Motoröl selbst mitbringen - Garantieanspuch

Mercedes

Guten Tag,

es wird ja immer wieder auf die Möglichkeit hingewiesen, Geld zu sparen und das Öl für den Service selbst zu kaufen und mitzubringen.

Wie verhält es sich mit der Garantie (Werksgarantie, Anschlussgarantie).

Angenommen das Fahrzeug erleidet einen Motorschaden - könnte es Probleme geben?

Hat jemand positive oder auch negative Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DeFisser schrieb am 06. Sep. 2019 um 00:21:35 Uhr:


Kompletter Bullshit!

Dieses Forum war mal echt gut

Ich erinnere mich noch an Zeiten da ging es darum Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Interessen zu diskutieren

Heute ist es für viele im Schutz der Anonymität nur noch ein Ventil für den Alltag. Ich bin mir sicher, dass die meisten im realen Leben echt ganz nette Menschen sind, aber hier ...?

Echt traurig ...

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ups...doppelt...

Zitat:

@Zanza schrieb am 5. September 2019 um 11:33:48 Uhr:


Rechtlich gesehen ist Garantie und Kulanz zwei verschiedene paar Schuhe. Und vor 33 Jahren war die Welt anderes als Heute.

Ich war ja zwischendurch nicht 33 Jahre weg 😉 😁 !

Kulanzansprüche gehen bei mitgebrachtem Öl nicht verloren, ich weiß nicht, wer so etwas verbreitet. Wobei es natürlich Leute gibt, die es schaffen Öl mit der falschen Freigabe oder ohne namentliche Freigabe anzuliefern. Das beträfe allerdings Garantie UND Kulanz.

Allerdings macht man nur eine einzige "Inspektion nach Herstellervorgaben" bei einer Werkstatt ohne Stern, dann ist es vorbei mit Kulanz - nicht jedoch mit der Garantie.

Und wenn falsches Öl vom Kunden beigegeben wird, dürfte es doch der Mercedes-Mechaniker gar nicht einfüllen oder? Also muss die Garantie/Kulanz greifen. mfg

... wenn er es bemerkt wird der Mechaniker es auch nicht einfüllen. Ist mir schon passiert. Allerdings bei Audi.

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Zitat:

@Simba1707 schrieb am 5. September 2019 um 14:33:13 Uhr:


Und wenn falsches Öl vom Kunden beigegeben wird, dürfte es doch der Mercedes-Mechaniker gar nicht einfüllen oder? Also muss die Garantie/Kulanz greifen. mfg

Ich weiß nicht ob die Mechaniker da immer so genau hingucken. Bei einem Kumpel haben sie es mal geschafft, 10W40 nach 229.1 (aus eigenem Fass!) in einen M271 zu kippen. Der braucht aber min. 229.3...

Quatsch. Das war schon zu meinen Lehrzeiten vor 30 Jahren kein Problem und ist es heute auch nicht.

Ja dann ist ja alles gut

Zitat:

Kulanzansprüche gehen bei mitgebrachtem Öl nicht verloren, ich weiß nicht, wer so etwas verbreitet. Wobei es natürlich Leute gibt, die es schaffen Öl mit der falschen Freigabe oder ohne namentliche Freigabe anzuliefern. Das beträfe allerdings Garantie UND Kulanz.

Allerdings macht man nur eine einzige "Inspektion nach Herstellervorgaben" bei einer Werkstatt ohne Stern, dann ist es vorbei mit Kulanz - nicht jedoch mit der Garantie.

Hallo,
was sollen Kulanzansprüche sein?? Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kulanz - der kann darum bitten bzw. darauf hoffen. Der Hersteller oder die Werkstatt kann nach Ablauf der Fristen für Gewährleistung und sonstige Garantie (z.B. Junge Sterne) sich bei Mängeln kulant zeigen und damit Kosten zum Teil oder vollständig übernehmen. Das ist aber immer ein freiwillige Leistung des Herstellers/der Werkstatt ohne jegliche Pflicht. Und ob man überhaupt Kulanz bekommt, ist von bestimmtem Wohlverhalten abhängig. Dazu gehört im Regelfall, dass man die Wartung vollständig und ausnahmslos von Mercedes-Werkstätten hat machen lassen. Also kann auch mitgebrachtes Öl oder sonstige Eigenleistungen Kulanzregelungen vereiteln.
Gruß

Zitat:

@36/7M schrieb am 5. September 2019 um 23:46:42 Uhr:



Zitat:

Kulanzansprüche gehen bei mitgebrachtem Öl nicht verloren, ich weiß nicht, wer so etwas verbreitet. Wobei es natürlich Leute gibt, die es schaffen Öl mit der falschen Freigabe oder ohne namentliche Freigabe anzuliefern. Das beträfe allerdings Garantie UND Kulanz.

Allerdings macht man nur eine einzige "Inspektion nach Herstellervorgaben" bei einer Werkstatt ohne Stern, dann ist es vorbei mit Kulanz - nicht jedoch mit der Garantie.

