Motorrad durch die Polizei eingezogen

Hallo Leute

einem Freund vom mir soll sein Motorrad eingezogen werden , also enteignet. Ist sowas so einfach möglich. Er hat mit seinen Kumpels an einer ziemlich unbefahrenen Ecke Beschleunigungsfahrten und Wheelis geübt bis die Blauen dazugekommen sind. Da die Burschen mit einer Helmkamera noch alles aufgenommen haben, gibt es ja ausreichend Beweise für den ganzen Kram.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Januar 2020 um 07:00:29 Uhr:



Er hat "Beschleunigungsfahrten und Wheelis geübt", soso ....

Und wahrscheinlich noch irgendwelche Anwohner damit genervt.

Wenn das Motorrad wirklich eingezogen wurde, spricht es ja für ein konsequentes Handeln der Polizei und kann nur begrüßt werden. Sollte grundsätzlich bei jedem illegales Verhalten so gemacht werden.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Jan. 2020 um 10:57:36 Uhr:


jetzt mal ehrlich: ein verständiger Mensch, der sein Motorrad verantwortungsbewusst bewegt, wird im öffentlichen Straßenverkehr sein Vorderrad, welches aufsteigt, schnellstens wieder durch Bremsen oder Gewichtsverlagerung auf die Straße bringen.

Wieso sollte ein "verständiger" Mensch das tun? Die Haftung erhöht sich am Hinterrad damit und so lange das Fahrzeug nicht "überkippt" ist das auch ziemlich egal.

Der einzige Punkt wäre der, dass man das Spiel kontrolliert durchführt, sprich das Vorderrad nicht beliebig in die Höhe hebt.

Zudem wird der "verständige" Fahrer in so einer Situation sein Gewicht schon nach vorne verlagert haben und garantiert nicht bremsen, wenn er gerade beschleunigen möchte, zumal das Fahrzeug ja weiterhin stabil geradeaus läuft.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Jan. 2020 um 10:57:36 Uhr:


hat das Vorderrad keine Haftung und keinen Kontakt zum Untergrund. Fällt Dir etwas auf?

Ja, das Vorderrad ist nicht das Hinterrad.

Das hättest du aber auch selbst bemerken können.

Der Kernunterschied ist dabei ein ganz anderer, nämlich der herbeigeführte Haftungsverlust durch eine übermäßige Querbeschleunigung und genau da gibt es quasi keine Überschneidungen.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 21. Januar 2020 um 11:03:06 Uhr:


Ah ja.

Lesen - denken - verstehen. Ein Wheelie ist nicht automatisch eine Straftat, so das Gericht. Ein Wheelie kann dennoch verboten sein und eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Man darf auch nicht so fahren, dass die Sicht nach vorne verdeckt ist, was beim Wheelie auch der Fall ist. Auch das erfüllt eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2020 um 11:05:48 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 21. Januar 2020 um 11:03:06 Uhr:


Ah ja.

Lesen - denken - verstehen.

Na dann fang mal damit an. 😎

Zitat:

Ein Wheelie ist nicht automatisch eine Straftat, so das Gericht.

Genau das schreibe ich doch die ganze Zeit!

Zitat:

Ein Wheelie kann dennoch verboten sein

Nur, wenn noch weitere Dinge hinzukommen (z. B. Gefährdung), aber eben nicht per se - wie ich und einige andere hier nun schon mehrfach geschrieben hatten.

Was ist denn daran nicht zu begreifen?

Zitat:

Man darf auch nicht so fahren, dass die Sicht nach vorne verdeckt ist, was beim Wheelie auch der Fall ist.

Au weia, da spricht ja der große Experte! Da ist gar nix verdeckt.

Ähnliche Themen

Es gibt sogar einen Tatbestand dafür, der allerdings auch eine Gefährdung voraussetzt.
101500 Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten +) B - 1 50,00
dadurch Andere.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Interessant dazu die Sichtweise des bayrischen Verkehrsministeriums:

Zitat:

Von einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radfahrer) muss i. d. R. ausgegangen werden, sobald ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf dem Hinterrad fährt. Der Kradfahrer provoziert durch dieses Fahrverhalten den Verlust der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs.

Habe ich diesem interessanten Thread entnommen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=103017

Es gibt genügend Ansatzpunkte, Wheelies als Owi zu ahnden:
§1
Unangepasste Geschwindigkeit
Gefährdung anderer mit og. Tatbestand
Sicht
Lenkung und Bremsen

Wenn ein Polizist will, bekommt er den Vorwurf durch. Aber wir können an dieser Stelle die Diskussion abkürzen, da es im Fall des TE um eine Straftat geht und das ist ein ganz anderer Schnack.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2020 um 11:21:15 Uhr:



Wenn ein Polizist will, bekommt er den Vorwurf durch. Aber wir können an dieser Stelle die Diskussion abkürzen, da es im Fall des TE um eine Straftat geht und das ist ein ganz anderer Schnack.

