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Mitwirkungspflicht Haftpflichversicherung
Hi,
ich habe folgende Frage (österr. Recht):
Gibt es eine Mitwirkungspflicht in einem Streitfall betreffend meine Haftpflichtversicherung und zwar insofern dass mich der Anwalt der gegnerischen Versicherung schriftlich zur Unterschrift einer Vollmacht zur vollständigen Akteneinsicht zwingen kann?
Ich habe meiner eigenen Versicherung den Schaden gemeldet und sämtliche Unterlagen und Vollmacht erteilt.
Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen. Im letzten Schreiben eben verweist er auf diese Mitwirkungspflicht.
Vielleicht habt ihr hierzu Informationen für mich?
Vielen Dank und ein schönes neues Jahr!
LG surf
Ähnliche Themen
12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
Hi,
ich habe folgende Frage (österr. Recht):
Gibt es eine Mitwirkungspflicht in einem Streitfall betreffend meine Haftpflichtversicherung und zwar insofern dass mich der Anwalt der gegnerischen Versicherung schriftlich zur Unterschrift einer Vollmacht zur vollständigen Akteneinsicht zwingen kann?
Ich habe meiner eigenen Versicherung den Schaden gemeldet und sämtliche Unterlagen und Vollmacht erteilt.
Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen. Im letzten Schreiben eben verweist er auf diese Mitwirkungspflicht.
Vielleicht habt ihr hierzu Informationen für mich?
Vielen Dank und ein schönes neues Jahr!
LG surf
Hallo, keine Ahnung wie das in Österreich ist. Wenn es allerdings schon einen Streitfall gibt, solltest auch du einen Anwalt haben, der solche Sachen für dich regelt...
In D werden die Ansprüche direkt an den Versicherer gestellt. Akteneinsicht kann der VN hier nicht direkt veranlassen, das bleibt der Versicherung und dem Anwalt vorbehalten.
Also schnell zum Anwalt der dich vertritt.
Ebenso ein schönes neues Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
...
Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen.
...
Hallo,
das finde ich auch sehr befremdlich.
Hast du schon mit deiner Versicherung über diese Forderung der Gegenseite gesprochen?
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
...
Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen.
...
Hallo,
das finde ich auch sehr befremdlich.
Hast du schon mit deiner Versicherung über diese Forderung der Gegenseite gesprochen?
Liebe Grüße
Herbert
Hallo,
hier hilft nur ein eigener Anwalt, alles andere kann nach hinten los gehen. Dann kann die Gegenseite mit diesem korrespondieren.
Grüße
Was soll das sein ?
"Vollmacht zur vollständigen Akteneinsicht", seit 6 Monaten ? Was treibt diesen Anwalt um ?
Hat die Polizei den Unfall aufgenommen ?
Grundsätzlich gilt, nachdem die eigene Haftpflichtversicherung involviert ist: KEINE irgendwie geartete Korrespondenz mit gegnerischen Anwälten, erst recht keine Schuldanerkenntnisse, Vollmachten etc.
Wenn erforderlich, Kontaktaufnahme mit der eigenen HV und Nachfrage, was da im Gange ist und ob aufgrund der bisherigen Entwicklung ggf. ein eigener Anwalt erforderlich ist.
Habe heute mit meinem Anwalt und mit meiner Versicherung gesprochen.
Ich muss dem gegnerischen Anwalt keine Vollmacht erteilen.
Wichtig ist nur dass man der eigenen Versicherung alles was sie verlangen zukommen läßt. Da gibt es tatsächlich eine Mitwirkungspflicht, aber das ist ja meistens eh im eigenen Interesse.
Ich schreibe dem gegnerischen Anwalt ein nettes mail dass er sich, wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat. Meine Versicherung wird, selbst wenn es zur Zivilklage kommen sollte in jedem Fall mitbeklagt und daher mich in dieser Sache vertreten.
Danke für Eure Antworten!
LG surf
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
Habe heute mit meinem Anwalt und mit meiner Versicherung gesprochen.
Ich muss dem gegnerischen Anwalt keine Vollmacht erteilen.
Wichtig ist nur dass man der eigenen Versicherung alles was sie verlangen zukommen läßt. Da gibt es tatsächlich eine Mitwirkungspflicht, aber das ist ja meistens eh im eigenen Interesse.
Ich schreibe dem gegnerischen Anwalt ein nettes mail dass er sich, wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat. Meine Versicherung wird, selbst wenn es zur Zivilklage kommen sollte in jedem Fall mitbeklagt und daher mich in dieser Sache vertreten.
Danke für Eure Antworten!
LG surf
Viel Glück!
