Möglichkeiten Vorgehensweise bei Dieselfahrverbot ohne nachgewiesenen Abgasbetrug
Liebe Forengemeinde,
erstmal vielen Dank an die Forenmitglieder, die meinen Beitrag lesen und Ihre Meinung/Einschätzung dazu abgeben.
Ich habe für das Thema keine richtige Kategorie gefunden, und wollte den Post möglichst fahrzeugunspezifisch halten, da das Problem ja tausende von Euch auch haben müssten, ich darüber aber bisher quasi nichts gelesen habe.
Oder habe nur ich das Problem und Ihr habt alle schon neue Autos mit dem neuesten Abgastechnik ?
Es geht darum, wie man sich am besten verhalten soll und was ihr tun würdet, in folgender Situation, wenn man von einem Dieselfahrverbot betroffen ist (Pendlerfahrzeug aus 2007 mit Euro4), das Fahrzeug aber bisher nicht vom Abgasbetrug direkt betroffen ist dh. keine Abgasmanipulation im eigentlichen Sinne vorliegt, sondern das Fahrzeug dem damaligen Stand der Technik entspricht.
Fakten:
- Diesel Fahrzeug mit Baujahr 2007 / Euro 4 / in 2013 gekauft beim Händler / derzeit ca: 180Tkm /
- überwiegender Einsatz als Pendlerfahrzeug, um täglich möglichst günstig zur Arbeit zu kommen (40km one way)
- Arbeitsstelle liegt in Fahrverbotszone, die ab 2019 in Kraft tritt.
- Komplettumstieg auf ÖPNV scheidet aus aufgrund schlechter Verbindungen, zusätzlicher Zeit,Kosten,Parkraum
- Einfahr-Sondergenehmigung in Verbotszone scheidet aus, da keine Schichtarbeit vorliegt.
- Nachrüstung aktuell nicht möglich
- Neukauf / Verschrottung / Umtauschaktion scheidet erstmal aus, da das Fahrzeug sehr gepflegt ist, dem damaligen Stand der Technik entspricht, zu Schade zum Verschrotten ist, etc.
Und vor allem:Ich sehe auch nicht ein, warum ich als braver Steuerzahler, jetzt
zusätzlichen Mehraufwand (Zeit/Kosten) in Kauf nehmen soll, obwohl ich nichts versäumt oder falsch gemacht habe.
Bitte keine Tips wie "Fahr Fahrrad, oder wechsel die Arbeitsstelle"
Es geht eher um die Juristischen Fragen.
Man liest ja immer wieder die folgenden Ratschläge und Anspruchsgrundlagen, die bei mir aber alle nicht greifen.
1)- Vorgehen gegen Hersteller bei nachgewiesenem Dieselbetrug. -> bei meinem Modell nicht der Fall -> Fahrzeug entspricht damaligem Stand der Technik und besitzt gültige KBA Zulassung
2)- Prüfung Widerruf eines Finanzierungsvertrages/Leasingsvertrages und somit Rückabwicklung und Rückgabe des Fahrzeugs -> trifft nicht zu da bar bezahlt und Kauf schon 5 Jahre her.
3)- Vorgehen gegen Händler -> Händler trifft keine Schuld, da er nichts verschwiegen oder verheimlicht hat -> Fahrzeug hat KBA Zulassung und entspricht den Vorschriften.
4) Vorgehen gegen die Stadt/Behörde, die das Fahrverbot verhängt hat, wegen
- Unverhältnismässigkeit (Fahrverbot auf Verkehrsachse wie Autobahn und Bundesstrasse)
- Ungleichbehandung (Warum nur Euro4, wo doch Euro5 Autos die Grenzwerte noch stärker überschreiten ?)
- Anzweifelung der Messwerterfassung (Messorte, Messhöhe, Messzeitpunkte (veraltete Daten)
- Willkürliche Festlegung der Grenzwerte (keine Wissenschaftliche fundierte Basis)
So jetzt bin ich mal gespannt auf eure Meinungen. Ich weiss es ist ein heisses Thema.
