Motorrad als Versicherungsträger gesucht!

Hallo Leute, ich wende mich mit einer vielleicht ungewöhnlichen Frage an euch. Vorab gleich: Habe keine Ahnung von Motorrädern, auch nicht den notwendigen Führerschein, möchte aber eines auf meinen Namen anmelden, um dann später die Prozente für den KfZ-Bereich zu übernehmen. Das heißt natürlich, es müsste eines sein mit einem „ordentlichen großen“ KfZ-Kennzeichen, kein kleines blaues Versicherungskennzeichen. Es sollte natürlich ein Modell sein, bei dem die Versicherungsbeiträge so gering wie möglich sind, Alter spielt keine Rolle. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet!

8 Antworten

Hallo,
wenn du keinen Moppedführerschein hast, kannst du bei einem Versicherungsfall für das spätere Auto finanziell ziemlich auf die Nase fallen, da die Versicherungen dies penibel nachprüfen. Sieh in einem Beiblatt für "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), den Tarifbestimmungen (TB) und den gesetzlichen Bestimmungen" nach, diese Bestimmungen sind von Vers. zu Vers. etwas unterschiedlich und gehören zu jedem Vers.vertrag.
In meinem Vertrag lautet die Vertragsstrafe wie folgt:
"Verschweigt der Vers.nehmer etwas, so ist der Versicherer berechtigt, einen Zuschlag von 100% auf den Beitrag zu erheben, der bei richtiger Einstufung hätte erhoben werden müssen ... der Nachweis der Fahrerlaubnis ist durch Vorlage des Originals zu erbringen."
Aus meiner beruflichen Erfahrung ist mir bekannt, daß die Versicherungen weder Kosten noch Mühe scheuen um hier den Gegenbeweis anzutreten (Beispiel: Eine Versicherung beauftragt einen Privatdetektiv zu DM 6.500, um einem Studenten nachzuweisen, daß er mangels finanzieller Masse nie eine gestohlen gemeldete Spiegelreflexkamera für DM 2.500 besessen haben kann, es also ein Versicherungsbetrug sei.)
Mach also den Moppedführerschein oder melde ein Auto an, aber die Einsparungen sind nicht umwerfend. Der bessere Weg ist für 2 Jahre ein kleineres Auto und dann umsteigen.

Hallo axsimuc,

ich bin mir sicher, du hast Gebrauchtqueen nicht richtig verstanden.
Sie möchte doch gar keinen Versicherungsbetrug machen, sondern lediglich ein Fahrzeug anmelden, für das sie keinen Führerschein besitzt. Und sie sieht völlig richtig, dass der Halter / die Halterin den Schadenfreiheitsrabatt bekommt und nicht der Fahrer!

Wo ist da das Problem?
Wo steht, dass der Halter auch das Fahrzeug fahren muss. Der Halter muss nicht mal die Erlaubnis dazu haben.

Ich glaube, Du verwechselt etwas.
Den Führerschein-Nachweis benötigt du nur,
1. wenn du bei einem Neuvertrag nicht in SF0 sondern in SF1/2 eingestuft werden willst, weil du (als Halter) den Führerschein bereits 3 Jahre besitzt.
2. wenn du den Schadensfreiheitsrabatt von jemand anderem übernehmen willst. Dann musst du glaubhaft machen können, dass du auch die Person bist, die das Fahrzeug des alten Vertrags überwiegend gefahren ist. Bei Falschangaben handelt es sich dann tatsächlich um Versicherungsbetrug, und dann wird der von dir genannte Aufschlag berechnet.

Also Gebrauchtqueen, mach das ruhig mal. Kaufe dir ein billigste, kleines, gebrauchtes Moped mit großem Nummrnschild, lass es ungenutzt rumstehen (Schmerz!) und freue dich daran, wie der Schadenfreiheitrabatt von Jahr zu Jahr wächst.