Eben. Wegen einem Wheelie alleine wird das Motorrad nicht beschlagnahmt.

Wenn ein Polizist will, bekommt er den Vorwurf durch. Aber wir können an dieser Stelle die Diskussion abkürzen, da es im Fall des TE um eine Straftat geht und das ist ein ganz anderer Schnack.

Das würde ich auch als angemessen ansehen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. Januar 2020 um 12:41:05 Uhr:


Wenn ein Polizist will, bekommt er den Vorwurf durch. Aber wir können an dieser Stelle die Diskussion abkürzen, da es im Fall des TE um eine Straftat geht ...

Sagt die Polizei, aber vorgeworfen ist es immer schnell.

@TE Laß uns bitte wissen wie es aus gegangen ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2020 um 11:21:15 Uhr:


Aber wir können an dieser Stelle die Diskussion abkürzen, da es im Fall des TE um eine Straftat geht und das ist ein ganz anderer Schnack.

Da stimme ich Dir zu.
Würde mich auch interessieren, wie die Sache ausging.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2020 um 11:21:15 Uhr:


Es gibt sogar einen Tatbestand dafür, der allerdings auch eine Gefährdung voraussetzt.
101500 Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten +) B - 1 50,00
dadurch Andere.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKatInteressant dazu die Sichtweise des bayrischen Verkehrsministeriums:

Zitat:

Von einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radfahrer) muss i. d. R. ausgegangen werden, sobald ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf dem Hinterrad fährt. Der Kradfahrer provoziert durch dieses Fahrverhalten den Verlust der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs.

Habe ich diesem interessanten Thread entnommen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=103017

Es gibt genügend Ansatzpunkte, Wheelies als Owi zu ahnden:
§1
Unangepasste Geschwindigkeit
Gefährdung anderer mit og. Tatbestand
Sicht
Lenkung und Bremsen

Wenn ein Polizist will, bekommt er den Vorwurf durch. Aber wir können an dieser Stelle die Diskussion abkürzen, da es im Fall des TE um eine Straftat geht und das ist ein ganz anderer Schnack.

Nichts anderes schreiben wir doch die ganze Zeit 😁

Wie das Thema hier ausgeht interessiert mich auch wohl . Sehe es wie der Rest . Wegen nem Wheelie auf ner ruhigen Straße wird kein Motorrad beschlagnahmt.

Hier scheint es sich wohl um eine Sicherstellung des Fahrzeuges wegen technischer Mängel zu handeln.
Eine grundsätzliche "Enteignung" des Fahrzeuges kann nur ein Richter festlegen. Es gab da mittlerweile
ein paar Urteile.

Wir hatten vor rund zwei Jahren auch mal so einen Helden, der die Bundesstraße kilometerweit auf dem Hinterrad fahren konnte.

Eines schönen Sonntags ist er aus der Stadt raus und hat auf dem Hinterrad trotz Gegenverkehr beschleunigend mehrere Autos überholt; dabei ist er ins Schlingern gekommen und in einen Graben geschossen.

Seine Motorradkumpels haben ihn für seine Fahrkünste bejubelt, seine Familie trauert seitdem um ihn...

Man kann alles machen, aber einige Aktionen werden sehr hart bestraft; es nimmt dir das Leben.

Da hat der beschriebene Motorradfahrer bestimmt nicht mit gerechnet (in ein paar Minuten bin ich tot).

Grüße vom Armani-Biker...

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 22. Januar 2020 um 06:14:24 Uhr:


Wir hatten vor rund zwei Jahren auch mal so einen Helden, der die Bundesstraße kilometerweit auf dem Hinterrad fahren konnte.

Eines schönen Sonntags ist er aus der Stadt raus und hat auf dem Hinterrad trotz Gegenverkehr beschleunigend mehrere Autos überholt; dabei ist er ins Schlingern gekommen und in einen Graben geschossen.

Seine Motorradkumpels haben ihn für seine Fahrkünste bejubelt, seine Familie trauert seitdem um ihn...

Man kann alles machen, aber einige Aktionen werden sehr hart bestraft; es nimmt dir das Leben.

Da hat der beschriebene Motorradfahrer bestimmt nicht mit gerechnet (in ein paar Minuten bin ich tot).

Grüße vom Armani-Biker...

Mut ist eben sehr häufig nichts weiter als die Summe aus Selbstüberschätzung und fehlendem Risiskobewusstsein. Diese "Jugendkrankheit" legt sich bei den meisten mit zunehmendem Alter, wenn sie denn die Chance zum Älterwerden hatten. Verkehrskontrollen bis hin zur Beschalfgnahme des Fahrzeugs können daher durchaus lebensverlängernden Charakter haben, auch wenn die Betroffenen das naturgemäß nur schwer begreifen.

Grüße vom Ostelch

Kaswumbu, das war nicht zufällig in Dortmund?

Wenn du mich meinst, nein im Münsterland.

Grüße vom Armani-Biker...

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