Gruss Gandalf
Beste Antwort im Thema
Den langen Text hättest du dir sparen können. Wenn "deine" Innenstadt für Euro 4 gesperrt wird, bleibst du draußen. Punkt. Wie du deinen Arbeitsweg bestreitest und womöglich ein neues Auto finanzierst, ist alleine deine Sache.
64 Antworten
Zitat:
@gandalfred schrieb am 10. Dezember 2018 um 08:34:31 Uhr:
4) Vorgehen gegen die Stadt/Behörde, die das Fahrverbot verhängt hat, wegen
- Unverhältnismässigkeit (Fahrverbot auf Verkehrsachse wie Autobahn und Bundesstrasse)
- Ungleichbehandung (Warum nur Euro4, wo doch Euro5 Autos die Grenzwerte noch stärker überschreiten ?)
- Anzweifelung der Messwerterfassung (Messorte, Messhöhe, Messzeitpunkte (veraltete Daten)
- Willkürliche Festlegung der Grenzwerte (keine Wissenschaftliche fundierte Basis)Gruss Gandalf
4) ist ja der einzige Punkt bei dem es nach Deiner eigenen Einschätzung etwas zu holen gibt.
- Natürlich kannst Du wegen Unverhältnismässigkeit klagen - aber Du musst das dann beweisen, nicht umgekehrt. Und Du zahlst zuerst mal.
- Ungleichbehandlung? Ja, aber das ist auch jetzt schon so. Du müsstest mit der Klage also die Kategorien, so wie sie heute bestehen, wegkriegen. Das dürfte, vorsichtig formuliert, schwierig werden, und ganz sicher teuer.
- Messwerte anzweifeln: Kannst Du gerne. Aber Du musst nachweisen bzw. wahrscheinlich machen, dass die Messwerte falsch sind. Dazu brauchst Du ein Gutachten, die Kommune kommt dann mit dem Gegengutachten etc. - langwierig und teuer.
- Willkürliche Festlegung der Grenzwerte (fehlende wissenschaftliche Basis): Das ist chancenlos. Der Gesetzgeber ist befugt, Vorschriften und Gesetze auch ohne wissenschaftliche Basis zu erlassen. Man kann immer streiten, wo der Grenzwert sein soll. Wenn der so festgelegt wurde, dann ist es eben so. Wissenschaftlich gesehen würde eigentlich auch ein Alkoholgrenzwert von 0,3 Promille Sinn machen, statt einer von 0,5, von den jahrzehntelang geltenden und akzeptierten 0,8 ganz zu schweigen. Ist aber halt trotzdem so, wie es das Gesetz bzw. die Verordnung festlegt.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:45:37 Uhr:
"Ich weiss auch nicht wie jemand darauf kommt mit seinem Auto überall hin fahren zu dürfen.
Dafür hast du kein Recht."
Das ist Blödsinn. Richtig wäre es schon, wenn es alle betrifft, aber wenn man anfängt Gruppen auszuschließen ohne das derjenige zur Zeit des Autokaufs wissen konnte, das er damit betroffen sein sollte, dann ist das Enteignung. Hätte man wissen können, das man mit der Wahl eines Fahrzeuges mal diskriminiert wird, dann hätte man das nie gekauft! Nennt es wie ihr es wollt, das Käufer ist betrogen worden.
Ziemlich wirr, was Du da schreibst. Betrogen worden ist hier selbstverständlich niemand, noch nicht einmal moralisch. Wenn morgen ein allgemeines Tempolimit eingeführt würde, dann wäre das auch kein Grund, dass jedem mit einem Auto Vmax > 200km/h Schadenersatz zusteht. Ist dann eben so, er darf sein Fahrzeug weiterhin frei nutzen - innerhalb der jeweiligen Regeln.
