Motorrad offen fahren nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis?
Hi,
hab ne Frage die mir keine ruhe lässt.
Habe vor ca. 1,5 Jahren meine Fahrerlaubnis gemacht A und B.
Jetzt ist es ja so das man nach 2 Jahren offen fahren darf.
Mir wurde aber vor einiger Zeit die Fahrerlaubnis entzogen.
Ich hab sie nun wieder und frage mich: Gelten die 2 Jahre ab Ersterteilung oder ab Neuerteilung?
Wenn es nämlich ab Ersterteilung gilt, ergibt sich das Problem, dass bei mir auf dem Führerschein bei Erteilungsdatum das Datum der Neuerteilung steht. Da ja bei A offen kein Datum oder so steht, muss man ja hochrechnen. Als Polizist würde man dann ja das Datum der Neuerteilung nehmen.
Hoffe hier weiß jemand weiter.... bin echt Planlos.
Mfg
Cokso
ps: Die Fahrerlaubnis wurde richtig entzogen nicht nur eingezogen.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
also dabei wäre ich Vorsichtig auf Aussagen generell in einem Forum zu hören.
Ruf einfach mal beim Straßenverkehrsamt an die können dir dabei helfen. ansonsten kannst du die Frage auch bei den Freundlichen in Grün stellen.
Bitte informier dich bei einer Behörde die eine rechskräftige Aussage machen kann.
Gruß
Booker
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sus
Falsch! Diese Ahnung hat i.d.R. die Behörde bzw. das Gericht. 😉Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Die hatten aber offenbar genug Ahnung, um Dir den Führerschein abzunehmen und Dich aus dem Verkehr zu ziehen. 😎
Was Du schreibst, lässt deutliche Wissenslücken erkennen. Auf der Straße bekommst Du erstmal den Führerschein im Verdachtsfalle von der Polizei abgenommen und nicht vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft.
Der Fall wird wohl beim TE vorgelegen haben, weil er ansonsten ansonsten ja nicht aufgefallen wäre.
Wenn sich denn wegen des Ergebnisses eines Alkotests und der nachfolgend angeordneten Blutprobe ergibt, dass der Tatverdächtige die Fahrlaubniss entzogen bekommt, dann wird dies durch das Gericht angeordnet.
Den Führerschein abgenommen bekommst Du durch die Polizei...und die zieht Dich erst mal auch aus dem Verkehr....und galub mir, mit Ahnung.
Gruß.
Hallo,
sry das ich erst jetzt wieder schreibe.
Also der lappen wurde mir 9 monate entzogen dann war die sog. sperrfrist vorbei.
Ich musste ihn aber nicht neu machen und ne mpu gabs auch nicht.
ich musste einen kurs besuchen waren 3x 3 stunden und dann hab ich ihn einfach wieder bekommen.
Greets
Cokos
wenn du über 25 bist und es nicht im schein steht das er "neu" erteilt wurde, wird niemals einer drauf kommen das du nur begrenzt fahren darfst
Jawoll bb-blue, hau ihn in die Pfanne ... 😛
Sie haben ihm schon den Lappen abgenommen wegen Alkohol, warum soll er das riskieren den Lappen nochmal zu verlieren, wegen fahren ohne Fahrerlaubnis?