Motorrad kann nicht Angemeldet werden. BRAUCHE EURE HILFE!
Guten Abend allerseits,
Ich suche dringend Rat.
Und zwar ich Schilder erst mal was passiert ist.
- Also ich habe im Februar diesen Jahres ein Motorrad gekauft. Das Problem was ich habe ich kann es nicht Anmelden weil ich kein Fahrzeugschein habe. Soweit so gut. Ich könnte es ja ohne Schein anmelden aber sie ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet. Sprich ich habe es ihm Vetrauen gekauft. Wir haben zwar einen Kaufvertrag aufgesetzt, aber es ist nichts zu machen. Ich kann ihn nicht mehr erreichen und über unseren Anwalt geht auch nicht viel.
Was ich jetzt davon habe ist ein Motorrad, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag und noch einen TÜV Bericht.
Vielleicht hat ja jemand sowas schon mal mitgemacht gemacht oder eventuell weiß jemand was ich tun kann. Ich weiß so nicht mehr weiter, wie gesagt waren beim Anwalt und bei der Polizei ohne jeglichen Erfolg. Das Motorrad ist nicht gestohlen das wurde schon geprüft.
Kann sein das der Text etwas Unverständlich ist. Würde mich aber freuen wenn ihr mir helfen könntet. Bei weiteren Informationen und Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung
Gruß Marvin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Mai 2020 um 22:18:06 Uhr:
Zitat:
@Marvin20.07 schrieb am 5. Mai 2020 um 15:03:20 Uhr:
Hab ich nun mal nicht gemacht
Was hast du nicht gemacht? 😕
Das was sein Vorredner da erzählt, mit Africa Twin und umelden und holen usw.
Das hat er halt nicht so gemacht.
Ich frag mich allerdings auch was so eine Story helfen soll.
Wie toll das alles gelaufen ist.
Die hilft ja nun in diesem besonderen Fall überhaupt nicht weiter.
67 Antworten
Moin.
Einen Vorteil hat er...er hat dein Geld.
Die Zulassungsstelle händigt Teil 2 aus und behält Teil 1?
Warum sollten die das tun?
Oder hat man dir von Teil 2 eine Fotokopie angedreht und erzählt alle Papiere liegen in der Zulassungsstelle?
Oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist sauber (nicht gestohlen) und das Fahrzeug im Hinterhof auf das Papier angepasst....
Du siehst, es gibt Gründe, warum der Verkäufer unbekannt bleiben möchte.
Zitat:
@Marvin20.07 schrieb am 5. Mai 2020 um 11:08:23 Uhr:
Er hatte mir gesagt das das Fahrzeug abgemeldet ist. Die Papiere sollen wohl beim Straßenverkehrsamt liegen. Der Verkäufer ist nicht mehr zu erreichen. Es ist wohl auch eine Falsche Adresse gewesen wo er selbst garnicht wohnt. Mein Anwalt hat schon zu sämtlichen Adressen ein Brief per Einschreiben verschickt. Leider ohne Erfolg sie kamen immer zurück. Der Verkäufer selbst ist nicht aufzufinden. Ich verstehe halt nicht wieso. Er hat meines Erachtens keine Vorteile dadurch.
Doch . Wenn er dir ein geklautes Bike verkauft hat ... Habt ihr das schon gecheckt ?
Ein Brief per Einschreiben kann ich auch einfach ablehnen oder sagen ich bin Person X/Y nicht.
Ich wäre schon längst ins Auto und hätte mich persönlich davon überzeugt . Dir wurde das Teil ja auch irgendwo übergeben . Ansonsten mal schauen , ob die Eltern evtl. in der Nähe wohnen . Oder bei FB gucken und dann Freunde und Verwandte anschreiben.
Gruss
Zitat:
@Marvin20.07 schrieb am 5. Mai 2020 um 12:33:58 Uhr:
Der Verkäufer wohnt 3 1/2 Stunden weg. Das Fahrzeug ist nicht gestohlen
Also wenn du nicht mal 1 Tag opfern willst, kann es ja nicht so wild sein .
