Mofa ohne Haftpflichtversicherung

Guten tag,
bin heute mit meinem Mofa unterwegs gewesen und wurd von der polizei angehalten. Problem war das ich ein abgelaufenes kennzeichen hatte.
Bin momentan 17 und grad an meinem Führerschein.
Was hat mich zu erwarten ?? hat es auswirkungen auf den führerschein (sperre bis 21 oder sowas) ???
Freu mich über jede antwort
lg

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


2x ohne Helm schon mal?

Macht sich beim Richter bestimmt nicht gut, wenn man schon das 3. mal Ärger von der Polizei mit dem Mofa bekommt.

Ärger mit der Polizei wegen "Fahren ohne Helm" - is klar.😮

Demnächst wird Gefängnisstraße für´s Fahren ohne Gurt oder für´s Falschparken gefordert. Mein Gott was wird hier übertrieben. Und wie ich schon geschrieben habe: Von diesen "Helm-Verbrechen" erfährt kein Schwein was, schon gar nicht der Staatsanwalt.

Hier wird neuerdings immer mehr mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Verstoß nach dem Pflichtversicherungssgesetz - Strafbefehl abwarten - zahlen oder dagegen angehen -und fertig.
In wie weit dies sich auf die bevorstehende FS-Prüfung auswirkt weiß ich nicht.

ja genau solch Pfeifen wie dich brauchts auf den Straßen noch mehr 🙄

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


ja genau solch Pfeifen wie dich brauchts auf den Straßen noch mehr 🙄

Wen meinst du?

Wollte mit Roller zur werkstatt und wurd auf dem weg dorthin angehalten .. Meine eltern meinen bevor der nicht komplett fertig ist (hauptständer ist momentan abgebrochen und ein teil der verkleidung kaputt) melden die den nicht an .. wollt den halt zur Werkstatt bringen und dann ist es passiert .. werd wohl einfach abwarten 🙂
danke für die antworten 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


ja genau solch Pfeifen wie dich brauchts auf den Straßen noch mehr 🙄
Wen meinst du?

Falls ich gemeint war. Überdenke deine Wortwahl und halte dich bei völliger Ahnungslosigkeit von der Materie ( Fahrzeugentzug beim ersten Verstoß ) einfach zurück. Falls ich nicht gemeint war, nehm ich den ersten Satz zurück, obwohl das mit der Wortwahl....

Nur noch mal zur Klarstellung. Es geht mir nicht darum, das Fahren ohne Versicherung zu verharmlosen - im Gegenteil.
Mir geht´s darum, diese falschen Aussagen - dass z.B. der Richter von dem Fahren ohne Helm erfährt, richtig zu stellen.
Dies stellt für mich übrigens eine harmlose OWi dar und ist keinesfalls als verwerflich anzusehen.

Der TE wird für sein Fehlverhalten die gerechte Strafe bekommen und hoffentlich seine Lehren daraus ziehen. Gott sei Dank ist niemand zu Schaden gekommen und muss jetzt wegen der fehlenden versicherung auf sein Geld warten.
Aber ihm hier schon geringfügige OWi vorzuwerfen, halte ich einfach nur für übertrieben. Da sollte sich jeder mal an seine eigene Nase fassen.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Und wie ich schon geschrieben habe: Von diesen "Helm-Verbrechen" erfährt kein Schwein was, schon gar nicht der Staatsanwalt.

Und weil niemand von solchen niederen Ordnungswidrigkeiten erfährt kann man auch mit Führerscheinentzug bestraft werden, wenn diese sich häufen.

Da würde mich mal interessieren, wie die solche Sachen erfassen, wenns nirgends registriert wird?

Es wird eine Menge registriert und vermerkt, wovon man normalerweise nichts mitbekommt. Vieles davon bleibt auch dauerhaft bestehen, wenn man es nicht manuell löschen lässt.
Die angeblich vorhandenen Automatismen (zur Löschung vorhandener Einträge) funktionieren oft genug nicht.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Dies stellt für mich übrigens eine harmlose OWi dar und ist keinesfalls als verwerflich anzusehen.

Laut Gesetz mag das stimmen.

Allerdings ist das Fahren ohne Helm für mich persönlich durchaus verwerflich. Aber das ist natürlich auch wieder subjektiv.

