diesen "Formfehler" etwas?

Leute, es gibt nicht nur die gesetzliche Gewährleistung. Die kann man als Privatperson ausschließen. Das bedeutet nicht, dass man gefreit ist von anderen Dingen.

Ein Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich muss bei Sachmängeln, die nicht angegeben wurden, immer haften. Also: wurde ein Sachmangel (in diesem Fall muss er selbstverständlich nachgewiesen werden vom Gutachter) festgestellt, der nicht im Kaufvertrag steht, so muss der Verkäufer nachbessern. Da hilft auch nicht die Klausel "gekauft, wie gesehen" weiter.

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Zitat:

Original geschrieben von augenauf


Da hilft auch nicht die Klausel "gekauft, wie gesehen" weiter.

und wenn man reinschreibt, "das fahrzeug wird ausdrücklich als bastlerfahrzeug verkauft"?

Moin,

Das heißt im Grunde nur soviel ...

Verkaufst du ein Auto mit gemeingefährlichen Reifen (Also quasi Tot!) ... kannst du die Haftung DAFÜR nicht ausschließen. Für solch einen Mangel müßtest du dann trotz einer solchen Ausschlussklausel "haften". Schließe Ich die Gewährleistung als Privatperson aus ... bezieht dies eben nur wirklich Sachmängel die für den Laien auf KEINEN FALL zu erkennen sind ein, wie z.B. Lager ist heute noch heile, aber eben morgen defekt, oder Scheibenwischer funktioniert bei Fahrzeugübergabe, geht aber nach 3 Tagen kaputt etc.pp.

Dies gilt dann prinzipiell auch für einen Bastlerwagen, du müßtest das Fahrzeug im Vertrag also eindeutig als "nicht verkehrssicher bzw. betriebssicher" deklarieren.

@MT-Leser ... das ist PRINZIPIELL zwar richtig ... ABER ... das setzt vorraus, das bei einem Fahrzeug X überhaupt eine Preisdifferenz zwischen EU-Fahrzeug und Inlandsfahrzeug bestünde. Das ist aber gerade bei Fahrzeugen wie einem Fiat, Peugeot oder nem Koreaner vielleicht bis zum 3./4. Jahr so. Danach zahlst du eigentlich nur noch Alter, km, TÜV-Laufzeit bei den Fahrzeugen ... und es existiert im Grunde kein Preisunterschied zwischen den Fahrzeugen mehr. Jedenfalls wäre mir dieser bislang nicht aufgefallen 😉

MFG Kester

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