Motorhaube beim fahren hochgeschlagen :-(
Hallo,
ich hatte nach einer Ölkontrolle leider die Haube nicht ganz geschlossen sondern nur in diese "vorrastposition" geklappt, also runter jedoch nicht ins Schloss gedrückt. Als ich los gefahren bin nicht mehr dran gedacht und tja es kam wie es kommen musste die haube schlug bei der fahrt auf die Scheibe...
nun meine frage , zahlt sowas die vollkasko und wenn ja kann man etwa sagen wieviel ich dadurch dann steige ? bin derzeit auf 45%.
danke und viele grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo,
leider keine gute Nachricht für Dich: Es handelt sich hier um den klassischen "Betriebsschaden" und der ist in der Vollkaskoversicherung nicht mitversichert.
23 Antworten
Bestimmt ist die Scheibe kaputt, weil bei Fahrt die Haube mit so einer Wucht aufgerissen wird, dass das Ding nichts mehr anhält und sie volle Möhre aufwammst. Die Scheibe ist in der Teilkasko versichert. Die Aktion Scheibentausch ist ebenso ohne SF-Klassen-Rückstufung möglich. Die Selbstbeteiligung fällt an wie im Vertrag vereinbart.
Die Haube, wenn beschädigt, würde ich nicht über die Vollkasko regulieren, sondern eine Haube bei einem großen Online-Auktionshaus besorgen. Dort haben die Hauben alle Farben, muss man nicht mal lackieren lassen. Das Ding kann man zu zweit selbst wechseln, sind nur 4 Schrauben (also jede Seite 2) am Scharnier, ggf den Haubenlifter noch abmontieren. Am Eck, wo die A-Säule in den Kotflügel und Haube übergeht, ein paar dicke Lappen dazwischen klemmen, dass die Ecken der Haube bei Demontage und Montage nicht noch mehr beschädigt. Zu zweit geht das ganz gut. Einer hält, der andere fädelt die Schrauben an und schraubt, dann umgekehrt, der andere hält, usw. Nicht alle beide gleichzeitig, das wird nix. Das Justieren könnte etwas Feinarbeit machen, damit die Fugenbreite wieder umlaufend stimmt.
Fertig.
Zitat:
@romanusko schrieb am 3. April 2016 um 00:50:33 Uhr:
Bestimmt ist die Scheibe kaputt, weil bei Fahrt die Haube mit so einer Wucht aufgerissen wird, dass das Ding nichts mehr anhält und sie volle Möhre aufwammst. Die Scheibe ist in der Teilkasko versichert. Die Aktion Scheibentausch ist ebenso ohne SF-Klassen-Rückstufung möglich. Die Selbstbeteiligung fällt an wie im Vertrag vereinbart.Die Haube, wenn beschädigt, würde ich nicht über die Vollkasko regulieren, sondern eine Haube bei einem großen Online-Auktionshaus besorgen. Dort haben die Hauben alle Farben, muss man nicht mal lackieren lassen. Das Ding kann man zu zweit selbst wechseln, sind nur 4 Schrauben (also jede Seite 2) am Scharnier, ggf den Haubenlifter noch abmontieren. Am Eck, wo die A-Säule in den Kotflügel und Haube übergeht, ein paar dicke Lappen dazwischen klemmen, dass die Ecken der Haube bei Demontage und Montage nicht noch mehr beschädigt. Zu zweit geht das ganz gut. Einer hält, der andere fädelt die Schrauben an und schraubt, dann umgekehrt, der andere hält, usw. Nicht alle beide gleichzeitig, das wird nix. Das Justieren könnte etwas Feinarbeit machen, damit die Fugenbreite wieder umlaufend stimmt.
Fertig.
Rede nicht, es ist über VK nicht versichert, Betriebsschaden.
Was soll uns das sagen?
Was soll die Versicherung bezahlen?
Die Haube? Die Scheibe? Beides?
Oder auch noch der Haftpflichtschaden, der dadurch entstanden ist, weil der TE nichts mehr gesehen hat?
Ansonsten gilt wie immer:
Es wird im Kaskobereich das bezahlt, was man mit der Versicherung vereinbart hat.
Bei Betriebsschäden in der Vollkaskoversicherung fehlt die Komponente „von außen“
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 2. April 2016 um 11:38:06 Uhr:
Zitat:
@*E65* schrieb am 1. April 2016 um 17:16:32 Uhr:
Als ich los gefahren bin nicht mehr dran gedacht und tja es kam wie es kommen musste die haube schlug bei der fahrt auf die Scheibe........
Muss man seine Schreibweise ein wenig ändern dann gehts
Die Taube schlug bei der fahrt auf die Scheibe, wobei das taube auch ein Mädchen sein kann..... Das taube Mädchen schlug bei voller fahrt auf die Scheibe.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 3. April 2016 um 15:44:53 Uhr:
nö Glasbruch ist Glasbruch. Da ist die Ursache - außer Vorsatz - ergal.
Sehe ich auch so.
Scheibe i.O. bringen lassen.
Motorhaube wie geschrieben.
Scheibe = Teilkasko (Glasbruch), Blechschaden = Vollkasko und nur bei wenigen Gesellschaften über Einschluss All Risk bzw. Betriebsschaden mitversichert. Übersicht zu dieser Leistung gibt's von Nafi.
Zitat:
@*E65* schrieb am 1. April 2016 um 17:16:32 Uhr:
ich hatte nach einer Ölkontrolle leider die Haube nicht ganz geschlossen sondern nur in diese "vorrastposition" geklappt, also runter jedoch nicht ins Schloss gedrückt.
Nur so am Rande, kauf dir ein neues Haubenschloss. Damit genau das nicht passieren kann ist die Vorrastposition gedacht, aber anscheinend ist das Schloss kaputt da die nicht gehalten hat.
Ansonsten ist ja alles gesagt, Betriebsschaden, Scheibe Teilkasko, Rest Pech.