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Motorrad seit vier Jahren abgemeldet

Themenstarteram 10. März 2011 um 20:09

Hallo,

eine Freundin hat ihr Bike seit dreieinhalb Jahren abgemeldet und möchte dies nun wieder anmelden.

Was alles muss sie unternehmen? Batterie laden mal aussen vor gelassen !-)

Gruß, bolshii

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2011 um 16:09

Hi,

Kurz zu deiner Frage.

Also ich würde 1. alle Flüssigkeiten Wechseln Motor, Bremsflüssigkeiten usw. dann wird warscheinlich der Vergaser verharzt sein gehe ich mal von aus, also probieren ob sie Startet sonst Vergaser auseinander nehmen und reinigen.

So das zur technischen Frage.

Nun zur Wiederanmeldung.

normalerweise bei einer so langen Zeit ist eine Einzelabnahme von nöten!

Da mußt Du zur Zulassungsstelle und einen neuem Brief /Schein beantragen oder holen. Im Volksmund " Baurat" genannt!

Sollte aber beim TÜV/Dekra/ GTU oder so kein Problem sein. wichtig ist nur Moped muß sauber und gepflegt sein, das Auge des Prüfers ist bestechlich!!! ;-)

Ist halt ne rennerei! Geh einfach mal auf die Homepage deiner Zulassungsstelle, die haben meistens die nötigen Angaben eingestellt, also was Du so Brauchst Versicherungskarte usw.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen!

Gruß Thomas

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am 11. März 2011 um 6:17

denke mal Tüv und sowas :mad: ;)

würde ölwechseln :D

Themenstarteram 11. März 2011 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von honda_fan

denke mal Tüv und sowas :mad: ;)

würde ölwechseln :D

Ist der Tüv umfassender, wenn das Motorrad über diesen Zeitraum abgemeldet war?

Denke mal nicht denn das bike stand ja nur :):rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

 

am 11. März 2011 um 16:09

Hi,

Kurz zu deiner Frage.

Also ich würde 1. alle Flüssigkeiten Wechseln Motor, Bremsflüssigkeiten usw. dann wird warscheinlich der Vergaser verharzt sein gehe ich mal von aus, also probieren ob sie Startet sonst Vergaser auseinander nehmen und reinigen.

So das zur technischen Frage.

Nun zur Wiederanmeldung.

normalerweise bei einer so langen Zeit ist eine Einzelabnahme von nöten!

Da mußt Du zur Zulassungsstelle und einen neuem Brief /Schein beantragen oder holen. Im Volksmund " Baurat" genannt!

Sollte aber beim TÜV/Dekra/ GTU oder so kein Problem sein. wichtig ist nur Moped muß sauber und gepflegt sein, das Auge des Prüfers ist bestechlich!!! ;-)

Ist halt ne rennerei! Geh einfach mal auf die Homepage deiner Zulassungsstelle, die haben meistens die nötigen Angaben eingestellt, also was Du so Brauchst Versicherungskarte usw.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen!

Gruß Thomas

Themenstarteram 11. März 2011 um 16:14

Hi Thomas,

Zitat:

Original geschrieben von Telethom

Hi,

...

Ich hoffe ich konnte Dir helfen!

Gruß Thomas

Konntest Du!

Gruß und Dank aus Berlin.

Einzelabnahme war mal vor Jahren. Jetzt nennt man das wieder Hauptuntersuchung.

ich würde die bremsen auch kontrolliere und ölwechsel machen und dan ab zum tüv zur normalen hauptuntersuchung.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Einzelabnahme war mal vor Jahren. Jetzt nennt man das wieder Hauptuntersuchung.

Das stimmt leider nicht. Hauptuntersuchung ist der alle zwei Jahre erfolgende Tüv, um die Plakette zu bekommen.

Einzelabnahme dient der Wiederzulassung nach sehr langer Stillegung oder technischer Veränderung, ebenso ist eine Einzelabnahme bei einigen Importen nötig.

am 13. März 2011 um 14:43

Hi, was ich noch vergessen hatte bei der technischen Sache,

wenn die Flüssigkeiten ausgewechselt werden solltest Du natürlich auch sämtliche Filter mit wechseln!!! Also Öl- und Benzin Filter Luftfilter kommt darauf an evt. nur reinigen. Zündkerzen würde ich sicherheitshalber auch mit wechseln!

