Mitlaufende Parkuhr...wirklich erlaubt?

Hallo

Ich habe soeben diese Parkuhr in ebay gefunden.

Das besondere soll sein das diese Parkuhr "mitläuft".

Der Verkäufer verspricht:

Zitat:

Nie wieder Strafzettel !!

und behauptet:

Zitat:

Parkscheibe entspricht der STVO in Deutschland / Österreich und Schweiz

Nun frage ich mich was da tatsächlich dran istoder obs ein Fake bzw gegen die STVO verstößt.

Ich persönlich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das dies rechtens ist. Immerhin sind Parkplätze auf denen man mit Parkscheibe parken darf nicht umsonst Zeitlich befristet....

Was sagt ihr dazu?

Der Link für die Auktion lautet:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6158030873

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von toxic21


Wäre sie flacher müsste ein Beamter sie akzepieren.

Allerdings nicht mit laufendem Uhrwerk.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Allerdings nicht mit laufendem Uhrwerk.

Das habe ich nunmal vorausgesetzt 😉

Springt die Parkuhr allerdings nur in halbe Stunde Schritten vorwärts fiele es ihm vermutlich nichtmal auf.

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