Grüße, Arantxa

seid ihr sicher, daß man den rabatt vom mopped aufs auto übertragen kann?? umgedreht geht es doch auch nicht, zumindest war das bei mir so, hab bei 100% mit dem mopped angefangen, unabhängig von meinen schadensfreien jahren mit dem auto

Hallo Smartie,

in meinem (privaten) Versicherungsvertrag steht drin, daß der Halter (also ich) für das versicherte Fahrzeug die für dieses Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen muß. Neben meinem PKW habe ich ein Mopped versichert, bei Abschluß der Moppedversicherung hat aber niemand meinen Führerschein sehen wollen. Vermutlich will die Versicherung damit Vorsorge treffen, daß das Fahrzeug grundsätzlich von anderen Personen nicht benutzt wird.

Natürlich ist dies nicht immer machbar, z.B. bei Firmen. Dann sind die Versicherungsbestimmungen etwas anders ausgelegt und die Prämien vermutlich höher.
Jede Versicherung wird den so wie gewünscht erworbenen Rabatt anerkennen, aber der Knackpunkt ist bei einem Schaden: die Versicherung wird ohne Rücksicht auf Kosten Nachforschungen anstellen.

Viele Grüsse
Axel

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@grampa,

beim Billig-Versicherer WGV (www.wgv-online.de) ging in meinem Fall die Übernahme des Rabatts vom Auto zum Moped und zurück uneingeschränkt.
Ich habe 1995 einen Zweitwagen verkauft und wenig später den Schadensfreiheitsrabatt (SF4) für ein neu angeschafftes Motorrad übernehmen können.
Wie ich mir dann im Jahr 2001 wieder einen Zweitwagen angeschafft habe, konnte der inzwischen auf SF10 angewachsenen Motorrad-Vertrag für die Versicherung des neuen Zweitwagens verwendet werden (40%). Und für mein Motorrad habe ich ohne Unterbrechung einen neuen Vertrag mit SF1/2 (70%) abgeschlossen.
Vielleicht ist die Versicherung in meinem Fall besonders kulant, da ich noch nie einen Unfall verschuldet habe - bei meinem Erstwagen seit 20 Jahren.

@Axel (axsimuc),
deine Vertragsbedingungen scheinen ja in erheblichen Punkten recht eng gefasst zu sein.

Die Versicherer versuchen ja auf vielfältige Art, ihr Risiko zu verringern. Normal ist inzwischen die Beschränkung der maximalen Kilometerleistung (z.B. 12000 km pro Jahr). Wenn das zu günstigen Prämien führt, ist das wohl auch in Ordnung. Falls der Versicherungsnehmer nicht damit leben kann, muss er eben entsprechende Aufschläge bezahlen.

Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt: Es gibt wohl auch Verträge, die einen Aufschlag verlangen, wenn es männliche Fahrer unter 22 Jahre gibt. Naja, die Statistik sieht hier eben ein erhöhtes Risiko, das nicht von der gesamten Versicherten-Solidar-Gemeinschaft getragen werden will. Dabei waren doch alle mal jung.

Wichtig ist, und dabei gebe ich dir 100% recht:
Man muss die Versicherungsbedingungen genau durchlesen, damit im Schadensfall die Versicherung sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann.

Bei welcher Versicherung bist du denn, Axel? Sind die AGBs im Internet download-bar? Würde mich schon mal interessieren.

Arantxa

Bin bei der HUK Coburg, diese kann ich n i c h t empfehlen, mindestens ein § ist sittenwidrig oder die HUK Coburg verhält sich sittenwidrig (man merkt es leider erst bei einem Schadenfall).

Also ich muß mich da nochmal einschalten, bei meiner Versicherung ist es möglich, so zu verfahren, wie ich geschildert habe, das heißt ich kann die Schadenfreiheitsklasse von einem Motorrad, wenn sie mir niedrig genug erscheint, auf mein Auto übertragen, ich habe mich natürlich bei der Versicherung erkundigt. Mein Problem ist jetzt, solch ein billiges (sowohl in der Anschaffung als auch in der Unterhaltung) Modell zu finden. Wer kann mir da gute Ratschläge geben?

Das billigste ist ein Rahmen mit Kfz.-Brief und TÜV, der paßt in ein Kellerabteil oder unters Bett. Dieses Teil mit Saisonkennzeichen zulassen und darüber den Mantel des Schweigens ausbreiten, brav Kfz.-Steuer und Versicherung bezahlen und bei Bedarf verschenken oder gegen Nachweis entsorgen.

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