Wer aber wiederholt immer wieder die selbe Ordnungswidrigkeit begeht lässt doch irgendwann die Frage aufkommen, ob er denn die zum Führen eines KFZ nötige geistige Reife besitzt.
Nichts anderes passiert auch beim Punkte-sammeln wegen überhöhter Geschwindigkeit. Ist im Prinzip auch immer nur eine "harmlose OWi", führt bei entsprechend konsequenter Umsetzung allerdings auch zum Idiotentest. 🙂

Letztlich hilft hier (wie ja schon mehrfach erwähnt) eh nur eines: warten auf den Richterspruch.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Und wie ich schon geschrieben habe: Von diesen "Helm-Verbrechen" erfährt kein Schwein was, schon gar nicht der Staatsanwalt.
Und weil niemand von solchen niederen Ordnungswidrigkeiten erfährt kann man auch mit Führerscheinentzug bestraft werden, wenn diese sich häufen.
Da würde mich mal interessieren, wie die solche Sachen erfassen, wenns nirgends registriert wird?

Es wird eine Menge registriert und vermerkt, wovon man normalerweise nichts mitbekommt. Vieles davon bleibt auch dauerhaft bestehen, wenn man es nicht manuell löschen lässt.
Die angeblich vorhandenen Automatismen (zur Löschung vorhandener Einträge) funktionieren oft genug nicht.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Dies stellt für mich übrigens eine harmlose OWi dar und ist keinesfalls als verwerflich anzusehen.
Laut Gesetz mag das stimmen.
Allerdings ist das Fahren ohne Helm für mich persönlich durchaus verwerflich. Aber das ist natürlich auch wieder subjektiv.

Wer aber wiederholt immer wieder die selbe Ordnungswidrigkeit begeht lässt doch irgendwann die Frage aufkommen, ob er denn die zum Führen eines KFZ nötige geistige Reife besitzt.
Nichts anderes passiert auch beim Punkte-sammeln wegen überhöhter Geschwindigkeit. Ist im Prinzip auch immer nur eine "harmlose OWi", führt bei entsprechend konsequenter Umsetzung allerdings auch zum Idiotentest. 🙂

Letztlich hilft hier (wie ja schon mehrfach erwähnt) eh nur eines: warten auf den Richterspruch.

Respekt. Manche Leute haben keine Ahnung und einige toppen dies noch.

Wir reden hier von "Fahren ohne Helm" und nicht vom permanenten Falschparken, das ständig durch die Ordnungsbehörde geahndet, irgendwann mal andere Konequenzen nach sich ziehen kann.

Das Fahren ohne Helm wird vor Ort mit der Zahlung eines Verwarngeldes erledigt und, glaub es oder nicht, nirgendwo registriert. Dementsprechend brauchen hier auch keine Automatismen zur Löschung zu greifen, weil nichts gespeichert wird. Ich weiß wovon ich spreche.
Und Führerscheintzug wegen "Fahren ohne Helm". Kann das sein, dass du ein wenig an Verfolgungswahn leidest? Der ist fast so gut wie der Fahrzeugentzug eines anderen Kollegen hier🙂

Der einzige Fall, in dem die Ordnungsbehörde von solch einem Fall erfahren und eventuell weitere Maßnahmen treffen kann, ist, wenn der einschreitende Beamte auf Grund ständiger Verstöße des Betroffenen, sich dazu entscheidet, der Behörde in Form eines Berichts davon Kenntnis zu geben, um die Geeignetheit des Betroffenen eventuell überprüfen zu lassen. - Große Ausnahme -
Aber wir reden hier von 2 mal Fahren ohne Helm. Das dann anzunehmen ist lächerlich.
Wir sollten bei der Realität und bei diesem konkreten Fall bleiben.

Und dem TE kann ich nur raten, sich durch diesen rein theoretischen Nonsens nicht verrückt machen zu lassen.

@AS60:

Spar die lieber die Mühe mit solchen Induvidien, ist zwecklos da auf fruchtlosem Boden gesät. Landet im Niemandsland. Ignorieren schont Nerven.

