Motorrad als "Dienstwagen" als Gewerbetreibender | Kosten als Betriebsausgabe und 1%-Regelung Steuer

Aprilia Tuono Tuono

Liebe Biker-Freunde,

ich hätte mal eine etwas "staubige" Frage, nämlich zum Thema Steuern :-).

Und zwar bin ich hauptberuflich selbstständig und mache gerade den Führerschein Klasse A. Da ich beruflich relativ viel in der Stadt unterwegs bin, was ich bisher immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bin, möchte ich das ab der Saison 2023 immer von März bis Oktober mit einem Saisonkennzeichen mit dem Motorrad machen. Daher möchte ich das Bike natürlich auch gern steuerlich geltend machen, sofern das möglich ist.

Da das Thema für mich gänzlich neu ist habe ich noch ein paar Fragen und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand - der sein Motorrad auch als "Firmenfahrzeug mit 1% Regelung" nutzt - meine Fragezeichen im Kopf beantworten könnte:

1. Wenn ich richtig informiert bin ist es grundsätzlich möglich ein Motorrad als "Dienstfahrzeug" steuerlich geltend zu machen und mit der 1% Regelung zu versteuern - wird steuerlich genauso behandelt wie man es bei einem PKW machen würde. Richtig?

2. Kann ich als Gewerbetreibender dann auch die MwSt. des Kaufpreises (50% Anzahlung und Rest in Form von monatlichen Leasing Raten verteilt auf 24 oder 36 Monate) über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen geltend machen?

3. Kann ich die Kosten für den Führerschein Klasse A und/oder die Motorrad-Kleidung (Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel, etc.) auch steuerlich geltend machen (sowohl MwSt. bei der UsSt.-Erklärung/-Voranmeldung als auch als Betriebsausgabe in der Gewerbesteuer-Erklärung), da Sie zum Gebrauch des Motorrads nötig sind?

4. Ist das Saison Kennzeichen ein Problem? Ich nutze das Motorrad dann "nur" von März bis einschließlich Oktober und in den Monaten November bis Februar fahre ich dann Bahn.

Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte. Oder vielleicht hat jemand auch einen Link wo ich diese Informationen finde...

Vielen Dank im Voraus!
Christian

22 Antworten

Jetzt weiss ich jedenfalls, was das 1% auf der Kutte der Hells Angels bedeutet:
Die Harley ist ein privat genutztes Dienstfahrzeug.

Der war gut!

Und ich dachte, das beschreibt die Hirntätigkeit ...

Bei einem Kopfstoss nutzen die 100% ihrer Hirnmasse!

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Klar kann man ein Motorrad als Dienstfahrzeug von der Steuer absetzen.
Geht ja mit einem Fahrrad, einem Porsche und sogar einem Kleinflugzeug auch.
Ich würde allerdings ein elektronisches Fahrtenbuch führen. Zur Sicherheit. Die Finanzämter sind ja angehalten, eisenhart zu prüfen und einzukassieren, was noch irgendwie geht.

Genausowenig wie der schicke dunkelblaue Anzug dürfte die Motorradkleidung absetzbar sein.
Die kann man ja auch privat tragen und sie ist nicht vorgeschrieben wie z.B. ein Biohazard-Dress oder ein Plastikhelm für Bauarbeiter. Einen Helm kauft man alle 6-8 Jahre für 200-400 Eur. Das sollte man auch privat noch irgendwie stemmen können...

Der Führerschein ist sowieso nicht absetzbar, das sollte klar sein.

Kaufen und Abschreiben des Fahrzeugs ist im Übrigen sehr häufig günstiger als Leasing. Das würde ich in der Tat gemeinsam mit dem Steuerberater durchrechnen. Natürlich nur wenn die Gewinnsituation/Liquidität dies hergibt.

In meiner früheren, größeren Firma habe ich die Firmenautos in der Regel gekauft. So ein Audi A6 oder Ford Mondeo haben gut 400.000 Km gemacht bis sie dann so langsam unansehnlich wurden. Technisch war das bei Langstreckenautos kein Problem. Auf diese Weise kostet solch ein Auto die Firma ca. die Hälfte im Vergleich zu Leasing.
Nur die Mitarbeiter haben eben nicht ständig neue Autos, obwohl sie immer den Neupreis über die Neidsteuer versteuern müssen. Da ich mit Prämien und Upgrades bei Hotels oder Flügen immer recht großzügig war und die Autos immer super ausgestattet waren, hat das aber nie ein MA groß bemängelt. Die Autos wurden ja dem Regelservice unterzogen und auch öfter mal auf Firmenkosten aufbereitet.

Ein Motorrad hält auch sehr lange und hat meist einen ganz ordentlichen Restwert. Das könnte man schon auch kaufen.

Elektrofahrzeuge würde ich hingegen niemals kaufen, sondern stets leasen, mit voller Garantie auf den Akku während der Leasingdauer.

Fahrtenbuch ist nur von Nöten, wenn man die 1% Reglung umgehen will. Bei der 1% Reglung ist das nicht von Nöten.

Viel wichtiger ist: Gilt die 0,25% Regelung auch für Elektromotorräder?

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 8. September 2022 um 13:28:31 Uhr:


Viel wichtiger ist: Gilt die 0,25% Regelung auch für Elektromotorräder?

Ja.

Die ganze 1% Methode (0,5% beim Hybrid oder Elektro über 60K BLP, 0,25% bei Elektro bis 60K BLP) ist nicht auf Firmenwagen ausgeführt sondern Fahrzeuge. Dazu zählen auch E-Bikes, E-Roller und auch E-Motorräder oder auch E-Quads etc.

Und noch was: Es besteht ein großer Unterschied, ob man als Selbstständiger (Inhaber) oder Angestellter das Dienstfahrzeug nutzt. Denn beim Ersteren muss das Fahrzeug wie schon von jmd. hier erwähnt zu 50%+ betrieblich genutzt werden. Fährt einer damit zu Terminen, dann kann man das noch abbilden, bei nem Handwerker schon schwieriger.

Wenn man GmbH geschäftführender Gesellschafter ist, ist man auch "selbstständig" und "Chef" aber eben immer noch streng genommen Angestellter. Bei denen wird pauschal voraus gesetzt, dass das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird bei der 1% (0,5%/0,25%)-Methode und nichts weiter an Nachweisen verlangt.

Also aufpassen. Ist nicht alles gleich anzuwenden.

Ein Paar Tipps dazu:
https://www.gruender.de/buchhaltung/motorrad-als-dienstfahrzeug/
https://www.lexfree.de/beitrag/1-prozent-regelung-selbststaendige

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