Motorradhasser in der Nachbarschaft?

Kennt Ihr das?

-Also, meine Frage richtet sich eher an Stadtbewohner...

Ihr kommt morgens zu Eurem Krad,wollt wie gewohnt losfahren und dann..
*stimmt irgendwas nicht.
An einem Tag ist der Kupplungszug verstellt, am nächsten steckt was im Auspuff, dann einige tage Ruhe um dann wieder festzustellen, dass etwas im Zündschloss steckt.
Alles samt Dinge, die spielende Kinder als potentielle Täter ausschliessen, da die Macken zu kompetent erzeugt sind.

Zuletzt hat es im Herbst die hintere Bremse erwischt, die über Nacht mittels Nachstellschraube recht fest gestellt war.

Nicht ganz ungefährlich das....

Wie kann man dem begegnen- der Troll scheint Nachtaktiv zu sein?

Wenn ich den einst erwische: Polizei oder lieber Old-Style?

Oh..und um nicht noch ein Thema dazu aufzumachen:

Wie ist es eigentlich mit äußerst meinungsblildenden Negativschreibereien in der Presse über Motorradfahrer, wie zB im Nachbarthema " Die bösen Biker.." geschildert. Tragen die noch dazu bei?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das überhaupt ein Straftatbestand ist, wenn dir jemand was "wo rein" steckt.

😰😰😰😰😰

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Die Notwehrvorschrift kommt ins Spiel, wenn sich der rechtmäßig Festzunehmende dagegen mit Gewalt gegen den Festnehmenden wehrt: Dann kann sich der Festnehmende gegen diesen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff des Festzunehmenden mit angemessener Gewalt wehren.

So in Etwa, sehe ich das auch.
Es kommt auf den Einzelfall an.
Ein ertappter Täter kann sich (möglw. auch mit Waffengewalt) gegen die Festnahmezur Wehr setzen.
Wenn ich mich nun gegen die erwähnte "Wehr u. eventuelle Waffengewalt" zur Wehr setze, kommt der Notwehrparagraph mit Sicherheit zum tragen.

Zitat:

Original geschrieben von lidskjalfr


So in Etwa, sehe ich das auch.
Es kommt auf den Einzelfall an.
Ein ertappter Täter kann sich (möglw. auch mit Waffengewalt) zur Wehr setzen.
Wenn ich mich nun gegen die erwähnte "Wehr u. eventuelle Waffengewalt" zur Wehr setze, kommt der Notwehrparagraph mit Sicherheit zum tragen.

Kann schon - muss aber nicht unbedingt. Hier kommt es auf die Verhältnismäßigkeit der angewendete Mittel an.

Extremes Beispiel - du wirst mit nem Knüppel angegriffen und du benutzt zur Abwehr deine 357 S+W (erfolgreich) die du gerade in der Tasche hast - hast du vor Gericht schlechte Karten.

Kenno

Es gibt auch noch das Konstrukt des Notwehrexzesses...aber das ganze führt hier zu weit :-)

Das würde unter den Bereich; "Unverhältnismäßigkeit der Mittel" fallen.
Jedoch kommt es, wie erwähnt, auf den Einzelfall an.
Wobei, daß von Kenno11 angeführte Beispiel, je nach Faktenlage, für den "Notwehrenden" durchaus noch glimpflich ausgehen könnte, wenn er den Angreifer, z.B. in den Arm schießt. - Vorausgesetzt, er darf die erwähnte S&W überhaupt führen*.
*Wenn der Tathergang sich auf dem eingefriedeten Grundstück des Motorradbesitzers abspielt, könnte da sogar schon eine Waffenbesitzkarte ausreichen. (Bin da aber, zugegebenermaßen, nicht auf dem allerneuesten Stand der Gesetzeslage)

@Kenno11: Ich schrieb: "kann"!

Es ist schön, wie viele Sorgen Ihr euch über die denkbar negativsten Folgen für einen möglicherweise ertappten Saboteur macht.

Bitte lasst das dann doch meine Sorge sein, wenn es so weit ist.
Ich berichte dann auch- versprochen.
(..hab mal nen Selbvstverteidigungskurs gemacht- lang ists her- zum Abschied haben die mir einen hässlichen, schwarzen Gürtel geschenkt.. das sollte reichen)

Hier geht es mir bitte sehr, zunächst um kompetente Lösungsvorschläge um dafür zu sorgen, dass ich morgens risikolos starten kann.

