Motorkontrollleuchte, Auto seit 3 Monaten im Besitz,Garantiefall?

Mercedes E-Klasse W212

Hallo Gemeinde,

zunächst einmal allen noch ein Gesundes Neues!

Nun zu meiner Frage:

Habe mir vor 3 Monaten einen neuen fahrbaren Untersatz geholt.
Einen E 300 Bluetec Hybrid, hoffe bin trotz geringem E-Anteil hier richtig.

Letzten Montag ging die MKL an, sofort zum Händler gefahren. Dort wurde ausgelesen und folgender Fehler festgestellt: P22807A Luftmassendurchfluss Ansaugluftsystem (Bank 1)

Tja,Werkstatt hat den Fehler gelöscht,nach einer groben Sichtung festgestellt, dass erstmal nix entdeckt werden konnte und hat mir mein Vehikel wieder mitgegeben.
Heute ging die MKL wieder an,selbes Fahrverhalten wie am Montag.

Kennt das jemand,hatte vllt. den gleichen Fehler?
Ist das Sache des Händlers? Da ich das Auto ja erst vor 3 Monaten dort gekauft habe, zudem habe ich eine Zusatzversicherung beim Kauf abgeschlossen und Gebrauchtwagengarantie hab ich ja sowieso noch.

Wäre super von Euch zu lesen und freu mich über sämtliche Antworten 🙂

Schönen Abend
Gruß Lisa

20 Antworten

Zitat:

@White_Fly88 schrieb am 02. Jan. 2021 um 18:23:57 Uhr:


Ist das Sache des Händlers?

Wat denn sonst... du musst nichts beweisen. Gewährleistung 6M. ab Kauf. Punkt.

Nochmal einen Termin machen und schriftlich (E-Mail) darauf hinweisen dass das das zweite mal ist, das erste mal (Datum hinschreiben) wurde einfach die Störmeldung gelöscht. Die Störmeldung MKL kam aber wieder (welch ein Wunder) 🙄

Mein Vorredner hat es ja schon gesagt, telefonisch Kontakt aufnehmen; innerhalb der ersten 6 Monate bist Du doch auf der sicheren Seite und musst nichts beweisen. Das einzige Problem ist, daß Du dem Händler Gelegenheit geben musst, den Mangel auch beseitigen zu können: sprich Auto dahin bringen. Das solltest Du nicht alleine machen ( Zeugen) und Du hast auch ggf Hilfe während der Fahrt, falls der Motor ins Notlaufprogramm gehen sollte.
Aber wie gesagt, erstmal freundlich anklopfen, man muss ja nicht gleich vom schlimmsten Fall ausgehen.
Schönen Sonntag Wolli

Hallo Gemeinde...ich wollte mal berichten wie die ganze Sache ausgegangen ist.
Hab mein Auto seit 22.1. wieder. Derzeit läuft er wie ein geölter Blitz 🙂
War laut Werkstatt eine kaputte Dichtung an der Ansaugbrücke. Sie haben einen Garantiefall daraus gemacht, sodass ich nur anteilig 60 € zahlen muss, von ursprünglichen 500 €.
Schauen wir mal wie lang es hält und warten ab bis der nächste Fehler auftaucht (was ich natürlich nicht hoffe!!!)

In diesem Sinne...Danke für eure Beiträge und bis demnächst.
Reinhaun 🙂

Nur mal so: innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gilt doch die Beweislastumkehr und somit dürfte eigentlich der Eigenanteil 0€ sein!?

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Zitat:

@White_Fly88 schrieb am 02. Feb. 2021 um 07:19:22 Uhr:


Sie haben einen Garantiefall daraus gemacht, sodass ich nur anteilig 60 € zahlen muss, von ursprünglichen 500 €.

Daraus schließe ich, dass es eine Gebrauchtwagengarantie gibt, über die abgewickelt wurde. Diese beinhalten i. d. R. eine SB nach Höhe der Laufleistung.

Aber: Die SB in den ersten sechs Monaten müsste tatsächlich der Händler tragen. Denn er ist für die Mängelfreiheit verantwortlich.

Nachtrag:
Die Beweislastumkehr greift nach sechs Monaten. Sie trifft Dich als Käufer, der beweisen muss, dass der Mangel schon bei Übernahme existiert hat.

Nö, eigentlich umgekehrt. Der Käufer muss beweisen, dass ein Mangel bei Kauf vorhanden war, innerhalb der ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer (Beweislastumkehr).

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