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Mitfahrer ohne Rücksitzbank-Sitzfläche mitnehmen?? (+ Eintrag in den Fahrzeugschein bei Sitzausbau?

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 8:59

Hei, bei meinem Fiat Punto (3 Türer), habe ich im Moment die Rücksitzbank-Sitzfläche ausgebaut. Die Rücksitzbank-Lehne ist noch dran. (Da ich mein Auto als Minicamper nutzen werde habe ich die Rücksitzbank-Sitzfläche ausgebaut damit ich eine ebene Liegefläche habe). Da ich auf meiner Reise gelegentlich auch mal jemanden mitnehmen werde, wolle ich mich darüber informieren ob ich so reintheoretisch hinten hemanden mitnehmen darf... eine Lehne ist ja vorhanden, ebenso wie Gurt und anschnaller. Sprich wenn sich derjenige der Hinten sitzt auf ein Kissen oder ähnliches Sitzt merkt man eigentlich keinen Unterschied, da das Auto von der Karosserie aus ja schon erhöht ist und man auch ohne die Polstersitzbank eine Gewisse höhe der "Sitzfläche" hat.

Auch habe ich viele verschiedene Meinungen darüber gelesen, dass man es reintheoretisch im Fahrzeugschein eintragen lassen muss, wenn Sitze dauerhaft ausgebaut wurden. Bei mir ist es eben die Rücksitzbank-Sitzfläche und eventuell der Beifahrersitz, die für ein halbes Jahr für meine Frankreich, Spanien, Portugalreise ausgebaut werden. Nun 2 Fragen: 1.die Rücksitzbank ist ja nur halb ausgebaut... Lehne befindet sich ja noch dran... sprich müsste ich es theoretisch austragen lassen oder nicht.

2. da ich es ja theoretisch nicht dauerhaft ausgebaut habe weil ich es irgendwann nach meiner Reise wieder einbauen werde ...ist es ja nicht dauerhaft? -also MUSS ich es ja auch nicht unbedingt eintragen lassen.

Vielen Dank schonmal für eure Antwort!

Beste Antwort im Thema

Im Falle eines Unfalls wird es den auf einem Kissen mitfahrenden ggf. schlimmer verletzen als auf der eingebauten Sitzbank. Da muss die HP-Versicherung über einen Regress gegen den Fahrer nachdenken und wahrscheinlich auch bejahen. Eine fahrlässige Körperletzung würde auch vorliegen. Die Mitnahme von Fahrgästen bei ausgebauten Sitzen ist entweder ein Ferienscherz oder eine ziemlich dumme Idee.

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Zitat:

@SoLaMountain schrieb am 17. Februar 2020 um 23:41:45 Uhr:

Habe so eben eine Antwort vom TÜV erhalten: "wenn die Gurte/Gurtverankerungen der hinteren Sitze unverändert bleiben und nur das Sitzpolster fehlt bzw. evtl. durch ein Kissen ersetzt wird, steht der Mitnahme eines Fahrgastes nichts im Wege.

Niemals!

am 23. Februar 2020 um 18:37

Was für unlogische Szenarien hier aufgebaut werden.

Wie dick ist das Sitzpolster? 10cm?

Was passiert wenn ich bei eingebautem Sitzpolster einen Fahrgast mitnehme dessen Oberkörper 10cm kürzer ist? Wird der dann auch vom Gurt erdrosselt oder rutscht unten durch?

Der TE möge doch bitte das Schreiben vom TÜV mal hier hochladen. Namen können ja unkenntlich gemacht werden.

Im Gegensatz zur eingebauten Rücksitzbank bleibt die Bierkiste bei einem Frontalcrash nicht auf ihrem Platz.

Dafür wird doch dann ein zusätzliches Halsband angelegt ... :D

Man kann halt nicht alles haben... :D

Zitat:

@SoLaMountain schrieb am 17. Februar 2020 um 23:41:45 Uhr:

Habe so eben eine Antwort vom TÜV erhalten: "wenn die Gurte/Gurtverankerungen der hinteren Sitze unverändert bleiben und nur das Sitzpolster fehlt bzw. evtl. durch ein Kissen ersetzt wird, steht der Mitnahme eines Fahrgastes nichts im Wege. Ebenso kann der Beifahrersitz i.d.R. ausgebaut werden und muss nicht eingetragen werden, wenn der Ausbau nur vorrübergehend ist."

So eben? 23:41uhr?:p

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Februar 2020 um 19:37:28 Uhr:

Was für unlogische Szenarien hier aufgebaut werden.

Wie dick ist das Sitzpolster? 10cm?

Was passiert wenn ich bei eingebautem Sitzpolster einen Fahrgast mitnehme dessen Oberkörper 10cm kürzer ist? Wird der dann auch vom Gurt erdrosselt oder rutscht unten durch?

Für solche Fälle gibt es Kindersitze.;)

Spass beiseite. Der wird dann noch vom Beckengurt, der dann trotz der gerigen Körpergröße richtig verläuft, gehalten.

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