Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden

Ich mache es mal ein bisschen kurz:

Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.

Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.

Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.

Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.

Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.

Radfahrer in Dresden
Beste Antwort im Thema

Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)

Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)

P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. April 2018 um 15:30:30 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. April 2018 um 15:14:52 Uhr:


§ 22 StVO
Abs. 5: Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Das spricht hier wohl eher dafür, dass das Teil hier so nicht zulässig ist.

Das Teil ist keine Ladung und deshalb schon nach §§ 32 Abs. 9, 63 StVZO unzulässig, weil dadurch sehr wahrscheinlich die höchstzulässige Breite für ein Fahrrad von 1m überschritten wird.

Grüße vom Ostelch

Letzter Satz - einzelne Stangen... - dürfte doch wohl zutreffend sein. Vollkommen unabhängig von der Breite.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. April 2018 um 15:36:05 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. April 2018 um 15:30:30 Uhr:


Das Teil ist keine Ladung und deshalb schon nach §§ 32 Abs. 9, 63 StVZO unzulässig, weil dadurch sehr wahrscheinlich die höchstzulässige Breite für ein Fahrrad von 1m überschritten wird.

Grüße vom Ostelch

Letzter Satz - einzelne Stangen... - dürfte doch wohl zutreffend sein. Vollkommen unabhängig von der Breite.

§ 22 StVO betrifft aber (ausschließlich) die Ladung von Fahrzeugen. Wie breit ein Fahrzeug sein darf ist in der StVZO geregelt. Und demnach dürfen zweispurige Fahrräder (ohne Ladung) maximal einen Meter breit sein.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. April 2018 um 12:41:53 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. April 2018 um 12:36:26 Uhr:



In der Regel gilt die STVO, die hat man zu befolgen, interessant werden aber erst die "weiterführenden Erläuterungen zu STVO."

Die da wären?

Siehe Screenshot. Hier die

Quelle im PDF-Format

. Zum Background des Autors habe ich unterschiedliche Angaben gefunden: freier Dozent für Verkehrsrecht, dazu entweder ehemaliger Polizist oder Fahrlehrer.

Im Buch "Straßenverkehrsrecht: Kommentar zu Straßenverkehrsordnung" von Werner Full, Wolfgang Möhl und Karl Rüth findet sich u. a. Folgendes:

Zitat:

Zum Ermöglichen der Überholung "geeignet" ist jede Straßenstelle, an der überholt werden kann, falls der zu Überholende am äußersten rechten Fahrbahnrand fährt oder anhält. Über den Fahrbahnrand hinaus braucht er in der Regel nicht zu fahren, also auch nicht auf den Seitenstreifen;

Wo das Überholen unzulässig ist, muss es nicht ermöglicht werden.

Die Vorschrift wendet sich an Führer eines "langsameren Fahrzeuges". Damit ist sicher nicht gemeint "langsamer" im Vergleich zum Überholer, sondern langsamer im Vergleich zum normalen Verkehr.

Die Pflicht, notfalls anzuhalten, wird man vielleicht auf den hier ausdrücklich hervorgehobenen Fall beschränken müssen, daß dem zu Überholenden mehrere Fahrzeuge "unmittelbar" folgen.

Auch da gibt es noch Raum zur Interpretation. In einer längeren engen Seitenstraße wird von einem Radfahrer sicher nicht verlangt werden, dass er den Sicherheitsabstand zu rechts parkenden Autos unterschreitet, um ein Überholen zu ermöglichen. Und im Fahrschulfragebogen gilt auch das Ausweichen auf den Seitenstreifen als richtige Antwort. Allerdings im Zusammenhang mit dem Fahren auf der Landstraße.

Beim Absatz 6 des § 5 hatte der Gesetzgeber wohl weniger den Radfahrer im Stadtverkehr im Sinn, eher den Trecker mit Anhänger auf der Bundesstraße.

MfG, Tazio1935

Erlaeuterungen-stvo-par-5-abs-6

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 20. April 2018 um 15:31:45 Uhr:


immerhin sterben Radfahrer wie Fliegen.

Stimmt! Fliegen werden vom Menschen getötet, Radler und Moppedfahrer auch. 🙁

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Macht der Radfahrer gut. Kommt davon, wenn die Autofahrer nie Abstand halten.

Knöllchen-Horst hatte vermutlich eine ähnliche Motivation ....

Da sieht man es wieder.
Der Egoismus breitet sich überall weiter aus.
In diesem Fall bei dem Radfahrer.
Hat auch nicht begriffen, daß ein vernünftiges mitteinander immer am weitesten hilft.