Allerdings zeigt der TE auch nicht wirklich Einsicht und die "Ausreden" sind nicht sonderlich gut, ein kleiner Denkanstoß seitens der Behörden wäre da schonmal angebracht. Manchmal ist es besser, zu seinem Fehler zu stehen und auch einzusehen, dass es einer war, als nur Ausflüchte und Rechtfertigungen zu suchen und alles herunterzuspielen.

Das hilft einem in der Regel bei der Bewertung durch einen Polizisten, welche an den Staatsanwalt weitergereicht wird nicht.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Respekt. Manche Leute haben keine Ahnung und einige toppen dies noch.

Wir reden hier von "Fahren ohne Helm" und nicht vom permanenten Falschparken, das ständig durch die Ordnungsbehörde geahndet, irgendwann mal andere Konequenzen nach sich ziehen kann.

Das Fahren ohne Helm wird vor Ort mit der Zahlung eines Verwarngeldes erledigt und, glaub es oder nicht, nirgendwo registriert. Dementsprechend brauchen hier auch keine Automatismen zur Löschung zu greifen, weil nichts gespeichert wird.

Ich zahle z.B. Bußgelder nie vor Ort, sondern lasse mir so etwas grundsätzlich zu schicken.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege:

Dieser Vorgang sollte sogar bei unseren Gesetzeshütern mittlerweile elektronisch angelegt und bearbeitet werden.

(Ich vermute mal, dass dies auch geschieht, wenn ich vor Ort bezahle, da der nette Beamte ja irgendwo das Geld verbuchen muss, welches er von seinem Streifzug mit ins Lager bringt).

Es kann natürlich sein, dass wirklich nur der Brief geschrieben wird und der Vorgang dann sofort wieder gelöscht wird. Dann wundern sich die Jungs in Grün (Blau) einige Wochen später, wo denn das Geld hingehört, welches da überwiesen wurde. Bis sich dann einer erinnern kann, dass da ja mal eine Geschwindigkeitsübertretung vor ein paar Wochen war und das Geld daher stammen könnte.

Oder:

Der Vorgang wird gespeichert.

Sollte dies nicht der Fall sein sollte man denen das unbedingt einmal vorschlagen. Spart Zeit, Arbeit und Nerven. 😉

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ich weiß wovon ich spreche.

q.e.d.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Und Führerscheintzug wegen "Fahren ohne Helm". Kann das sein, dass du ein wenig an Verfolgungswahn leidest? Der ist fast so gut wie der Fahrzeugentzug eines anderen Kollegen hier🙂

Eventuell solltest du nicht nur anderen Leuten raten, was sie hier nicht beachten sollen, sondern selbst etwas genauer darauf achten, was du liest.

Ich habe lediglich geschrieben, dass eine Häufung von Ordnungswidrigkeiten zum Führerscheinentzug führen kann.

Dass hierfür 2x fahren ohne Helm ausreichend ist habe ich nicht geschrieben.

Ich gebe jedoch zu, dass "Führerscheinentzug" das falsche Wort war. Fahrverbot wäre korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von svendrae


Spar die lieber die Mühe mit solchen Induvidien, ist zwecklos da auf fruchtlosem Boden gesät. Landet im Niemandsland. Ignorieren schont Nerven.

Interessant, wie schnell du in der Lage bist andere Leute zu beurteilen.

Ich bin durchaus kritikfähig und auch lernfähig. Allerdings lasse ich mich gern von etwas mehr überzeugen als rein von der Aussage "ich weiß wovon ich spreche".

Mal ganz ehrlich: auch wenn ich in diesem Thread schon so einen Spiesserbeitrag gebracht habe, habe auch ich diesbezüglich "Dreck am Stecken". Ich habe mir mit 15 (das war 1993) mit einem Spezl (ebenfall 15) eine Honda MB8 gekauft, diese auf 121ccm aufgebohrt, das Kennzeichen gefälscht und bin auf dem Radweg ohne Helm in die Schule gefahren...

Machen wir doch nicht rum wegen irgendwelchen OWi oder Strafsachen, sondern warten ab, was der TE als Strafe bekommt! (beurteilen kann das hier ohnehin keiner)

Was ich damit sagen will; auch Jugendsünden sind verzeihbar und kein Grund, dem TE grundsätzlich die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges abzusprechen! Ich jedenfalls fühle mich durchaus dazu in der Lage und das trotz der Vorgeschichte (übrigens punktefrei mit 35 Jahren)!

