Motorradführerschein
Hallo,
ich bin 20 jahre alt und habe mit 16 den Führeschein A1 gemacht und fahre immer noch mit der cbr herum.
Jetzt möchte ich dann doch endlich den großen Führerschein machen,
werde mir aber kein Big Bike zulegen können, da ich mich noch in der ausbildng befinde.
Was meint ihr soll ich den FS dieses Jahr noch machen oder lieber nächstes Jahr?
Wird es nächstes Jahr günstiger wenn die Theorieprüfung wegfällt?
Was kostet der FS dieses Jahr und was nächstes Jahr. Bzw. Die zwei Stufen A2 und dann den Normalen A 2 Jahre später?
Schafft man das zeitlich dieses Jahr noch???
Wie viele Übungsstunden habt ihr beim Motorradführerschein gebraucht? (Ich hatte beim A1 glaub so um die 12 übungsstunden)
Vielen Dank für Eure Antworten und Tipps
12 Antworten
Wieso sollte die Theorieprüfung wegfallen? Habe ich da was verpasst?
Zu den Kosten gibt es diverse andere Threads. Das kannst du einfach nachschauen, wobei es lokal ziemlich viel Varianz gibt. Wenn du vor dem Stichtag der Änderung den FS bekommst, dann musst du keine *praktische* Prüfung ablegen, um 2 Jahre später den unbeschränkten FS zu erhalten. Wenn du *nach* der neuen FS Regelung den FS erwibst, brauchst du dafür eine weitere *praktische* Prüfung. Du kommst in jedem Fall aber in den Genuss, dass du ab dem Stichtag im Januar mit dem beschränkten FS auf 35 kW gehen kannst.
Insofern: wenn du es schaffst, müsste die Prüfung dieses Jahr noch den Vorteil bringen, dass du keine weitere, zusätzliche *praktische* Prüfung ablegen musst, um später unbeschränkt fahren zu dürfen.
wer blickt bei dem ganzen mist überhaupt noch durch?
anstatt einfacher wird alles ständig verkompliziert!
demnächst entscheidet noch die blutgruppe was du fahren darfst😛
5 führerscheinklasen haben ja auch früher völlig gereicht.
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
demnächst entscheidet noch die blutgruppe was du fahren darfst😛
genau...alle die AB haben dürfen grundsätzlich 20km/h schneller fahren weil die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Blutkonserve für den Verunfallten gibt höher sind oder wie? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von mmitchell
Wieso sollte die Theorieprüfung wegfallen? Habe ich da was verpasst?
Erweiterung von A1 zu A2 ab 19.01.2013. Zwei Jahre Vorbesitz der niedrigeren Klasse -> keine Theorieprüfung, keine obligatorischen Sonderfahrten.
www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013
_____
@TE:
Siehe meine Antwort im anderen Forum. 😉
Ich rate dir den FS jetzt noch zu machen, dann hast du in 2 Jahren den automatischen Aufstieg zu A unbeschränkt.
Grüße, Martin
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Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
@TE:Siehe meine Antwort im anderen Forum. 😉
Ich rate dir den FS jetzt noch zu machen, dann hast du in 2 Jahren den automatischen Aufstieg zu A unbeschränkt.
Grüße, Martin
Richtig, Martin
ist in jedem Fall billiger und zeitlich auch zu schaffen,
es gäbe für ca. 20,-€ die Möglichkeit den Fs-Antrag schneller zu bearbeiten.
lG Frank
Naja.. die Organspenderei hat ja gegenwärtig so ihre Schlagzeilen..
Nun soll ein Projekt ins Leben gerufen werden, dass engangierten Organspendern das Fahren von offenen Motorrädern schon ab 18 gestattet..
Einige Kliniken werden wohl künftig für subventionierte Fahrzeugbeschaffung eintreten.
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Naja.. die Organspenderei hat ja gegenwärtig so ihre Schlagzeilen..Nun soll ein Projekt ins Leben gerufen werden, dass engangierten Organspendern das Fahren von offenen Motorrädern schon ab 18 gestattet..
Einige Kliniken werden wohl künftig für subventionierte Fahrzeugbeschaffung eintreten.
Hörst du eigentlich manchmal selbst, was du teilweise für einen Müll verzapfst 🙁
Was hat denn dieser Käse schon wieder mit der Frage des TE zu tun ???
Nix, aber auch nicht im weitesten.
Einfach mal .......
Hallo
Vielen Dank für die Informationen.
Also wie ich herrausgelesen habe, seit ihr alle der Meinung, dass ich den FS noch dieses Jahr machen sollte.
Wisst ihr schon wie es mit den Kosten aussieht???
Führerschein Kosten dieses Jahr mit Vorbesitz A1?
Führerschein kosten nächstes Jahr Also A2 und in zwei Jahren dann A? Wisst ihr schon wie es mit Grundgebühr und den weiterern Kosten nächstes Jahr aussieht?
Denn meine Fahrschule konnte mir dazu noch keine genaue Auskunft geben
Vielen Dank🙂
Servus,
deine Fahrschule wird dir doch wohl sagen können, welche Kosten auf dich zu kommen, wenn du mit vorbesitz A1, dieses Jahr noch den Schein machst ??
Also ich würde ihn schon so bald als möglich machen, denn billiger wird sicher nix, beim Führerschein.
Die Kosten-Frage wurde hier schon mal eröffnet
http://www.motor-talk.de/forum/fuehrerscheinkosten-2012-t4063239.html
susireiter
Da ich jetzt mit den Führerschein threads überhaupt nichtmehr durchblicke wär ich dankbar wenn mir jemand Sagen könnte wie das bei mir nun ist!? Hab den A beschränkt dieses Jahr gemacht (2012)....darf ich dann nun ab 01.01.2013 nun auch 48 PS fahren oder weiterhin 34PS? Danke 🙂
Du hast den FS nach aktuellem Recht erworben und darfst daher 25 kW fahren und in 2 Jahren den FS ohne weitere Prüfung umschreiben. Ab Januar 2013 bekommst du die *positiven* Auswirkungen übertragen, aber *nicht* die negativen. Das heißt, dass du ab der FS Änderung auf 35 kW öffnen kannst und trotzdem 2 Jahre nach deiner FS Prüfung auf den unbeschränkten *ohne weitere Prüfung* umschreiben kannst.
Zitat:
Original geschrieben von ABTS3
Da ich jetzt mit den Führerschein threads überhaupt nichtmehr durchblicke wär ich dankbar wenn mir jemand Sagen könnte wie das bei mir nun ist!? Hab den A beschränkt dieses Jahr gemacht (2012)....darf ich dann nun ab 01.01.2013 nun auch 48 PS fahren oder weiterhin 34PS? Danke 🙂
Ich zitiere mal kurz einen Post von mir zu dem Thema, dann steht hier auch gleich mal die entsprechende Passage:
Zitat:
Original geschrieben von shmerlin
Quelle: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBlNr.1 vom 17.01.2011
07.01.2011
Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher VorschriftenAuszug von Seite 17:
b) Nummer 7 wird wie folgt geändert:
"7. §6 Absatz 1 zu Klasse A:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach §6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen."
Mfg shmerlin