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Motorrad auf einen "zu" kleinen Kastenanhänger

Themenstarteram 18. April 2009 um 15:55

Moin,

ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Anhänger (gebremst/1000-1300Kg).

Er soll sowohl als "normales" Transportmittel für den Baumarkt usw. sein und es soll ein Motorrad transportiert werden können.

Mein Motorrad ist 2,10m lang, prinzipiell würde sich da ein Kastenanhänger diverser Hersteller mit einer ladefläche von ~2,50 anbieten.

Allerdings ist mir der Anhänger schon ein Stück zu groß für den "täglichen" Gebrauch.

Ich habe einen kleineren Anhänger im Auge (2,03m) bei dem man die vordere und hintere Bordwand öffnen und entfernen kann.

Dementsprechend steht das Motorrad über. Evtl. nur vorne um die Stützlast zu erreichen oder aber auch vorne und hinten.

Wie verhält sich das aber nun von rechtlicher Seite?

Darf ich ohne Bordwände fahren, bzw. darf die Ladung vorne wie hinten überstehen oder muss ich die schon bei 5-10cm kennzeichnen?

Die Frage bezieht sich aber auch "europäisches Recht" da ich den Anhänger mit Motorrad wohl meißt richtung Süden (Frankreich/Schweiz/Spanien/Italien) spazieren fahre.

 

Vielen Dank für eure Auskünfte.

 

Gruß aus dem Saarland

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22 Antworten
am 20. April 2009 um 9:57

Zitat:

 

Wo anschliessend der Schwerpunkt ist kommt auf die Gewichtsverteilung von deinem Motorrad an. Notfalls kannst du immer noch eine Box auf die Deichsel machen und z.B. ein Reserverad reintun oder Reserverad vorn auf den Hänger legen oder einen Wasserkanister vorn auf den Hänger stellen...

Und da ist gerade das Problem.

Keiner von Euch hat die zulässige Stützlast beachtet.

Natürlich kann das Moped (bei abgenommener Stirnbordwand) nach Vorne geschoben werden. Aber bitte die Stützlast nich vergessen.

Ich gehe davon aus dass der Golf nicht mehr als 50 kG Stützlast hat.

Da können schohn ein paar Zentimeter (Ladungsverschiebung nach Vorn) einen großen Unterschied machen.

Mein Hänger ist so gebaut, dass der Kasten nicht 100%-ig mittig auf der Achse sitzt (ist etwa nach Vorn verschoben). Deshalb habe ich das ausprobiert mit Sand. Ein paar Schaufeln Sand ganz vorne auf die Ladefläche und das Stützrad auf eine Personenwaage gestellt. Ich war ganz paff - es sind ganz schnell 75 kG gewesen.

Also - ein kleinerer Anhänger ist möglich, aber aus Gründen der Gewichtsverteilung, würde ich eine längeren nehmen.

Oder Du probierst es aus. Miete dir einen Hänger mit 202cm und versuche dein Moped dort zu pasitionieren. Prüfe die Stützlast. Wenn du noch Reserven hast ist alle o.k. Wenn nicht - probiere es rückwerts zu palzieren , das ist auch eine Alternative (da kann das etwas leichtere Hinterrad nach Vorne geschoben werden.

Und melde dich, wenn du es ausprobiert hast - mich würde das auch interessiren.

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von schrauber10

Bezüglich der Bordwände kann ich nur sagen:

Die hintere Bordwand liegt seit zwei Jahren in der Garage. Man merkt deutlich den Luftwiderstand und da habe ich sie entfernt.

Da der Hänger vorne etwas tiefer liegt fällt da nichts runter sondern sammelt sich an der vorderen Bordwand.

Ob das alles zulässig ist??? Es hat noch niemand beanstandet.

Die Ladefläche ist 2 m lang und das ZGG ist 750 kg.

Da könnte also ein Motorrad getragen werden.

Aber bei meinen Baumarktaktivitäten wären 1100 kg gebremst schon sinnvoller gewesen.

schrauber

Klar schrauber - könnte, aber ob Du den dann noch mit einem PKW ziehen darfst, das stell ich in Frage, denn der 750kg-Anhänger ist vermutlich ungebremst, dann heißt es rechnen. Einige PKW's dürften es, einige nicht mehr.

Wer sich einen Anhänger anschafft, sollte immer berücksichtigen, das das zul GG des Anhängers nicht auch heißt, das darf man ziehen, sondern in den PKW-Papieren stehen die erlaubten Anhängelasten drin und beim ungebremsten Anhänger ist oft unter 500kg Anhängelast bereits schluß!

Nordjoe

Ja ,das ist mir schon klar!!!