Zitat:

Original geschrieben von flosen23



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Respekt. Manche Leute haben keine Ahnung und einige toppen dies noch.

Wir reden hier von "Fahren ohne Helm" und nicht vom permanenten Falschparken, das ständig durch die Ordnungsbehörde geahndet, irgendwann mal andere Konequenzen nach sich ziehen kann.

Das Fahren ohne Helm wird vor Ort mit der Zahlung eines Verwarngeldes erledigt und, glaub es oder nicht, nirgendwo registriert. Dementsprechend brauchen hier auch keine Automatismen zur Löschung zu greifen, weil nichts gespeichert wird.

Zitat:

Ich zahle z.B. Bußgelder nie vor Ort, sondern lasse mir so etwas grundsätzlich zu schicken.

Unterschied Bußgeld-Verwarngeld bekannt?

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege:
Dieser Vorgang sollte sogar bei unseren Gesetzeshütern mittlerweile elektronisch angelegt und bearbeitet werden.
(Ich vermute mal, dass dies auch geschieht, wenn ich vor Ort bezahle, da der nette Beamte ja irgendwo das Geld verbuchen muss, welches er von seinem Streifzug mit ins Lager bringt).

Wird verbucht aber ohne jegliche Namen. Das Wort Streifzug spricht übrigens Bände

Es kann natürlich sein, dass wirklich nur der Brief geschrieben wird und der Vorgang dann sofort wieder gelöscht wird. Dann wundern sich die Jungs in Grün (Blau) einige Wochen später, wo denn das Geld hingehört, welches da überwiesen wurde. Bis sich dann einer erinnern kann, dass da ja mal eine Geschwindigkeitsübertretung vor ein paar Wochen war und das Geld daher stammen könnte.
Oder:
Der Vorgang wird gespeichert.
Sollte dies nicht der Fall sein sollte man denen das unbedingt einmal vorschlagen. Spart Zeit, Arbeit und Nerven. 😉


Zitat:

Original geschrieben von flosen23



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ich weiß wovon ich spreche.
q.e.d.

wofür?


Zitat:

Original geschrieben von flosen23



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Und Führerscheintzug wegen "Fahren ohne Helm". Kann das sein, dass du ein wenig an Verfolgungswahn leidest? Der ist fast so gut wie der Fahrzeugentzug eines anderen Kollegen hier🙂
Eventuell solltest du nicht nur anderen Leuten raten, was sie hier nicht beachten sollen, sondern selbst etwas genauer darauf achten, was du liest.
Ich habe lediglich geschrieben, dass eine Häufung von Ordnungswidrigkeiten zum Führerscheinentzug führen kann.
Dass hierfür 2x fahren ohne Helm ausreichend ist habe ich nicht geschrieben.
Ich gebe jedoch zu, dass "Führerscheinentzug" das falsche Wort war. Fahrverbot wäre korrekt.

Ich geb´s auf. Genauso könnte ich mich mit einem Ochsen über´s Milch geben unterhalten - ist nicht böse gemeint-
Du scheinst wirklich so lange diskutieren zu wollen, bis du Recht bekommst. Wird aber nicht passieren. Also lassen wir´s. Glaub weiter das was du glauben möchtest und gut ist.


Zitat:

Original geschrieben von flosen23



Zitat:

Original geschrieben von svendrae


Spar die lieber die Mühe mit solchen Induvidien, ist zwecklos da auf fruchtlosem Boden gesät. Landet im Niemandsland. Ignorieren schont Nerven.
Interessant, wie schnell du in der Lage bist andere Leute zu beurteilen.
Ich bin durchaus kritikfähig und auch lernfähig. Allerdings lasse ich mich gern von etwas mehr überzeugen als rein von der Aussage "ich weiß wovon ich spreche".

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Mal ganz ehrlich: auch wenn ich in diesem Thread schon so einen Spiesserbeitrag gebracht habe, habe auch ich diesbezüglich "Dreck am Stecken". Ich habe mir mit 15 (das war 1993) mit einem Spezl (ebenfall 15) eine Honda MB8 gekauft, diese auf 121ccm aufgebohrt, das Kennzeichen gefälscht und bin auf dem Radweg ohne Helm in die Schule gefahren...