Hallo,
was sollen Kulanzansprüche sein?? Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kulanz - der kann darum bitten bzw. darauf hoffen. Der Hersteller oder die Werkstatt kann nach Ablauf der Fristen für Gewährleistung und sonstige Garantie (z.B. Junge Sterne) sich bei Mängeln kulant zeigen und damit Kosten zum Teil oder vollständig übernehmen. Das ist aber immer ein freiwillige Leistung des Herstellers/der Werkstatt ohne jegliche Pflicht. Und ob man überhaupt Kulanz bekommt, ist von bestimmtem Wohlverhalten abhängig. Dazu gehört im Regelfall, dass man die Wartung vollständig und ausnahmslos von Mercedes-Werkstätten hat machen lassen. Also kann auch mitgebrachtes Öl oder sonstige Eigenleistungen Kulanzregelungen vereiteln.
Gruß

Kompletter Bullshit!

..dann erklär uns doch mal, was Kulanz ist! Wir können ja vielleicht von dir noch was lernen!

Vielleicht kann ja auch jemand aus eigener Erfahrung bestätigen, dessen Motor oder betriebsnahe Teile, durch
a) "zum 🙂 selbst mitgebrachtes Öl"
einen Schaden erlitten hat.

Vorallem wie und ob a) durch Mercedes nachgewiesen wurde.

Zu guter Letzt, ob wegen a) Garantie/Gewährleistung/Kulanz abgelehnt wurden.

Oder sind das alles bloss Spekulationen, bzw. Trittbrett Schlussfolgerungen?

Zitat:

@36/7M schrieb am 5. September 2019 um 23:46:42 Uhr:



Zitat:

Kulanzansprüche gehen bei mitgebrachtem Öl nicht verloren, ich weiß nicht, wer so etwas verbreitet. Wobei es natürlich Leute gibt, die es schaffen Öl mit der falschen Freigabe oder ohne namentliche Freigabe anzuliefern. Das beträfe allerdings Garantie UND Kulanz.

Allerdings macht man nur eine einzige "Inspektion nach Herstellervorgaben" bei einer Werkstatt ohne Stern, dann ist es vorbei mit Kulanz - nicht jedoch mit der Garantie.

Hallo,
was sollen Kulanzansprüche sein?? Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kulanz - der kann darum bitten bzw. darauf hoffen. Der Hersteller oder die Werkstatt kann nach Ablauf der Fristen für Gewährleistung und sonstige Garantie (z.B. Junge Sterne) sich bei Mängeln kulant zeigen und damit Kosten zum Teil oder vollständig übernehmen. Das ist aber immer ein freiwillige Leistung des Herstellers/der Werkstatt ohne jegliche Pflicht. Und ob man überhaupt Kulanz bekommt, ist von bestimmtem Wohlverhalten abhängig. Dazu gehört im Regelfall, dass man die Wartung vollständig und ausnahmslos von Mercedes-Werkstätten hat machen lassen. Also kann auch mitgebrachtes Öl oder sonstige Eigenleistungen Kulanzregelungen vereiteln.
Gruß

Also bei Kulanzleistungen schauen Sie schon, ob der Kunde auch schon länger Kunde war und er eventuell auch hochpreisige Fahrzeuge kauft und bei denen warten lässt.

Als Vergleich ein A45 Fahrer mit Potenzial Iwann einen C63 oder GT holen wird oder ein Rentner Paar mit einer B Klasse

Zitat:

@DeFisser schrieb am 06. Sep. 2019 um 00:21:35 Uhr:


Kompletter Bullshit!

Dieses Forum war mal echt gut

Ich erinnere mich noch an Zeiten da ging es darum Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Interessen zu diskutieren

Heute ist es für viele im Schutz der Anonymität nur noch ein Ventil für den Alltag. Ich bin mir sicher, dass die meisten im realen Leben echt ganz nette Menschen sind, aber hier ...?

Echt traurig ...

Zitat:

Als Vergleich ein A45 Fahrer mit Potenzial Iwann einen C63 oder GT holen wird oder ein Rentner Paar mit einer B Klasse

Klingt irgendwie diskriminierend....

Kulanz danach auszurichten ob der Kunde demnächst eine 100k-Schlurre kauft oder nicht, glaube ich nicht.
Es gibt ganz sicher ähnliche Vorgaben wie bei allem anderen auch wann Kulanz gewährt werden kann und wann nicht. Mag sein, dass der eventuelle Neukaufen eines hochpreisigen Neuwagen der Ausschlag gibt, wenn die Kulanzfrage an der Grenze ja/nein liegt.

Kulanz ist immer ein freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers. Diese kann der Kunde nicht erzwingen oder hat ein Recht darauf.

Zitat:

@hoellol1 schrieb am 6. September 2019 um 06:50:08 Uhr:


Oder sind das alles bloss Spekulationen, bzw. Trittbrett Schlussfolgerungen?

Genau das trifft hier zu!

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