Bei 400 kg vermutlich plus 75 kg Stützlast ist offiziell Schluß.

Aber die kleinen Hänger habe eben nicht genügend Ladefläche.

Deswegen mußte es einer mit 750 kg sein.

schrauber

Hi,

sobald die Ladung, also sprich dein Mopped hinten übersteht, brauchst Du in Italien und in Spanien die jeweils rot-weiß gestreiften Warntafeln (leider auch noch unterschiedliche je ab ca. 30 euronen).

bezüglich der Ladebordwände kannst Du davon ausgehen, dass wenn sie abnehmbar sind, Du auch ohne fahren darfst.

ob das Mopped vorn oder hinten übersteht wird wohl in erster Linie von der Stützlast abhängig zu machen sein.

Für die Sicherung würde ich auf jeden Fall eine Standschiene mit Vorderradbügel montieren (gibts im Hängerzubehörhandel schon fertig ab ca 65 euronen)

viel Spass beim Basteln und auf der Reise

Spassreisender

Hallo Biker kann helfen, !! Warum, nun ich habe seid 2.Jahren das selbe Problem wie viele Biker Besitzen ein Motoradanhaenger der danach nur noch rumsteht, nun ich habe eine Loesung gefunden und diese zum Patent angemeldet. Dazu ist es ganz einfach, ich habe einen Kasten den man auf und ab Bauen kann nach bedarf gebaut ,diesen mit einen Schraubverschluss vorn und hinten so gebaut das dieser sich in 5,Min. Umbauen laesst. zum ersten bein Motoradtransport baue ich die Radschiene auf und bei nicht bedarf den Kasten.

Fuer selbstbauer kann ich ein p. DaTEN mit Bilder und Anleitung geben.

bitte Melden unter wellcraft@web.de

MFG. pablorolf

Wie ist eigentlich in D und in I die Rechslage, wenn man eine Leuchtenbrücke , ggf. mit Nummernschild, hinten anbringt??

So ähnlich arbeiten ja auch die Langholzfahrzeuge.

Vielen Dank

schrauber

am 5. Januar 2011 um 17:34

Aber abnehmbare bordwände sind doch keine weltneuheit, oder? Macht natürlich bei hochladern mehr sinn. Normalerweise nimmt man ja einen normalen kasten, dort kann man auch ein Motorrad problemlos transportieren. wenn er zu kurz ist, bleibt die hintere bordwand zu hause. Die paar cm stören die stützlast nicht, zumal hinten ja nochmal 8kg wegen der heckklappe fehlen. Hier in deutschland gar kein Thema, nicht mal kennzeichnen muss man es bis 1m, nur in anderen ländern kann es sein, dass man kennzeichnen muss, wenn man hinten übersteht.

am 6. Januar 2011 um 20:15

diese "universaltransporter" gabs vor 30-40 jahren auch schon

mittlerweile werden fast alle kleintrailer (smart klasse) so gebaut das sie entweder die mulde für 2-räder drinn haben oder per klickverschluss zusätzlich angebracht werden können

bootstrailer werden auch schon seit ewigkeiten so gebaut ....aber leicht nachteilig weil deswegen die grüne nummer entfällt

nen aufsetzrahmen sowie schienen fürs mopped wird mein pkw trailer auch noch bekommen

es nervt mich dann doch wenn ich meine steuerbescheide bekomme wo ich min. 1 von einsparen kann

der motorradanhänger wird aber meist eh steuerfrei angemeldet ....ausser bei vermietfahrzeug oder gewerblichen transport

ich hab immoment 3 anhänger angemeldet

1x 2,5t kipptrailer

1x 2t kastenanhänger (minibagger)

1x 1,2t kastenanhänger

beide kasten könnte ich einsparen

steuern und versicherung von rund 180 euro wärens dann weniger im jahr

was die beleuchtung angeht

musste meinen marktanhänger vor einigen tagen tüven

war beim rangieren in der halle etwas hektisch und habs geschafft gleich beide lampen kaputt zu fahren

kurzerhand ine meine pannenkiste gewühlt und die magnetische lichtleiste rausgeholt

anhänger hat damit tüv bekommen

Zitat:

 

was die beleuchtung angeht

musste meinen marktanhänger vor einigen tagen tüven

war beim rangieren in der halle etwas hektisch und habs geschafft gleich beide lampen kaputt zu fahren

kurzerhand ine meine pannenkiste gewühlt und die magnetische lichtleiste rausgeholt

anhänger hat damit tüv bekommen

Klasse!!! Mal sehen ob ich damit auch mal den TÜV auf die Schnelle erledigen kann, wenn die normale Beleuchtung gerade mal nicht mag.

schrauber

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