Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden

Ich mache es mal ein bisschen kurz:

Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.

Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.

Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.

Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.

Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.

Radfahrer in Dresden
Beste Antwort im Thema

Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)

Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)

P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)

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... wenn die Straße zu eng ist sollte man sich das Überholmanöver erst recht sparen, unabhängig von der Poolnudel. Sorry, falsch verstanden mein Vorschreiber meinte den Radfahrer.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 12. Dezember 2019 um 08:21:12 Uhr:


Die neuen Regeln der StVO haben das jetzt präzisiert, damit wird der ausreichende Abstand ersetzt durch 1,50m innerorts und 2,00m außerorts. Da da i.d.R. vom Lenkerende gilt, ist das, zumindest innerorts, vielfach faktisch ein Überholverbot. Ich habe allerdings tatsächlich keine Ausnahme gefunden für das Rechtsüberholen an Kreuzungen. Da würde es dann auch den Radfahrer treffen.

Schon aus reinem Selbsschutz fahre ich mit dem Fahrrad auf keinen Fall rechts vor an die Kreuzung.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 12. Dez. 2019 um 08:21:12 Uhr:


Da da i.d.R. vom Lenkerende gilt, ist das, zumindest innerorts, vielfach faktisch ein Überholverbot.

Die Straßen sollten innerorts eigentlich breiter sein als 1,5 m + Radfahrer.

Man überholt einfach so, wie man anderen VT auch überholt, indem man auf der Nachbarspur parallel fährt, dann reicht der Abstand auch sicher aus.

Wird der Mindestabstand unterschritten, ist alles über Schritttempo tabu, das Ergebnis kann man sich entsprechend denken.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 16. Dezember 2019 um 12:18:13 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 12. Dezember 2019 um 08:21:12 Uhr:


Die neuen Regeln der StVO haben das jetzt präzisiert, damit wird der ausreichende Abstand ersetzt durch 1,50m innerorts und 2,00m außerorts. Da da i.d.R. vom Lenkerende gilt, ist das, zumindest innerorts, vielfach faktisch ein Überholverbot. Ich habe allerdings tatsächlich keine Ausnahme gefunden für das Rechtsüberholen an Kreuzungen. Da würde es dann auch den Radfahrer treffen.

Schon aus reinem Selbsschutz fahre ich mit dem Fahrrad auf keinen Fall rechts vor an die Kreuzung.

Kommt auch immer auf die Situation an, manch mach es keinen Sinn vor zu fahren. Aber auch nur wenn’s anschließend eng zugeht....

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Hier noch bissl Lesestoff + interessante Fahrt durch Berlin inkl. der gemessenen Ergebnisse :
https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/kapitel3.html

"Das Problem: Der Abstand bei Überholmanövern wird in Berlin bisher nicht kontrolliert. 30 Euro kostet zu enges Überholen laut Bußgeldkatalog. Allein die vom Tagesspiegel gemessenen Verstöße aus zwei Monaten würden sich auf mindestens 282.060 Euro summieren. In Hamburg hingegen werden Sicherheitsabstände bei Schwerpunkteinsätzen bereits mitkontrolliert. „Ich hätte nichts dagegen, wenn die Berliner Polizei sich daran ein Beispiel nimmt“, sagte Günther."
https://www.tagesspiegel.de/.../23702706.html

. . . ok, die Verkehrsverstöße von etlichen Radlern . . . würden bestimmt genausoviel Geld einbringen . . . ;-)

---> bißchen mehr miteinander als gegeneinander ---> aber steht ja eigentlich sinngemäß so schon in §1 der StVO . . . sich mal wieder zu Gemüte führen . . . kommen ja paar Tage, wo man evtl. bissl Zeit hätte, die mal wieder zu lesen . . . sonst verblasst das Wissen genauso wie das vom 1.-Hife-Kurs (bzw. Sofortmaßnahmen) . . .
Einfach bißchen mehr Gelassenheit in unserer allzu hektischen Zeit . . . aber irgendwie will nur selten niemand der Klügere sein und auch mal nachgeben . . . komisch . . . sooo viele Unkluge + Gehetzte unterwegs ?

Weihnachtswünsche (8 Bilder) von Radlern (andernorts schon Realität) :
https://www.spiegel.de/.../...uchtende-radwege-fotostrecke-171895.html

Mega Projekte im letzten link.. ja würde DE auch gut tun!

Für viele dieser Projekte käme es zum äußersten:

Dem Auto müsste Platz weg genommen werden!

Und das geht wieder wegen dem §1 des Grundgesetzes nicht...

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:39:36 Uhr:


Für viele dieser Projekte käme es zum äußersten:

Dem Auto müsste Platz weg genommen werden!

Und das geht wieder wegen dem §1 des Grundgesetzes nicht...

@BeeKlasse

Wo kann man Artikel 1 GG was zum Auto lesen?
😕

Er sprach nicht vom 1. Artikel, zumal der Sarkasmus des Beitrags doch offensichtlich ist.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:39:36 Uhr:


Und das geht wieder wegen dem §1 des Grundgesetzes nicht...

Die Würde des Autos ist unantastbar. 😁

Gruß Metalhead

heiliges Blechle

Ihr seid sehr OT unterwegs.
Das kann schief gehen.

Moorteufelchen

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