Wir reden hier von einem 13 Jahre alten Auto - da kann es irgendwann schon mal zu einer Regeländerung kommen. Wenn Geräte und Maschinen nicht mehr den Vorschriften entsprechen, dann werden sie (meist mit einer Übergangsfrist) ausgetauscht, das ist der Lauf der Dinge, mit Regeländerungen in mittlerer bis ferner Zukunft muss man rechnen.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 10. Dezember 2018 um 18:10:48 Uhr:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:45:37 Uhr:
"Ich weiss auch nicht wie jemand darauf kommt mit seinem Auto überall hin fahren zu dürfen.
Dafür hast du kein Recht."
Das ist Blödsinn. Richtig wäre es schon, wenn es alle betrifft, aber wenn man anfängt Gruppen auszuschließen ohne das derjenige zur Zeit des Autokaufs wissen konnte, das er damit betroffen sein sollte, dann ist das Enteignung. Hätte man wissen können, das man mit der Wahl eines Fahrzeuges mal diskriminiert wird, dann hätte man das nie gekauft! Nennt es wie ihr es wollt, das Käufer ist betrogen worden.Ziemlich wirr, was Du da schreibst. Betrogen worden ist hier selbstverständlich niemand, noch nicht einmal moralisch. Wenn morgen ein allgemeines Tempolimit eingeführt würde, dann wäre das auch kein Grund, dass jedem mit einem Auto Vmax > 200km/h Schadenersatz zusteht. Ist dann eben so, er darf sein Fahrzeug weiterhin frei nutzen - innerhalb der jeweiligen Regeln.
Wir reden hier von einem 13 Jahre alten Auto - da kann es irgendwann schon mal zu einer Regeländerung kommen. Wenn Geräte und Maschinen nicht mehr den Vorschriften entsprechen, dann werden sie (meist mit einer Übergangsfrist) ausgetauscht, das ist der Lauf der Dinge, mit Regeländerungen in mittlerer bis ferner Zukunft muss man rechnen.
Das Tempolimit würde allerdings dann alle betreffen. Wahrscheinlich hast du nicht begriffen, das es hier nur um eine Gruppe geht, die bestraft wird, weil sie dummerweise mal ein Auto gekauft hat, was damals alle Zulassungen hatte. Das Argument mit den Maschinen und Geräten ist auch Blödsinn, weil die nur dann ihre Zulassung verlieren, wenn es sich um sicherheitsrelevante Probleme geht. Vielleicht wären deine Argumente anders, wenn du selbst betroffen wärst. Ich bin auch nicht selbst betroffen, aber kann die Not der Menschen nachvollziehen, denen man den Weg mir dem Auto zur Arbeit zum Problem macht. Wahrscheinlich fährst du ein Firmenleasing-Fahrzeug, welches einfach zurückgegeben wird um ein Neues zu erhalten. So wie du argumentierst sprechen nur solche, die sich mit ihrer Arbeit das neue Auto nicht erst verdienen müssen und nicht so mal nebenbei, weil sich die politischen Schönwetterwolken ändern, ein Neues kaufen können. Einfach mal in die Menschen bisschen hineindenken, dann könntest es vielleicht nachvollziehen.
Ok, dir gehen also die Argumente aus deswegen versuchst du Machdichlocker auf persönlicher Ebene zu treffen?
Nach gesetzlicher Definition ist ein Auto das in diese Straßen nicht mehr einfahren darf ein Gesundheitsrisiko für Anwohner. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit geht hier klar vor dem nicht existenten Recht auf Freie Fahrt.
Das die Festlegung der Grenzwerte höchst fragwürdig, die Messung der Belastung vollkommen lächerlich, das Verhalten der Autoindustrie unmoralisch und die Folgen für den Einzelnen teilweise dramatisch sind sehe ich genauso.
Trotzdem ist das "rechtsstaatlich" meiner Ansicht nach einwandfrei und keinesfalls neu.