Papiere liegen auch nie beim Straßenverkehrsamt bei der Abmeldung . Die händigen alles komplett aus !
Der hat die verschlampt und dich schlicht und ergreifend beschissen.
Ich hab mal eine Zwangsabmeldung erwirken müssen , da ein Käufer nicht umgemeldet hat . Ob es umgekehrt geht , weiss ich aber nicht.
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Habe mir kürzlich einen Africa Twin geholt, die auch noch angemeldet war. Ablauf wie folgt:
- besichtigt,
- für den Kauf entschieden,
- angezahlt,
- Papiere (ZB T1 und T2) und Kernnzeichen mitgenommen,
- Ummeldung bei der zuständigen Zulassung durchgeführt,
- hingefahren, Maschine restbezahlt und nach Hause gefahren!
Fertig!
Falsch. Manche Ämter halten auch Papiere inne. Es wird nicht mehr immer alles einbehalten.
Habe vor Kurzen erst ein Auto abgemeldet und habe da auch was nicht wiederbekommen. Leider aber vergessen, ob es der Große oder der Kleine Brief war.
Der Brief sagt auch nicht aus, dass das Fahrzeug einem gehört. Sondern nur, dass man es fahren darf etc.
Der Kaufvertrag ist erst der richtige Beweis dafür. Viele Zulassungsstellen schauen aber nicht danach. Dennoch gibt es solche, die das auch machen. Vielleicht ist das auch nach einer Gewissen Stichprobenweise oder wenn irgend ein besonderes Modell gesucht wird?
Ist am Ende auch egal, hauptsache man hat einen Kaufvertrag.
Das der Verkäufer nicht mehr aufzufinden ist, ist das bekloppte,
Dennoch kann man auch einen Antrag auf verloren gegangenes Schild stellen und dann entsprechend abmelden, anmelden etc.
Vielleicht schonmal sowas in der Zulassungstelle Vorgeschlagen?
Ich persönlich melde meine Fahrzeuge auch selbst ab, beim Verkauf und das Schild/Schilder bleiben bei einem. Entweder wartet dann der Verkäufer solange oder er hat Pech gehabt.
Wir wollten mal nen Polo verkaufen. Vorher nen Kaufpreis ausgehandelt, Abgemeldet und nen Tag später die Karre den 1km hingefahren. von den 150€ waren es dann plötzlich nur noch 50€. Der wollte wohl betrügen.
Naja, weitere 200m weiter war ein Schrotthändler. Da haben wir unsere 150€ bekommen und durften auch noch die Batterie kostenlos ausbauen und mitnehmen......
Versuche ihn doch mal über Facebook zu finden.
Gesichts ID z.b.
Da ist ja heute da jeder drin (in facebook) und meint er müsste sein Gesicht reinsetzen.
Genauere details erspare ich mir jetzt. ¿¿¿
Fahr hin und befragt dich bei der Nachbarschaft
durch. Geh noch mal zur Polizei vielleicht schreiben Sie das Kennzeichen aus wegen Verdacht auf Missbrauch. Da du ja das Motorrad hast kann er legal mit dem Nummernschild nichts mehr anfangen.
Aber das alles müsste ja dein Rechtsanwalt wissen für was bezahlst du ihn denn?
Jetzt bitte noch mal langsam für die ganz Doofen wie mich:
1.) Ist die Kiste jetzt amtlich noch angemeldet? Also hat die Polizei/Kfz-Zulassungsstelle bestätigt daß das Teil noch angemeldet ist?
2.) Sind das die alten Papiere (Kfz-Brief und -Schein) oder schon die neuen (Zulassung Teil 1 und Teil 2)? Weil bei den alten Papieren wurde der Fahrzeugschein tatsächlich einbehalten.
