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Mitwirkungspflicht Haftpflichversicherung

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 20:25

Hi,

ich habe folgende Frage (österr. Recht):

Gibt es eine Mitwirkungspflicht in einem Streitfall betreffend meine Haftpflichtversicherung und zwar insofern dass mich der Anwalt der gegnerischen Versicherung schriftlich zur Unterschrift einer Vollmacht zur vollständigen Akteneinsicht zwingen kann?

Ich habe meiner eigenen Versicherung den Schaden gemeldet und sämtliche Unterlagen und Vollmacht erteilt.

Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen. Im letzten Schreiben eben verweist er auf diese Mitwirkungspflicht.

Vielleicht habt ihr hierzu Informationen für mich?

Vielen Dank und ein schönes neues Jahr!

LG surf

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

Hi,

ich habe folgende Frage (österr. Recht):

Gibt es eine Mitwirkungspflicht in einem Streitfall betreffend meine Haftpflichtversicherung und zwar insofern dass mich der Anwalt der gegnerischen Versicherung schriftlich zur Unterschrift einer Vollmacht zur vollständigen Akteneinsicht zwingen kann?

Ich habe meiner eigenen Versicherung den Schaden gemeldet und sämtliche Unterlagen und Vollmacht erteilt.

Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen. Im letzten Schreiben eben verweist er auf diese Mitwirkungspflicht.

Vielleicht habt ihr hierzu Informationen für mich?

Vielen Dank und ein schönes neues Jahr!

LG surf

Hallo, keine Ahnung wie das in Österreich ist. Wenn es allerdings schon einen Streitfall gibt, solltest auch du einen Anwalt haben, der solche Sachen für dich regelt...

In D werden die Ansprüche direkt an den Versicherer gestellt. Akteneinsicht kann der VN hier nicht direkt veranlassen, das bleibt der Versicherung und dem Anwalt vorbehalten.

Also schnell zum Anwalt der dich vertritt.

Ebenso ein schönes neues Jahr.

 

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

...

Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen.

...

Hallo,

das finde ich auch sehr befremdlich.

Hast du schon mit deiner Versicherung über diese Forderung der Gegenseite gesprochen?

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

...

Ich finde es sehr befremdlich dass mich hier dieser gegnerische Anwalt seit 6 Monaten schriftlich auffordert endlich die Vollmacht zu unterfertigen.

...

Hallo,

das finde ich auch sehr befremdlich.

Hast du schon mit deiner Versicherung über diese Forderung der Gegenseite gesprochen?

Liebe Grüße

Herbert

Hallo,

hier hilft nur ein eigener Anwalt, alles andere kann nach hinten los gehen. Dann kann die Gegenseite mit diesem korrespondieren.

Grüße

Was soll das sein ?

"Vollmacht zur vollständigen Akteneinsicht", seit 6 Monaten ? Was treibt diesen Anwalt um ?

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen ?

Grundsätzlich gilt, nachdem die eigene Haftpflichtversicherung involviert ist: KEINE irgendwie geartete Korrespondenz mit gegnerischen Anwälten, erst recht keine Schuldanerkenntnisse, Vollmachten etc.

Wenn erforderlich, Kontaktaufnahme mit der eigenen HV und Nachfrage, was da im Gange ist und ob aufgrund der bisherigen Entwicklung ggf. ein eigener Anwalt erforderlich ist.

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 21:46

Habe heute mit meinem Anwalt und mit meiner Versicherung gesprochen.

Ich muss dem gegnerischen Anwalt keine Vollmacht erteilen.

Wichtig ist nur dass man der eigenen Versicherung alles was sie verlangen zukommen läßt. Da gibt es tatsächlich eine Mitwirkungspflicht, aber das ist ja meistens eh im eigenen Interesse.

Ich schreibe dem gegnerischen Anwalt ein nettes mail dass er sich, wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat. Meine Versicherung wird, selbst wenn es zur Zivilklage kommen sollte in jedem Fall mitbeklagt und daher mich in dieser Sache vertreten.

Danke für Eure Antworten!

LG surf

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

Habe heute mit meinem Anwalt und mit meiner Versicherung gesprochen.

Ich muss dem gegnerischen Anwalt keine Vollmacht erteilen.

Wichtig ist nur dass man der eigenen Versicherung alles was sie verlangen zukommen läßt. Da gibt es tatsächlich eine Mitwirkungspflicht, aber das ist ja meistens eh im eigenen Interesse.

Ich schreibe dem gegnerischen Anwalt ein nettes mail dass er sich, wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat. Meine Versicherung wird, selbst wenn es zur Zivilklage kommen sollte in jedem Fall mitbeklagt und daher mich in dieser Sache vertreten.

Danke für Eure Antworten!

LG surf

Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

Habe heute mit meinem Anwalt und mit meiner Versicherung gesprochen.