Niemand hat ein Grundrecht darauf überall hin mit dem Auto fahren zu dürfen, auch nicht zur Arbeitsstelle oder zur eigenen Wohnung, wobei bei Letzterem häufig Ausnahmen gemacht werden.
Grüße
Alexander
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Man kann die Weltordnung versuchen zu ändern oder an die Sache pragmatisch herangehen. Mit dem PKW an die Stadtgrenze und dann
A) ÖPNV
B) Fahrgemeinschaft ( nach eigenen Aussagen kein Schichtdienst)
C)Fahrrad
D) kleinen Fuffi-Roller für schmalen Taler aus dem Baumarkt und diesen als Pendelfahrzeug zwischen Arbeitsstelle und dem Stadtrandsparkplatz
E) edit auf Anregung eines Nutzers
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 10. Dezember 2018 um 20:41:55 Uhr:[/i)
Ja klar, man kann auch ein Pferd kaufen!
Zitat:
@twindance schrieb am 10. Dezember 2018 um 20:37:52 Uhr:
Man kann die Weltordnung versuchen zu ändern oder an die Sache pragmatisch herangehen. Mit dem PKW an die Stadtgrenze und dann
A) ÖPNV
B) Fahrgemeinschaft ( nach eigenen Aussagen kein Schichtdienst)
C)Fahrrad
D) kleinen Fuffi-Roller für schmalen Taler aus dem Baumarkt und diesen als Pendelfahrzeug zwischen Arbeitsstelle und dem Stadtrandsparkplatz
Ja klar, man kann auch ein Pferd kaufen!
Zitat:
@gandalfred schrieb am 10. Dezember 2018 um 08:34:31 Uhr:
- Neukauf / Verschrottung / Umtauschaktion scheidet erstmal aus, da das Fahrzeug sehr gepflegt ist, dem damaligen Stand der Technik entspricht, zu Schade zum Verschrotten ist, etc.Und vor allem:Ich sehe auch nicht ein, warum ich als braver Steuerzahler, jetzt
zusätzlichen Mehraufwand (Zeit/Kosten) in Kauf nehmen soll, obwohl ich nichts versäumt oder falsch gemacht habe.Gruss Gandalf
Hier liegt dein eigentliches Problem, du kannst und willst dich nicht von deinem alten Fahrzeug trennen. Das kann ich sogar nachvollziehen, aber es ist die einfachste Lösung des Problems. Warum scheidet der Kauf eines anderen Autos aus? Nur weil das alte Fahrzeug sehr gepflegt ist? Schön, dann bringt es im Verkauf noch ein paar Euro und ein vergleichbarer Benziner aus dem Jahr 2007 wird auch nicht sehr viel kosten. In der Steuer wird er sogar viel billiger sein. Sobald die emotionale Bindung an das alte Fahrzeug überwunden ist, wird das eigentliche Problem recht klein.
Schon mal darüber nachgedacht das es oft mehr Sinn macht sein altes Auto zu pflegen und weiterzufahren als für ein paar Euros zu verscherbeln und dann wieder einen alten Bock zu kaufen dessen Zustand vielleicht schlechter ist als der vom Alten. Davon abgesehen das vielleicht gar keine Kohle übrig ist um ein neueres Auto zu kaufen, selbst wenn es dann auch schon 10 Jahre auf der Achse hat.
Von der Tatsache abgesehen das man nicht mal mit Euro 6b vor Fahrverboten sicher ist.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 10. Dezember 2018 um 18:38:59 Uhr:
Das Tempolimit würde allerdings dann alle betreffen. Wahrscheinlich hast du nicht begriffen, das es hier nur um eine Gruppe geht, die bestraft wird, weil sie dummerweise mal ein Auto gekauft hat, was damals alle Zulassungen hatte.