So lange es der richtige Radweg war, alles halb so schlimm. Es sei dir verziehen.😁

Zitat:

Interessant, wie schnell du in der Lage bist andere Leute zu beurteilen.
Ich bin durchaus kritikfähig und auch lernfähig. Allerdings lasse ich mich gern von etwas mehr überzeugen als rein von der Aussage "ich weiß wovon ich spreche".

Nun, du musst das nicht komplett auf dich beziehen. Gemeint sind auch diejenigen, die hier gleich Höchststrafen "androhen", ihm am Liebsten gleich selbst den Führerschein lebenslang verbieten würdem etc.

Und ja, ich glaube nicht, dass ihm ein Strick daraus gedreht wird, weil er zwei mal ohne Helm erwischt wurde. Viel eher kann ich mir negative Auswirkungen vorstellen, wenn er ggü. dem Polizisten gesagt hat, was er hier schrieb nach dem Motto ist ja alles nicht so schlimm weil andere schlimmeres machen und ich musste ja irgendwie zur Werkstatt. Das mag ja auch so sein aus einer gewissen Sichtweise heraus, nur kommt es eben nicht gut an.

@TE:

Ich sags dir nochmal: Keiner hier weiß, was dich letztlich erwartet, aber wenn du Stellung dazu nehmen sollst halte die Füße still und bring keine Ausreden. Du hast es aus Schusseligkeit vergessen, es tut dir Leid und es wird nicht mehr vorkommen.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Viel Spaß mit den Tagessätzen und den bis zu 6 Punkten - welche sich natürlich auf deine KFZ-Zukunft auswirken

Pflichtversicherungs-Gesetz gilt nach meinem Wissen auch für Mofas

Schlimmstenfalls ne Straftat (welche es letztendlich war) mit bis nem Jahr Freiheitsstrafe. Eher aber Sozialstunden als 1.Täter im jugendlichem Alter (plus Punkte)

Dürfte, wenn Vorsatz, auch mit bis zu Fahrzeug-Entzug ausgehen.

Warte was der Staatsanwalt von dir will.

Tagessätze bei Jugendlichen? das wäre ja mal eine ganz neue Idee der Rechtssprechung^^ Mit den Sozialstunden liegst Du da richtiger unerheblich ob Erst oder zweittäter

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Unterschied Bußgeld-Verwarngeld bekannt?

Ja. Und nun?

Aus dem Bußgeld kann genau so ein Verwarngeld werden (solang der Ahndungssatz 35€ nicht übersteigt) wie aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann.

Dass ich im "täglichen" Sprachgebrauch beides unter dem Begriff Bußgeld zusammenfasse möge man mir nachsehen. Ich bin (Achtung, Steilvorlage für meinen letzten Absatz!) weder Polizist noch Anwalt, nehme es daher nicht so genau, ob ich den 100% korrekten Begriff verwende, solang sich meine eigentliche Intention dadurch nicht verfälscht.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Das Wort Streifzug spricht übrigens Bände

Dass du scheinbar keinen Sarkasmus verstehst auch.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


wofür?

Dafür, dass du weißt, wovon du sprichst. Ich dachte, meine Intention wäre offensichtlich.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ich geb´s auf. Genauso könnte ich mich mit einem Ochsen über´s Milch geben unterhalten - ist nicht böse gemeint-
Du scheinst wirklich so lange diskutieren zu wollen, bis du Recht bekommst. Wird aber nicht passieren. Also lassen wir´s. Glaub weiter das was du glauben möchtest und gut ist.

Extra für dich wiederhole ich mich noch einmal:

Ich bin durchaus lernfähig und habe auch nicht vor, so lang zu diskutieren bis ich Recht bekomme. Ich lasse mich aber lieber durch (belegbare) Fakten überzeugen als durch die Aussage "ich weiß wovon ich spreche".

Ob das jetzt dem Verhalten eines Ochsen entspricht oder einfach vernünftig ist darfst du für dich selbst entscheiden.

PS:
Und doch noch was gelernt:
Dass Verwarnungen komplett anonym verarbeitet werden hätte ich immerhin nicht erwartet. So viel Taktgefühl hätte ich Vater Staat gar nicht zugetraut.

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