Motorrad Führerschein falsche Klasse eingetragen Probleme bei Kontrolle?
Guten Morgen, gestern ist mir durch Zufall aufgefallen das in meinem Führerschein etwas falsch eingetragen wurde oder ich mich halt einfach nur Irre.
Ich habe am 25.05.2012 mein Motorrad Führerschein Klasse A beschränkt erhalten und durfte laut alten Gesetzen und Info meines Fahrlehrers nach 2 Jahren automatisch A unbeschränkt fahren.
Nun habe ich meinen Führerschein aber verloren und 2013 kam eine neue Gesetzesgebung heraus,
Jetzt ist ende 2013 nach Neuerstellung durch Verlust nur Klasse A2 bei mir eingetragen und halt das Datum vom 25.05.2012.
Und bei Klasse A steht das Datum vom Autoführerschein und die Schlüsselzahlen 79.03,79,04 nur drin.
Bekannte von mir meinen das bei einer Kontrolle einfach die 2 Jahre drauf gerechnet würden und man Bescheid weis das ich seit 25.05.2014 A unbeschränkt fahren darf.
Vlt kennt sich hier jemand besser aus und hätte einen Rat
24 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. November 2020 um 21:20:31 Uhr:
Nö, das hat nicht seine Richtigkeit. Er hat 2012 seinen A gemacht und der muss auch eingetragen werden.
Dann hätte er einen Führerschein gehabt, der aussagt, er dürfe die großen Maschinen ohne Drossel fahren. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis galt zum Ausstellungszeitpunkt jedoch nur für die Maschinen, die zu genau diesem Zeitpunkt unter A2 fielen. Führerschein und Fahrerlaubnis hätten nicht mehr zusammen gepasst.
Es ist eine unglückliche Überschneidung. Hätte er Ende 2014 einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen, stünde dort A; das ging zum Ausstellungszeitpunkt nicht; es greift aber die Übergangsregelung, so dass er mE nun die großen ungedrosselten Maschinen fahren darf.
Würde er nun einen neuenn Führerschein beantragen, so müsste dort tatsächlich A eingetragen werden, ohne Einschränkungen..
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 6. November 2020 um 08:22:34 Uhr:
Dann hätte er einen Führerschein gehabt, der aussagt, er dürfe die großen Maschinen ohne Drossel fahren.Zitat:
@birscherl schrieb am 5. November 2020 um 21:20:31 Uhr:
Nö, das hat nicht seine Richtigkeit. Er hat 2012 seinen A gemacht und der muss auch eingetragen werden.
Aber nur, wenn das ohne Einschränkung eingetragen worden wäre, was wiederum ein Fehler gewesen wäre.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 6. November 2020 um 08:22:34 Uhr:
Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis galt zum Ausstellungszeitpunkt jedoch nur für die Maschinen, die zu genau diesem Zeitpunkt unter A2 fielen. Führerschein und Fahrerlaubnis hätten nicht mehr zusammen gepasst.
FS und FE passen momentan auch nicht zusammen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 6. November 2020 um 08:22:34 Uhr:
Es ist eine unglückliche Überschneidung. Hätte er Ende 2014 einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen, stünde dort A; das ging zum Ausstellungszeitpunkt nicht; es greift aber die Übergangsregelung, so dass er mE nun die großen ungedrosselten Maschinen fahren darf.
Würde er nun einen neuen Führerschein beantragen, so müsste dort tatsächlich A eingetragen werden, ohne Einschränkungen.
Im Fahrerlaubnisrecht gibt es keine "unglücklichen Überschneidungen", da ist alles genau geregelt. Der vorliegende Führerschein ist einfach falsch ausgestellt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. November 2020 um 09:09:41 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 6. November 2020 um 08:22:34 Uhr:
Dann hätte er einen Führerschein gehabt, der aussagt, er dürfe die großen Maschinen ohne Drossel fahren.
Aber nur, wenn das ohne Einschränkung eingetragen worden wäre, was wiederum ein Fehler gewesen wäre.
Und welche Einschränkung hätte aufgenommen werden müssen? Es gibt keine passende Schlüsselzahl dafür.
Der Führerschein ist korrekt ausgestellt zu den damaligen geltenden Vorschriften.
2013 durfte der TE A2 fahren, aber keine A (beide Klassen nach zu diesem Zeitpunkt gültiger Definition). Daher konnte und durfte 2013 keine A eingetragen werden. Eine Schlüssel zahl für "nur bis 35kW" gibt es nicht; die A kann nicht so eingeschränkt werden mittels Schlüsselzahl, dass eine A(Beschränkt) daraus würde. Im Falle des TE greift jedoch §76.
FE und FS passen zusammen. Der §76 sorgt dafür, dass es passt; dort steht auch, dass innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erhalt der A(beschränkt), nach alter Regel, die Klasse A2 geführt werden darf und erst nach 2 Jahren die Klasse A. In diese zeitliche Lücke fällt der neu ausgestellte FS.
