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Motorradkennzeichen an ein Leichtkraftrad zulässig?

KTM 125 Duke

Hallo!
Ich möchte morgen eine KTM Duke 125 zulassen (für meinen Sohn)
Er möchte kein normales 125er Kennzeichen, sondern gerne ein "großes" wie bei einem Motorrad.

Nun habe ich schon viel gelesen, aber leider ist nichts davon aktuell und es gab dazwischen eine Refeorm der Kennzeichenpflicht. Deshalb die Frage: Motorradkennzeichen an ein Leichtkraftrad?

Soweit ich sehe ist es möglich ein LKR-Kennzeichen zu montieren ABER es muss nicht sein.

Danke für eine kurze, klare Aussage!

43 Antworten

Meins ist 200 hoch und 180 breit.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. April 2021 um 21:16:16 Uhr:


Alles was A1 tauglich ist.

Mit welcher Begründung?

Anlage IV FZV

Das kleinste verkleinerte zweizeilge Kennzeichen, das ich kenne, ist 240x130.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. April 2021 um 07:27:35 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. April 2021 um 21:16:16 Uhr:


Alles was A1 tauglich ist.

Mit welcher Begründung?

Anlage IV FZV

Das kleinste verkleinerte zweizeilge Kennzeichen, das ich kenne, ist 240x130.

Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaßder Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Doch. Als Versicherungskennzeichen.

Selbst in den Behörden kennen nicht alle die rechtlichen Grundlagen. Die früheren Kleinkraftrad- und langjährigen Leichtkraftradkennzeichen haben KEINE Mindestgröße, die ergibt sich lediglich aus den Zeichenbreiten und den Leerräumen.

Es war zwar schwer durchzusetzen (erst die Vorgesetzte der Vorgesetzten ließ sich überzeugen, mal genauer in die Verordnung zu schauen), aber dem damaligen Leichtkraftrad meiner Tochter habe ich ein Kennzeichen mit 200x130 mm verpassen lassen. Üblich sind 240x130 oder 255x130 mm. Meine Tochter hatte das einzige (!) Leichtkraftradkennzeichen im ganzen Kreis, das kleiner als 240x130 mm war. Und das ganz legal. Nur die Beschaffung des Kennzeichens bzw. genauer des Rohlings war schwierig, denn das ist keine Seriengröße. Aber die Firma Utsch stellt nicht nur die Prägemaschinen her, die sind auch zugelassener Kennzeichenhersteller...

Gruß Michael

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. April 2021 um 07:27:35 Uhr:


Das kleinste verkleinerte zweizeilge Kennzeichen, das ich kenne, ist 240x130.

Ja, das geht vielen so, sogar den Mitarbeitern der Zulassungsbehörden geht es oft nicht anders. Aber es gibt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung keine Mindestbreite für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen, die Breite ergibt sich lediglich aus den Zeichenbreiten und den geforderten Leerräumen dazwischen. Wie breit es mindestens sein muss hängt also davon ab, welches Kennzeichen zugeteilt wurde. Eigentlich ganz einfach.

Gruß Michael

Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. April 2021 um 21:16:16 Uhr:


Alles was A1 tauglich ist.

Und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Anhänger bis 40 km/h.

Ich habe hier mal an einem geschätzt locker 50 Jahre alten landwirtschaftlichen Anhänger aus dem Nachbarkreis ein Kennzeichen gesehen, das nur wenig breiter als hoch war. Das könnten 180x130 mm oder sogar schmaler gewesen sein. Besonders war die Kombination: Ein Buchstabe, eine Ziffer. Ich kann mir vorstellen, dass der Wert des Anhängers wesentlich durch diese Kombination bestimmt wird.... *lach* Ist ja klar, Anhänger für 2.000 € kaufen, abmelden und die Kombination für das 200.000 € Auto benutzen! ;-)

Gruß Michael

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. April 2021 um 11:09:06 Uhr:


Die Mindestbreite ergibt sich dann aus den aus den stellen die aufs Blech müssen.

180x130 hab ich noch nicht gesehen

Das muss ja nichts heißen...

https://www.kennzeichen55.de/.../

Die Rohlinge in 180x130 mm gab es vor Jahren noch nicht. Meine Rohlinge der kurzen Kennzeichen im Maß 200x130 mm wurden im Utsch Musterbau angefertigt (oder wie auch immer die zuständige Abteilung dort genannt wird). Ich hatte zwei Rohlinge gekauft, wovon einer von der Dame in der örtlichen Prägestelle versaut wurde. Die Frau kam trotz meiner exakten Vorgaben nicht mit der Sonderanfertigung klar.

Wenn ich heute eine 125er hätte, würde ich eine Nummer auf einem Blech mit 180x130 mm haben wollen. 180x200 mm wie an den großen Mopeds hat ja fast jeder.

Gruß Michael

B x H oder H x B ?
Weniger als B 180 würde den Kennzeichenhalter nicht abdecken, was blöd aussieht. Bei 180x130 liegt das Rechteck. Sieht eben nach Moped aus.

Motorrad: 180 mm Breite x 200 mm Höhe
Leichtkraftrad: 180 mm Breite x 130 mm Höhe

Das Motorradschild hat dieselbe Zeichengröße, hat sozusagen drei statt zwei Zeilen, wovon die mittlere für die Plaketten und ggf. für die Saisonangabe verwendet wird.

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 18. April 2021 um 18:25:47 Uhr:


Motorrad: 180 mm Breite x 200 mm Höhe
Leichtkraftrad: 180 mm Breite x 130 mm Höhe

Das Motorradschild hat dieselbe Zeichengröße, hat sozusagen drei statt zwei Zeilen, wovon die mittlere für die Plaketten und ggf. für die Saisonangabe verwendet wird.

Gruß Michael

Ja. Beim Motorrad steht das Rechteck, beim Leichtkraftrad liegt das Rechteck.
Kommt auf die Optik des Hecks an, was besser aussieht.

Im Anhang mal der Vergleich der beiden Varianten. Das Motorradschild ist auch für Saisonkennzeichen geeignet, das Leichtkraftradschild muss als Saisonkennzeichen deutlich breiter sein.

Gruß Michael

Nummernschilder im Vergleich

Edit
Ist in Anlage IV so abgebildet.
Erstaunlich,dass so was nie vorgelegt wird

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