Mit Roller einer Freundin hingeflogen (schnelle antwort)
Keine aufmunterung bitte die harte Kante. Ich weiss ich habe Scheiße gebaut.
Fahre seit einem halben Jahr Simson S51. Gestern war ne Feier bei einem Kumpel. Ich habe nichts getrunken, weil ich garde auf Diät und Muskelaufbau bin, nun gut aber egal. Aufjedenfall ist da jeder mal mit ihrem Roller gefahren. Dann ich wollte um die Ecke, in so eine Straße die matschig ist und voller Schlaglöcher, und dann ist es passiert. Ich habe gebremmst und bin dan zur Seite weggerutscht. Habe mich aufgefangen, das resultat, eine kaputte hose und einige Lackschäden. Ihr Vater schätz den Schaden auf 1000€.
Meinen Eltern konnte ich wegen der Versicherungsangelegenheit nicht bescheid sagen, die sind nämlich gerade in den Flitterwochen.
Ich weiss nicht was ich tun soll? An wen ich mich wenden soll? Was ich beachten muss? Ob ich überhaupt ne chance habe.
Meinen Eltern will ich auf keinen Fall bescheid sagen ihre Flitterwochen möchte ICH nicht zerstören.
Wenn ich irgentetwas wichtiges vergessen habe bitte mekert mich voll. Bin heute total fertig, weil das ist das erste mal das mir irgentein Unfall im Straßenverkehr passiert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kaddahn
Ich weiss nicht was ich tun soll? An wen ich mich wenden soll? Was ich beachten muss? Ob ich überhaupt ne chance habe.
Und die schnelle Antwort:
Am besten am Montag zur Bank gehen 1.000 Euro abheben und den Schaden den du angerichtet hast bezahlen.
Und danach der Freundin am besten aus dem Weg gehen.
Auf so einen Freund wie dich kann man sicher verzichten.
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Verständisfrage:Ist ein Roller in der selben Führerscheinklasse wie die Simson S51 des TE?
Unter der Annahme, dass der Threadersteller die Führerscheinklasse M besitzt (die er für die Simson auch benötigt), gilt:
Wenn es sich bei dem Roller um einen 50er bzw. 45 km/h-Roller handelt (bis 50 ccm), dann durfte er den Roller führerscheinrechtlich fahren.
(Ganz theoretisch wäre es auch denkbar, dass der Threadersteller den A1 hat. Dann würde er vermutlich aber nicht mit einer Simson fahren.)
Da eine S51 eingetragen 60 km/h läuft, reicht der Führerschein M oder normaler Autoführerschein B.
Erst ab 61 km/h bbH braucht es A1 aufwärts.
Übrigens, habe selbst A und fahre "nur" Schwalbe. Aus taktischen Gründen 😉
cheerio