Wahrscheinlich tut ein Tempolimit dem mit dem Renault Twingo weniger weh als demjenigen, der einen großen BMW oder gar einen Porsche/Ferrari/Lamborghini gekauft hat. Nicht in jedem Fall, aber im Durschnitt wohl schon.Und bevor Du nun über mein Auto spekulierst: Ich fahre nichts von alledem
Zitat:
Das Argument mit den Maschinen und Geräten ist auch Blödsinn, weil die nur dann ihre Zulassung verlieren, wenn es sich um sicherheitsrelevante Probleme geht.
Klar, da geht es auch niemals nie nicht um Umweltschutz. Und Umweltschutz hat ja auch nichts mit Gefährdung von Gesundheit, Lebenswelt etc. zu tun - alles klar. Ob das im betreffenden Fall sinnvoll gelöst wurde, ist eine ganz andere Frage.
Zitat:
Vielleicht wären deine Argumente anders, wenn du selbst betroffen wärst. Ich bin auch nicht selbst betroffen, aber kann die Not der Menschen nachvollziehen, denen man den Weg mir dem Auto zur Arbeit zum Problem macht. Wahrscheinlich fährst du ein Firmenleasing-Fahrzeug, welches einfach zurückgegeben wird um ein Neues zu erhalten. So wie du argumentierst sprechen nur solche, die sich mit ihrer Arbeit das neue Auto nicht erst verdienen müssen und nicht so mal nebenbei, weil sich die politischen Schönwetterwolken ändern, ein Neues kaufen können. Einfach mal in die Menschen bisschen hineindenken, dann könntest es vielleicht nachvollziehen.
Ich verstehe durchaus, dass sich längst nicht alle freuen und mir ist auch klar, dass ein 13 Jahre altes Auto mit 180'000km je nach Marke, Modell und Pflege noch gut und gerne fünf Jahre weiter funktioniert. Allerdings ist der Wert eines solchen Autos so oder so nicht mehr allzu hoch - und man muss auch keine Unsummen auf den Tisch legen, um ein vergleichbares Objekt mit besserer Einstufung zu bekommen.
Der persönliche Angriff ist nicht nur völlig daneben, er geht auch komplett am Ziel vorbei. Ich hatte in meinem ganzen Leben noch keinen Firmenwagen. Darüber hinaus gehörte mein Auto vom ersten Moment an mir (und nicht der Bank), ich hatte es mir also zuerst verdient und dann gekauft. Bekomme auch keine Vergünstigungen für OPNV oder dergleichen. Recht hast Du nur mit einem: Ich fahre in der Tat kein Auto, das demnächst irgendwo nicht mehr rein darf.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 10. Dezember 2018 um 22:36:16 Uhr:
Von der Tatsache abgesehen das man nicht mal mit Euro 6b vor Fahrverboten sicher ist.
Das würde ich als das eigentliche Problem ansehen, diese Unsicherheit selbst bei heutigen Neuwagen geht nicht.
Zitat:
@gandalfred schrieb am 10. Dezember 2018 um 08:34:31 Uhr:
Liebe Forengemeinde,erstmal vielen Dank an die Forenmitglieder, die meinen Beitrag lesen und Ihre Meinung/Einschätzung dazu abgeben.
Ich habe für das Thema keine richtige Kategorie gefunden, und wollte den Post möglichst fahrzeugunspezifisch halten, da das Problem ja tausende von Euch auch haben müssten, ich darüber aber bisher quasi nichts gelesen habe.
Oder habe nur ich das Problem und Ihr habt alle schon neue Autos mit dem neuesten Abgastechnik ?
Es geht darum, wie man sich am besten verhalten soll und was ihr tun würdet, in folgender Situation, wenn man von einem Dieselfahrverbot betroffen ist (Pendlerfahrzeug aus 2007 mit Euro4), das Fahrzeug aber bisher nicht vom Abgasbetrug direkt betroffen ist dh. keine Abgasmanipulation im eigentlichen Sinne vorliegt, sondern das Fahrzeug dem damaligen Stand der Technik entspricht.