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


Die Notwehrvorschrift kommt ins Spiel, wenn sich der rechtmäßig Festzunehmende dagegen mit Gewalt gegen den Festnehmenden wehrt: Dann kann sich der Festnehmende gegen diesen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff des Festzunehmenden mit angemessener Gewalt wehren.

Was Notwehr ist, weiß ich. Dennoch sehe ich anders. Ich brauche zu 127 I keinen zusätzlichen Rechtfertigungsgrund. Der ist in der Bestimmung immanent.

Aber ich will keine juristischen Debatten führen, das führt erfahrungsgemäß hier zu nichts.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass jedermann befugt ist, einen auf frischer Tat Betroffenen vorläufig festzunehmen.

Eine weitere Vorschrift, die dem Besitzer das Recht gibt, sich mit angemessener Gewalt gegen die Besitzstörung zu wehren ist übrigens § 859 BGB .

Es geht ja in erster Linie darum, rauszufinden, wer das macht oder?

Was spricht denn gegen ne Kamera am Haus? Kostet paar hundert Tacken, das sollte einem sowas aber durchaus wert sein.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original gesch[ viel Text...]

Was Notwehr ist[ auch noch was..]

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass jedermann befugt ist, einen auf frischer Tat Betroffenen vorläufig festzunehmen.

Fein, lieber Sammler nur:

Ich mache keine Gefangenen!

..und wieso überhaupt "auf frischer Tat Betroffen"???

Is der Betroffene nicht der Geschädigte, der nach der Tat betroffen auf die Ruinen seiner Habe starrt?

Sicher meinst du den Betreffenden, der an Ort und Stelle nidergekn...

*Dingfest gemacht wurde, oder?

Du vielleicht nicht, wohl vielmehr ein hilfsbereiter und breit gebauter Kumpel, sofern vorhanden. Oder mach doch das mit der Kamera, das ist doch günstig und schnell umgesetzt: Kamera ins Fenster und Moped gegenüber in Position geschoben...

PS:
Wenn du den Täter ermittel kannst, hast du sogar gute Chancen, deine Kosten ihm gegenüber als Schadenersatz geltend zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Is der Betroffene nicht der Geschädigte, der nach der Tat betroffen auf die Ruinen seiner Habe starrt?

Sicher meinst du den Betreffenden, der an Ort und Stelle nidergekn...

*Dingfest gemacht wurde, oder?

Ich meine genau das, was ich auch geschrieben habe. Die Juristen sprechen eben eine eigene Sprache, die musst Du nicht verstehen. Das Betreffen auf frischer Tat (§ 127 StGB oder der vom Abschenker zitierte 859 BGB) wird wie folgt definiert:

Betreffen auf frischer Tat: Auf frischer Tat betroffen ist derjenige Täter, der in Tatortnähe oder alsbald nach Tatausführung wahrgenommen wird. „Betroffensein“ erfasst dabei auch die Fallkonstellation, dass der Täter seiner Entdeckung durch schnelles Zuschlagen zuvorkommt.

(aus einer Definitionstabelle der juristischen Fakultät der Universität Passau)

Zitat:

Original geschrieben von Styrkjar


Es geht ja in erster Linie darum, rauszufinden, wer das macht oder?

Was spricht denn gegen ne Kamera am Haus? Kostet paar hundert Tacken, das sollte einem sowas aber durchaus wert sein.

Soviel muss man nicht ausgeben, sofern man die Kamera wettergeschützt aufstellen kann. Ich hab eine von NavGear, arbeitet mit einem Bewegungssensor, läuft also nur "bei Bedarf" und filmt via Infrarot LED auch bei Nacht. Der eingebaute Akku hält lange, aufgezeichnet wird auf eine SD-Karte bis max. 32 GB. Kostenpunkt im Online - Handel mit verstellbarem Saugfuss: 55 Euro.

eben, simple Lösung. Und wenns einer aus der Nachbarschaft ist, kann man ihn ja mal freundlich drauf ansprechen und ihn fragen, ob er denn gerne bisschen Zucker im Tank hätte 😁

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