Ich muss dem gegnerischen Anwalt keine Vollmacht erteilen.

Wichtig ist nur dass man der eigenen Versicherung alles was sie verlangen zukommen läßt. Da gibt es tatsächlich eine Mitwirkungspflicht, aber das ist ja meistens eh im eigenen Interesse.

Ich schreibe dem gegnerischen Anwalt ein nettes mail dass er sich, wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat. Meine Versicherung wird, selbst wenn es zur Zivilklage kommen sollte in jedem Fall mitbeklagt und daher mich in dieser Sache vertreten.

Danke für Eure Antworten!

LG surf

machs noch kürzer, schreib nur, daß er sich an Deine Versicherung wenden soll. Jeder weitere Satz ist überflüssig. Mehr Worte als absolut notwendig im Verkehr mit gegnerischen Anwälten führt nur zu Angriffspunkten.

Themenstarteram 4. Januar 2014 um 20:37

Danke,

habe jetzt nur einen Satz geschrieben - Anwälte sind schlaue Füchse und drehen einem das Wort gerne im Munde um ;-)

am 5. Januar 2014 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer

Jeder weitere Satz ist überflüssig. Mehr Worte als absolut notwendig im Verkehr mit gegnerischen Anwälten führt nur zu Angriffspunkten.

Eben.

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat.

Könnte man auslegen, als

"Ich gebe Ihnen gerne die Erlaubnis sich alle fallrelevanten Daten vom Sachbearbeiter meiner Versicherung zu besorgen, da nur er diese verfügbar hat."

Mit ein bisschen Pech, reicht sogar schon der eine Satz, den du nun geschrieben hast, um es unnötig kompliziert zu machen. Richtig wäre gewesen garnicht auf die Schreiben des Anwalts zu reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer

Jeder weitere Satz ist überflüssig. Mehr Worte als absolut notwendig im Verkehr mit gegnerischen Anwälten führt nur zu Angriffspunkten.

Eben.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

wenn Fragen zum laufenden Versicherungsfall bestehen gerne an den Sachbearbeiter bei meiner Versicherung wenden kann, der alle Fallrelevanten Unterlagen verfügbar hat.

Könnte man auslegen, als

"Ich gebe Ihnen gerne die Erlaubnis sich alle fallrelevanten Daten vom Sachbearbeiter meiner Versicherung zu besorgen, da nur er diese verfügbar hat."

Mit ein bisschen Pech, reicht sogar schon der eine Satz, den du nun geschrieben hast, um es unnötig kompliziert zu machen. Richtig wäre gewesen garnicht auf die Schreiben des Anwalts zu reagieren.

Ich finde es schon richtig, dem Anwalt mitzuteilen, dass er die gewünschten Infos nicht geben kann. Auch der Verweis an die "richtige" Stelle ist gut. Besser wäre natürlich ein eigener Anwalt gewesen, da Korrespondenz mit einem Anwalt nicht unbedingt selbst durchgeführt werden sollte und immer eine Angriffsfläche bildet.

Grundsätzlich gilt aber: Nicht auf Schreiben eines Anwalts zu reagieren kann schnell zum Problem werden.

Also passt so ;-) viel Glück

Themenstarteram 5. Januar 2014 um 17:50

Meine Versicherung meinte, dass ich jedes weitere mail das folgen sollte direkt an Sie weiterleiten soll.

Ich wollte mich mal aus dem Schriftverkehr rausnehmen mit meiner Rückmeldung, sonst müllt mich der noch ewig zu mit seinen "versteckten Drohungen".

Das war mein genauer Wortlaut:

"S. g. Damen und Herren,

nach Rücksprache mit meiner Versicherung und meinem Anwalt ersuche ich Sie alle Fragen zum Versicherungsfall vom xx.xx.xxxx direkt an die xxx VersicherungsAG - Schadennummer: xx/xx-xxxxx, Sachbearbeitung xxx xxxxx, Tel. +4x (x)xx xxxx xxxx - zu richten.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxx xxxx"

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74

Meine Versicherung meinte, dass ich jedes weitere mail das folgen sollte direkt an Sie weiterleiten soll.

Ich wollte mich mal aus dem Schriftverkehr rausnehmen mit meiner Rückmeldung, sonst müllt mich der noch ewig zu mit seinen "versteckten Drohungen".

Das war mein genauer Wortlaut:

"S. g. Damen und Herren,

nach Rücksprache mit meiner Versicherung und meinem Anwalt ersuche ich Sie alle Fragen zum Versicherungsfall vom xx.xx.xxxx direkt an die xxx VersicherungsAG - Schadennummer: xx/xx-xxxxx, Sachbearbeitung xxx xxxxx, Tel. +4x (x)xx xxxx xxxx - zu richten.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxx xxxx"

Das ist so völlig ok!

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