Fakten:
- Diesel Fahrzeug mit Baujahr 2007 / Euro 4 / in 2013 gekauft beim Händler / derzeit ca: 180Tkm /
- überwiegender Einsatz als Pendlerfahrzeug, um täglich möglichst günstig zur Arbeit zu kommen (40km one way)
- Arbeitsstelle liegt in Fahrverbotszone, die ab 2019 in Kraft tritt.
- Komplettumstieg auf ÖPNV scheidet aus aufgrund schlechter Verbindungen, zusätzlicher Zeit,Kosten,Parkraum
- Einfahr-Sondergenehmigung in Verbotszone scheidet aus, da keine Schichtarbeit vorliegt.
- Nachrüstung aktuell nicht möglich
- Neukauf / Verschrottung / Umtauschaktion scheidet erstmal aus, da das Fahrzeug sehr gepflegt ist, dem damaligen Stand der Technik entspricht, zu Schade zum Verschrotten ist, etc.Und vor allem:Ich sehe auch nicht ein, warum ich als braver Steuerzahler, jetzt
zusätzlichen Mehraufwand (Zeit/Kosten) in Kauf nehmen soll, obwohl ich nichts versäumt oder falsch gemacht habe.Bitte keine Tips wie "Fahr Fahrrad, oder wechsel die Arbeitsstelle"
Es geht eher um die Juristischen Fragen.
Man liest ja immer wieder die folgenden Ratschläge und Anspruchsgrundlagen, die bei mir aber alle nicht greifen.1)- Vorgehen gegen Hersteller bei nachgewiesenem Dieselbetrug. -> bei meinem Modell nicht der Fall -> Fahrzeug entspricht damaligem Stand der Technik und besitzt gültige KBA Zulassung
2)- Prüfung Widerruf eines Finanzierungsvertrages/Leasingsvertrages und somit Rückabwicklung und Rückgabe des Fahrzeugs -> trifft nicht zu da bar bezahlt und Kauf schon 5 Jahre her.
3)- Vorgehen gegen Händler -> Händler trifft keine Schuld, da er nichts verschwiegen oder verheimlicht hat -> Fahrzeug hat KBA Zulassung und entspricht den Vorschriften.
4) Vorgehen gegen die Stadt/Behörde, die das Fahrverbot verhängt hat, wegen
- Unverhältnismässigkeit (Fahrverbot auf Verkehrsachse wie Autobahn und Bundesstrasse)
- Ungleichbehandung (Warum nur Euro4, wo doch Euro5 Autos die Grenzwerte noch stärker überschreiten ?)
- Anzweifelung der Messwerterfassung (Messorte, Messhöhe, Messzeitpunkte (veraltete Daten)
- Willkürliche Festlegung der Grenzwerte (keine Wissenschaftliche fundierte Basis)So jetzt bin ich mal gespannt auf eure Meinungen. Ich weiss es ist ein heisses Thema.
Gruss Gandalf
Ich würde das ganz entspannt sehen, wenn es mich betreffen würde wie hier den TE.
An irgendeiner dunklen Ecke gibt es doch bestimmt die entsprechende Plakette "vom LKW" welche zur Einfuhr in die Zone erlaubt...
Ich wäre da komplett Schmerzfrei!
Zitat:
@holgertt-123 schrieb am 11. Dezember 2018 um 06:21:28 Uhr:
Ich würde das ganz entspannt sehen, wenn es mich betreffen würde wie hier den TE.
An irgendeiner dunklen Ecke gibt es doch bestimmt die entsprechende Plakette "vom LKW" welche zur Einfuhr in die Zone erlaubt...Ich wäre da komplett Schmerzfrei!
So wie ich den TE verstanden habe, sucht er nach legalen Möglichkeiten. Eine gefälschte Plakette kriegt man ohne Probleme. Mir wäre es das Risiko nicht wert.