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
Habe heute mit meinem Anwalt und mit meiner Versicherung gesprochen.
Ich muss dem gegnerischen Anwalt keine Vollmacht erteilen.
Wichtig ist nur dass man der eigenen Versicherung alles was sie verlangen zukommen läßt. Da gibt es tatsächlich eine Mitwirkungspflicht, aber das ist ja meistens eh im eigenen Interesse.
Ich schreibe dem gegnerischen Anwalt ein nettes mail dass er sich, wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat. Meine Versicherung wird, selbst wenn es zur Zivilklage kommen sollte in jedem Fall mitbeklagt und daher mich in dieser Sache vertreten.
Danke für Eure Antworten!
LG surf
machs noch kürzer, schreib nur, daß er sich an Deine Versicherung wenden soll. Jeder weitere Satz ist überflüssig. Mehr Worte als absolut notwendig im Verkehr mit gegnerischen Anwälten führt nur zu Angriffspunkten.
Danke,
habe jetzt nur einen Satz geschrieben - Anwälte sind schlaue Füchse und drehen einem das Wort gerne im Munde um ;-)
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
Jeder weitere Satz ist überflüssig. Mehr Worte als absolut notwendig im Verkehr mit gegnerischen Anwälten führt nur zu Angriffspunkten.
Eben.
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat.
Könnte man auslegen, als
"Ich gebe Ihnen gerne die Erlaubnis sich alle fallrelevanten Daten vom Sachbearbeiter meiner Versicherung zu besorgen, da nur er diese verfügbar hat."
Mit ein bisschen Pech, reicht sogar schon der eine Satz, den du nun geschrieben hast, um es unnötig kompliziert zu machen. Richtig wäre gewesen garnicht auf die Schreiben des Anwalts zu reagieren.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
Jeder weitere Satz ist überflüssig. Mehr Worte als absolut notwendig im Verkehr mit gegnerischen Anwälten führt nur zu Angriffspunkten.
Eben.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat.
Könnte man auslegen, als
"Ich gebe Ihnen gerne die Erlaubnis sich alle fallrelevanten Daten vom Sachbearbeiter meiner Versicherung zu besorgen, da nur er diese verfügbar hat."
Mit ein bisschen Pech, reicht sogar schon der eine Satz, den du nun geschrieben hast, um es unnötig kompliziert zu machen. Richtig wäre gewesen garnicht auf die Schreiben des Anwalts zu reagieren.
Ich finde es schon richtig, dem Anwalt mitzuteilen, dass er die gewünschten Infos nicht geben kann. Auch der Verweis an die "richtige" Stelle ist gut. Besser wäre natürlich ein eigener Anwalt gewesen, da Korrespondenz mit einem Anwalt nicht unbedingt selbst durchgeführt werden sollte und immer eine Angriffsfläche bildet.
Grundsätzlich gilt aber: Nicht auf Schreiben eines Anwalts zu reagieren kann schnell zum Problem werden.
Also passt so ;-) viel Glück
Meine Versicherung meinte, dass ich jedes weitere mail das folgen sollte direkt an Sie weiterleiten soll.
Ich wollte mich mal aus dem Schriftverkehr rausnehmen mit meiner Rückmeldung, sonst müllt mich der noch ewig zu mit seinen "versteckten Drohungen".
Das war mein genauer Wortlaut:
"S. g. Damen und Herren,
nach Rücksprache mit meiner Versicherung und meinem Anwalt ersuche ich Sie alle Fragen zum Versicherungsfall vom xx.xx.xxxx direkt an die xxx VersicherungsAG - Schadennummer: xx/xx-xxxxx, Sachbearbeitung xxx xxxxx, Tel. +4x (x)xx xxxx xxxx - zu richten.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx xxxx"
Zitat:
Original geschrieben von mdbsurf74
Meine Versicherung meinte, dass ich jedes weitere mail das folgen sollte direkt an Sie weiterleiten soll.
Ich wollte mich mal aus dem Schriftverkehr rausnehmen mit meiner Rückmeldung, sonst müllt mich der noch ewig zu mit seinen "versteckten Drohungen".
Das war mein genauer Wortlaut:
"S. g. Damen und Herren,
nach Rücksprache mit meiner Versicherung und meinem Anwalt ersuche ich Sie alle Fragen zum Versicherungsfall vom xx.xx.xxxx direkt an die xxx VersicherungsAG - Schadennummer: xx/xx-xxxxx, Sachbearbeitung xxx xxxxx, Tel. +4x (x)xx xxxx xxxx - zu richten.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx xxxx"
Das ist so völlig ok!