Die unglückliche Überschneidung liegt darin, dass im Regelfall nicht so kurz nach Erhalt der Fahrerlaubnis wieder ein neuer Führerschein ausgestellt wird. Das ist eher die Ausnahme, bei Verlust, oder falls doch kurz danach weitere Klassen hinzukommen.
Jetzt mal theoretisch angenommen, die FS-Stelle hätte unter A ein in der Zukunft liegendes Datum ohne Schlüsselzahlen eingetragen, was sie nicht durfte. Dann wäre auch die FE (zumindest laut FS) für Trikes entfallen für diesen Zeitraum. Man hätte dem TE eine FE (zumindest auf dem Papier) zeitlich befristet entzogen, da die betreffende Klasse für Trike nun in die Zukunft datiert wäre. Dies wäre ein nachteiliger Verwaltungsakt und durfte daher nicht so durchgeführt werden. Das Verwaltungsrecht gibt sowas nicht her. Da dies jedoch nur auf dem Papier wäre, wäre der FS falsch ausgestellt. In der jetzigen Form in Verbindung mit §76 ist er korrekt.
Sinniger wäre es, wenn es eine Schlüsselzahl gäbe, die auf den Umstand, dass die A zunächst beschränkt ist, hinwiese. Dann hätte man so verfahren können. Eine derartige Schlüsselzahl gibt es jedoch nicht und daher auch dies Dilemma.
Hätte der TE keine Klasse B, so wäre es ebenfalls einfach, denn dann stünden die Trikes nicht in der A und ggf. hätte Klasse A auf ein zukünftiges Datum datiert werden können; wobei das verwaltungsrechtlich auch nicht sauber ist.
Wäre die Neuausstellung 2 Jahre nach Erteilung des FE Klasse A(beschränkt) erfolgtg ergäbe sich auch kein Problem mehr.
Zitat:
@KawaSam schrieb am 5. November 2020 um 22:28:56 Uhr:
Hier im Forum hat einer genau das was ich vorher eingetragen habe ich lade es mal hoch.
Wenn es nicht erlaubt ist könnt Ihr es löschen.
Wurde der FS nach dem 29.5.2014, oder ganz kurz vorher, ausgestellt?
Ähnliche Themen
Guten Tag, der Führerschein wurde am 7.10.2013 ausgestellt.
Die hätten mir aber bei A das Datum 25.05.2014 wieder eintragen können.
Wie es vorher auch war, dann hätte ich ab dem 25.05.2014 A unbeschränkt fahren dürften.
Und von 25.05.2012-25.05.2014 A beschränkt.
Nicht das die jetzt sagen ja fällt Ihnen aber spät auf 6,5 Jahre später.
Und die tragen mir das nicht mehr ein.
Jetzt habe ich seit vorgestern Angst mit meinem Motorrad zu fahren, keine Lust auf unnötigen Stress mit den Behörden.
Wegen Corona bekomme ich keinen Termin der unfreundliche Mann am Telefon meinte es wäre kein Notfall.
Und der nächste Freie Termin ist am 3 Februar 2021.
Zitat:
@KawaSam schrieb am 6. November 2020 um 17:09:53 Uhr:
Nicht das die jetzt sagen ja fällt Ihnen aber spät auf 6,5 Jahre später.
Und die tragen mir das nicht mehr ein.
Der Führerschein ist nur das Dokument, mit dem man nachweisen kann, welche Fahrerlaubnis man besitzt. Entscheidend ist allein, was die Fahrerlaubnis sagt.
Und wo sollte das Problem sein.
Alte Regelung sagt: Datum der bestandenen Prüfung plus 2 Jahre -> Beschränkung entfällt
Neue Regelung sagt in der Ausnahme nach §76: Datum der bestandenen Prüfung plus 2 Jahre und aus einer A2 wird die A....ohne Prüfung
In beiden Fällen hast du nach 2 Jahren das Recht die großen Maschinen zu fahren.
Ruf im Zweifel einfach nochmal an und frage, ob man dir Auskunft darüber erteilen kann, welche Klassen du derzeit fahren darfst. Aufgrund Datenschutz wird man dir dies zwar nicht sagen dürfen, aber vielleicht findet sich in Mitarbeiter, der das nicht so genau nimmt.
Danke für deine hilfreichen Antworten.
Ich habe eine Anfrage beim Kba von meinem Fahrerlaubnisregister gemacht und dort ist es auch falsch eingetragen.
Und danach beim Kba angerufen und die konnte mir keine Auskunft geben, die meinten ich soll mich bei meiner Führerscheinbehörde für meine Stadt melden.
Gelöscht
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 6. November 2020 um 19:27:14 Uhr:
Gelöscht
Wie meinst du das mit gelöscht ?
Mein Beitrag ist gelöscht, vergaloppiert im Forum. Hat nichts mit deiner Frage zu tun.