Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden
Ich mache es mal ein bisschen kurz:
Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.
Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.
Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.
Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.
Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.
Beste Antwort im Thema
Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !
Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !
...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)
Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)
P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)
543 Antworten
Ein Radweg ist ja auch nur 1,50 Meter breitund da radeln zwei Entgegen.
Jetzt macht er das Außerorts mit ner Stange, 2,50 Meter ab Mitte Fahrrad.
Da ist jetzt zu, geht also doch hier weiter.
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Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 1. Januar 2020 um 11:18:58 Uhr:
Ein Radweg ist ja auch nur 1,50 Meter breitund da radeln zwei Entgegen.
Jetzt macht er das Außerorts mit ner Stange, 2,50 Meter ab Mitte Fahrrad.
Hast du Angst um deinen Dackel?
Dann nimm ihn auf die Hand.
Zitat:
HausmeisterTommy schrieb am 1. Januar 2020 um 11:18:58 Uhr:
Ein Radweg ist ja auch nur 1,50 Meter breitund da radeln zwei Entgegen.
Jetzt macht er das Außerorts mit ner Stange, 2,50 Meter ab Mitte Fahrrad.
Gut aufm Radweg fahren in den allerwenigsten Fällen auch PKW oder gar LKW rum.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 1. Januar 2020 um 11:18:58 Uhr:
Ein Radweg ist ja auch nur 1,50 Meter breit und da radeln zwei Entgegen.
In der Praxis ist das ggf. so. Tatsächlich muss aber bereits ein Einichtungs-Radweg mindestens 1,50m breit sein (Regelbreite 2,00m), ein Zweirichtungsradweg mindestens 2,00m (Regelbreite 2,50m).
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 1. Januar 2020 um 17:56:32 Uhr:
In der Praxis ist das ggf. so. Tatsächlich muss aber bereits ein Einichtungs-Radweg mindestens 1,50m breit sein (Regelbreite 2,00m), ein Zweirichtungsradweg mindestens 2,00m (Regelbreite 2,50m).Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 1. Januar 2020 um 11:18:58 Uhr:
Ein Radweg ist ja auch nur 1,50 Meter breit und da radeln zwei Entgegen.
Das interessiert aber die wenigsten Radfahrer.
Es geht ja nicht darum, was Radfahrer interessiert, sondern darum, welcher Platzbedarf in den jeweiligen Regelwerken vorgesehen ist.
Ich weiß, was die ERA vorgeben und was dann im Regelfall auch seinen Niederschlag in den Beschilderungen findet. Aber die Radfahrer fahren auch auf einem nicht als Radweg ausgeschilderten, 1,50m breiten Gehweg, in beiden Richtungen mit dem Rad und erwarten, dass Fußgänger Platz machen.
...und Autofahrer parken auch gern auf Radwegen...
(ist übrigens teurer geworden ! https://www.deutschlandfunknova.de/.../...Cr-fussgaenger-und-radfahrer)
Also mit immer den gleichen gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir auch nicht weiter (Regel-nicht-Beachter oder gar Deppen gibt's eben in allen Gruppen)
@ freewind, unten (das steht dort geschrieben) :
Eine Auswahl der StVO-Neuregelungen für 2020 im Überblick:
-- Parken
Die Strafen für das Parken auf Fuß- und Radwegen und in der zweiten Reihe steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch für das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch den Parkenden behindert werden, ein Schaden entsteht oder das Auto länger als eine Stunde auf dem Fuß- oder Radweg parkt, droht ein Punkt im Verkehrsregister.
-- Abstand
Bisher stand in der Straßenverkehrsordnung, dass Autos beim Überholen einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten müssen. Ab 2020 müssen sie innerorts konkret 1,50 Metern Abstand halten, außerorts zwei Meter.
-- Rechtsabbbiegende LKW
Viele für Fußgänger und Radfahrer tödliche Unfälle werden von rechtsabbiegenden LKW verursacht. Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen LKW über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen von 2020 an nur im Schritttempo fahren. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld.
-- Schild für Radschnellwege
Für Radschnellwege ist ein neues Schild geplant. Dort dürfen nur Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge fahren.
-- Grüner Pfeil für Radfahrende
Ab 2020 soll es einen neuen grünen Pfeil nur für Radfahrende geben. Sie müssen vor dem Rechtsabbiegen dann anhalten und sicherstellen, niemanden zu gefährden.
Ok, was da jetzt schon beschlossen oder alles bis jetzt nur geplant ist . . . ist nicht so richtig klar erkennbar . . .
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 1. Januar 2020 um 18:27:44 Uhr:
...und Autofahrer parken auch gern auf Radwegen...
(ist übrigens teurer geworden ! https://www.deutschlandfunknova.de/.../...Cr-fussgaenger-und-radfahrer)Also mit immer den gleichen gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir auch nicht weiter (Regel-nicht-Beachter oder gar Deppen gibt's eben in allen Gruppen)
Sorry, unter dem Link findet man nichts. Nach meiner Kenntnis sind die neuen Regelungen der StVO noch nicht durch, weil der Bundesrat das Thema frühestens am 14.02.20 behandeln wird.