3.) Warst Du überhaupt schon in der KFZ-Zulassungsstelle und hast probiert, das Teil anzumelden (bzw. umzumelden)?
4.) Hast Du Dir die Nicht-Diebstahlsauskunft von der Polizei schriftlich geben lassen?
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 5. Mai 2020 um 07:03:15 Uhr:
Zitat:
@hansibo schrieb am 5. Mai 2020 um 06:12:51 Uhr:
ich weiß jetzt nicht, wo das problem liegt.
du hast einen kaufvertrag und einen fahrzeugbrief.
vor allem der brief zeigt an, dass du eigentümer des bikes bist.
bei der zulassungsstelle musst du eine eidesstattliche erklärung machen, dass der fz-schein nicht auffindbar /verloren ist. kostet zusätzlich noch einmal 30 euro.
dann wird das fahrzeug wieder zugelassen.
so wie bei mir, als ich nach stilllegung meinen schein nicht mehr wieder fand.
gruß
hansiboFalsch!
Es steht sogar für jedermann lesbar auf dem sogenannten Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2):"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen!"
Der TE will ja keine Bescheinigung, dass er Eigentümer ist. Er will nur eine Zulassung auf seinen Namen. Für die Zulassung (er ist dann Halter) muss er kein Eigentümer sein. Vielleicht weiß es nicht jeder bei der Zulassungsstelle?
Zitat:
@Marvin20.07 schrieb am 5. Mai 2020 um 15:03:20 Uhr:
Hab ich nun mal nicht gemacht
Was hast du nicht gemacht? 😕
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Mai 2020 um 22:18:06 Uhr:
Zitat:
@Marvin20.07 schrieb am 5. Mai 2020 um 15:03:20 Uhr:
Hab ich nun mal nicht gemacht
Was hast du nicht gemacht? 😕
Das was sein Vorredner da erzählt, mit Africa Twin und umelden und holen usw.
Das hat er halt nicht so gemacht.
Ich frag mich allerdings auch was so eine Story helfen soll.
Wie toll das alles gelaufen ist.
Die hilft ja nun in diesem besonderen Fall überhaupt nicht weiter.
Also noch mal ruf morgen bei der Zulassungsstelle an und versuchs so wie ich es geschrieben habe zu klären.
Und frage nach wegen der Ausschreibung wegen Verdacht des Missbrauchs.
Aber dann macht dir auch bitte die Mühe und poste das Ergebnis alles in allem dann auch mal hier wieder rein.
Denn du siehst wir wollen dir alle helfen aber es gibt unterschiedliche Meinungen.
Also nicht vergessen Rückmeldung
"Was ich jetzt davon habe ist ein Motorrad, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag und noch einen TÜV Bericht."
hier wird nur von Brief gesprochen!!!
Das Fz muss neu zugelassen und umgekennzeichnet werden. Das heißt, es wird ein neues Kennzeichen vergeben.
Das alte Kennzeichen, weil nicht vorhanden, kommt in die Fahndung. Bei Auffinden des alten Kennzeichens durch die Polizei wird es zwangsentstempelt und ein Bericht von der Polizei an die Zulassungsstelle geschrieben.
Das alte Kennzeichen kann solange es in Fahndung steht, nicht mehr vergeben werden.
Gruß
hansibo
Zitat:
@Nipo schrieb am 5. Mai 2020 um 21:20:22 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 5. Mai 2020 um 07:03:15 Uhr:
Falsch!
Es steht sogar für jedermann lesbar auf dem sogenannten Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2):"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen!"
Der TE will ja keine Bescheinigung, dass er Eigentümer ist. Er will nur eine Zulassung auf seinen Namen. Für die Zulassung (er ist dann Halter) muss er kein Eigentümer sein. Vielleicht weiß es nicht jeder bei der Zulassungsstelle?
Habe es auch nicht angezweifelt! Ich habe nur auf den Irrglauben hingewiesen, der Im grünmarkierten Satz des Originalpostings häufig zu hören ist!