Zu der Zulassung:

Habe mal ein bischen gegooglet! Scheint doch eine "Normale" HU zu sein es sei den, es wurde am Fahrzeug etwas verändert! ( Aber eine Einzelabnahme ist ja eigentlich nichts anderes!?)

Bei der Zulassungsstelle solltest Du folgendes mitbringen:

*Wiederinbetriebnahme *

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder

Abmeldebescheinigung

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- 7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung)

- Prüfbericht (Hauptuntersuchung)

- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer

Meldebescheinigung

- ggf. Kennzeichenschilder

- Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Ich würde mir an deiner stelle aber vorher ein Kurzzeitkennzeichen besorgen um damit zur HU zu fahren, die Prüfer stellen sich immer ein wenig mädchenhaft an, da sie mit dem Moped eine Frobefahrt machen wollen. Wenn du da das Moped z.B. auf nem Anhänger hingefahren hast stellen die sich da ein bischen an! War bei mir so!

Ach ja, wie schon erwähnt, Bremsen natürlich auch kontrollieren!!!

Was evt. auch sehr wichtig ist, schau dir die Reifen an (DOT) wenn die über 10 Jahre sind zicken die bei der HU meistens rum!

So viel Spaß beim Schrauben!

Gruß Thomas

Ps. Was ist das den überhaupt für ein Moped??

Wie lange darf ein Fahrzeug maximal stillgelegt sein, bevor eine Vollabnahme nötig wird?

Vollabnahme kann nur von Dekra und Tüv vorgenommen werden, in einigen Gebieten nur eine der Gesellschaften.

Kosten sind höher, Prüfung ist wesentlich genauer, zum teil müssen einige Details auf neueren, technischen Stand gebracht werden.

Nach meinen Informationen ist die Fahrt direkt zum Tüv auch ohne Kurzzeitkennzeichen legal möglich.

Motorradbereifung darf nicht älter als 4 Jahre ab Herstellungsdatum sein.

am 13. März 2011 um 15:26

Hab mal was gegooglet:

 

"Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Wer jetzt ein Kfz abmelden möchte, muss sich nicht mehr für eine der beiden Varianten entscheiden. Vielmehr wird das Auto für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt."

 

Das mit 4 Jahren bei den Reifen wußte ich auch noch nicht!

Ich kenn das nur vom PkW aber so lange halten bei mir die Reifen bei meinem Moped sowieso nicht! max 2 Jahre mit glück und schlechtem Wetter! lol

 

Gruß Thomas

Ja, das finde ich schlimm, das man jedesmal neue Papiere kaufen muss, wenn man sein Fahrzeug vorübergehend stillegen möchte.

Daher bleibt dann nur das Saisonkennzeichen- ist aber unflexiebler.

Nun gut, Frage währe, nach welcher Stillegungs- bzw. Abmeldungszeit, ein Vollgutachten nötig währe.

am 13. März 2011 um 15:57

Also wie ich das sehe ist eine Vollabnahme dan wieder von Nöten wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet gewesen ist!

Also z.B. Oldtimer nach Restaurierung usw.!

Aber das ist hier ja nicht der Fall! also Moped HU fit machen, hoffen das der Prüfer nen guten Tag hat, ab zur Zulassungsstelle, auf Gutes Wetter hoffen und Fun haben!

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Ja, das finde ich schlimm, das man jedesmal neue Papiere kaufen muss, wenn man sein Fahrzeug vorübergehend stillegen möchte.

Daher bleibt dann nur das Saisonkennzeichen- ist aber unflexiebler.

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Tja, der Vatter Staat muß ja seine Bediensteten bezahlen und die Milchkuh des Staates is ja leider der mobile Deutsche.

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Nun gut, Frage währe, nach welcher Stillegungs- bzw. Abmeldungszeit, ein Vollgutachten nötig währe.

Seit dem Erscheinen der EU-Richtlinie gibt es keine Vollgutachten nach längerer Stilllegung mehr. Ist das Fahrzeug abgemeldet gilt die HU ab dem Tag wo sie gemacht wurde für 2 Jahre! Das heutige Vollgutachten ist nötig wenn Fahrzeuge fehlende oder gar keine technische Daten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis haben!

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