Völlig unmöglich diese Konstruktion und auch das Verhalten.

Moorteufelchen

Knöllchenhorst hatte ganz andere Absichten. Der hat das eher aus Langeweile gemacht ... dieser Radfahrer hat ein ernsthaftes Interesse daran, das ihn die Autos nicht mit 25 cm Abstand überholen ... ob das nun das endgültig richtige Mittel ist, sei erst einmal dahingestellt. Aber viele Autofahrer, die sich vor Ort in Dresden darüber tierisch aufregen, sind selbst keinen Deut besser ...

... andere Radfahrer schlagen oder treten gerne auch mal nach Autos an der nächsten Ampel, von denen sie deutlich zu dicht überholt wurden. Da ist mir sowas viel lieber.

LKW-Fahrer überholen übrigens tendenziell auch mit mehr Abstand. Die haben begriffen, das dieser Abstand für ihren Führerschein und Job absolut einzuhalten ist. Weil eben die Folgen für den Radler noch schwerwiegender sind.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 20. April 2018 um 18:58:49 Uhr:



Hat auch nicht begriffen, daß ein vernünftiges mitteinander immer am weitesten hilft.

Das vernünftige Miteinander sieht dann so aus, dass ihn die meisten Autofahrer mit deutlich zu wenig Seitenabstand überholen werden und damit ihren Egoismus durchsetzen!

Macht er gut der Radler!

Hier in Italien sind Radfahrer eine hoechstgeschuetzte Gattung.
Egal, wie auch immer sie unterwegs sein moegen.
Nebeneinander oder in Gruppen die gesamte Strassenbreite einnehmend - die ciclisti sind sakrosankt.
Wer sie verletzt, begeht eine Todsuende, die nicht mal vom Papst vergeben werden kann. 🙄

Ciao
Ratoncita

Nicht die verkehrteste Einstellung.

Ich war letzte Woche in Dresden. Rote Ampel ( Bedarfsampel für öffentlichen Nahverkehr) erlischt, ich fahre an und sehe im linken Augenwinkel etwas angerast kommen. Ein Bübchen auf Fahrrad schießt ohne Rücksicht auf Verluste quer über die Fahrbahn. Ohne meine Reaktion und dem BAS wäre der jetzt in der Hölle. Meiner Beobachtung haben die Fahrradfahrer in Dresden zu Berlin aufgeholt was lebensmüdes Verhalten betrifft. Was ist bloß los diesem Land....

Zitat:

@Cooperle schrieb am 20. April 2018 um 19:36:59 Uhr:


Das vernünftige Miteinander sieht dann so aus, dass ihn die meisten Autofahrer mit deutlich zu wenig Seitenabstand überholen werden und damit ihren Egoismus durchsetzen!

Macht er gut der Radler!

Du meinst also einer der schwächeren Verkehrsteilnehmer sollte durch sein egoistisches Verhalten die Aggresionen der Autofahrer mutwillig anheizen und macht alles richtig?
Zusammengefasst:
- steht ca 1m vom rechten Fahrbahnrand an der Ampel.
- hat eine zweifelsfrei illegale Konstruktion am Fahrrad
- belegt so geschätzte 2 bis 2,2m der Fahrbahn
- behindert den nachfolgenden Verkehr massiv über eine lange Strecke
- hat eine in dieser Situation ganz klar provozierende Aufschrift auf dem Puckel
- fordert nur sein Recht nach Platz und interressiert sich nicht für seine Pflichten als langsamer auch mal den nachfolgenden Stau vorbeizulassen
Also ich halte das für reichlich daneben.
Der Gedanke des Selbstschutzes ist an dieser Stelle weit überschritten.
Es wäre zwar nicht richtig aber bei solchen Leuten wundert mich dann nicht wenn einer den mal mit recht ruppigen Methoden in seine Schranken weist.
Moorteufelchen

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 20. Apr. 2018 um 20:15:12 Uhr:


Was ist bloß los diesem Land....

Gute Frage. Die Radfahrer machen, was sie wollen und dieses Forum ist auch voller Beiträge, in denen jemand erklärt, weshalb die StVO für ihn persönlich nicht, nicht immer oder nur auszugsweise gilt und das Beachten von Regeln nur was für Knechte und Spießer ist. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. April 2018 um 18:50:53 Uhr:


Knöllchen-Horst hatte vermutlich eine ähnliche Motivation ....

Tja, sind eben die Konsequenzen, wenn man sich an nichts hält.

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