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Mit Mietwagen in der Schweiz geblitzt

Themenstarteram 2. April 2014 um 17:15

Eine Frage vor allem an die Schweizer hier im Forum:

Letztes Jahr habe ich bei Sixt in Zürich einen Wagen gemietet. Leider wurde ich auf der Rückfahrt geblitzt. Wobei ich mittlerweile genauer sagen muss: Es hat geblitzt, als ich auf Höhe des Blitzers war. Ich habe nämlich bis heute keinen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid o. ä. erhalten.

In Deutschland würde es in so einem Fall so laufen, dass die Polizei anhand des Kennzeichens Sixt als Halter identifiziert. Sixt würde dann angeschrieben und aufgrund seiner Unterlagen den Mieter als Fahrer benennen. Die Polizei würde dann den Mieter anschreiben. Dieser kann dann das Verwarn- oder Bußgeld bezahlen oder (aus welchem Grund auch immer) Einspruch einlegen.

Ich würde vermuten, dass es in der Schweiz ähnlich läuft. Da seit dem Vorfall nun aber schon über 9 Monate vergangen sind und ich bislang nichts gehört habe, frage ich mich, ob ich mir langsam begründete Hoffnung machen darf, dass die Sache aus irgendeinem Grund im Sand verlaufen ist und da nichts mehr nachkommt.

Daher die Fragen: Wie ist das Procedere bei Blitzern und Mietwagen in der Schweiz? Wie lange dauert es in der Schweiz üblicherweise, bis sich die Polizei bei einem deswegen meldet? Wie sind die Verjährungsfristen? Passiert es öfters, das in der Schweiz Blitzer „defekt“ sind?

Danke schon mal vorab für alle Infos.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von casus_knaxus

Ich hole das Thema noch mal hoch in der Hoffnung, dass vielleicht doch jemand die Fragen beantworten kann. Die Situation ist bislang (erfreulicherweise) unverändert.

Ich kann dich "beruhigen", dein Knöllchen wird kommen. Ich bin in den vergangenen 3 Jahren jedesmal in der Schweiz geblitzt worden, alle kamen erst nach fast einem Jahr.

 

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Zitat:

Original geschrieben von casus_knaxus

Eine Frage vor allem an die Schweizer hier im Forum:

Letztes Jahr habe ich bei Sixt in Zürich einen Wagen gemietet. Leider wurde ich auf der Rückfahrt geblitzt. Wobei ich mittlerweile genauer sagen muss: Es hat geblitzt, als ich auf Höhe des Blitzers war. Ich habe nämlich bis heute keinen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid o. ä. erhalten.

Sicher, dass da nicht jemand schnelleres neben dir der Auslöser war?

notting

Themenstarteram 2. April 2014 um 17:48

Eher nicht. War eine einspurige Straße. Ob bereits mein Hintermann erfasst war, kann ich auch nicht genau sagen. Aber so wie ich die Situation erinnere, kann eigentlich nur ich gemeint gewesen sein. Aber Du hast natürlich recht: Tücken der Technik, man weiß halt nie ...

Trotzdem wäre es für mich mal ganz interessant zu erfahren, wie das so in der Schweiz läuft und ob ich mir langsam Hoffnung machen darf.

am 23. Mai 2014 um 9:07

Naja in der Schweiz hast du auf jeden Fall ganz andere Preise als hier. Kannst ja mal berichten, was du so zahlen darfst (wenn du musst...).

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 11:52

Ich hole das Thema noch mal hoch in der Hoffnung, dass vielleicht doch jemand die Fragen beantworten kann. Die Situation ist bislang (erfreulicherweise) unverändert.

Danke schon mal im Voraus an alle!

Zitat:

Original geschrieben von casus_knaxus

Ich hole das Thema noch mal hoch in der Hoffnung, dass vielleicht doch jemand die Fragen beantworten kann. Die Situation ist bislang (erfreulicherweise) unverändert.

Ich kann dich "beruhigen", dein Knöllchen wird kommen. Ich bin in den vergangenen 3 Jahren jedesmal in der Schweiz geblitzt worden, alle kamen erst nach fast einem Jahr.

 

Bis dahin hat eigentlich jeder Zeit genug, ein paar Euro zur Begleichung des Knöllchens auf die Seite zu legen.

Ich wurde auch vor ungefähr genau einem Jahr auf der Fahrt von Zürich nach Luzern mit einem Sixt Mietwagen geblitzt und hab bisher nichts gehört.

Lediglich die Bearbeitungsgebühr für die Fahrerermittlung von Sixt wurde von der Kreditkarte abgebucht.

Die Personalien sind demnach wohl an die Kantonspolizei rausgegben worden.

Themenstarteram 17. Dezember 2014 um 18:43

Danke für die Info. Interessanterweise ist nicht mal solche eine Bearbeitungsgebühr bei mir abgebucht worden. Von daher mache ich mir mittlerweile wirklich Hoffnung, dass da nichts mehr kommt bzw. kommen kann.

Nichtsdestotrotz noch mal die eingangs gestellte Frage: Wie lang ist die Verfolgungsverjährung (NICHT die Vollstreckungsverjährung) bei derartigen Ordnungswidrigkeiten (10 bis 15 km/h drüber) in der Schweiz?

Freue mich nach wie vor über Antworten.

Wieso Verfolgungsverjährung? Deinen Namen werden sie bereits haben..

Bist du denn zu schnell gefahren? Es kommt teilweise vor, dass du geblitzt wirst, obwohl du nicht zu schnell bist. Dann wird auch keine Busse kommen.

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 14:36

Ordnungswidrigkeiten (und Straftaten) unterliegen der Verjährung. Dabei unterscheidet man die Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung. Verfolgungsverjährung bedeutet, dass der Täter innerhalb einer Verjährungsfrist (die in der Regel mit Beendigung der Tat beginnt) geschnappt und mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt sein muss. Gelingt das nicht, kann die Ordnungswidrigkeit nach Ablauf der Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet, insbesondere kein Bußgeldbescheid mehr erlassen werden.

Die Vollstreckungsverjährung betrifft hingegen den Fall, dass zwar ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, dieser aber aus bestimmten Gründen nicht vollstreckt werden kann. Nach Ablauf der Vollstreckungsverjährung kann aus dem erlassenen Bußgeldbescheid nicht mehr vollstreckt werden. Die Vollstreckungsverjährung beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides und ist in aller Regel erheblich länger als die Verfolgungsverjährung.

Das beschreibt jetzt (ganz allgemein) die Rechtslage in Deutschland. Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht genau. Deshalb frage ich ja hier. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es zumindest im Grundsatz in der Schweiz ähnlich läuft.

Wenn man ein wenig googlet, dann findet man übrigens auch, dass schweizerische Bussen offenbar nach drei Jahren nicht mehr vollstreckt werden können. Wird also z. B. gegenüber einem Deutschen eine Busse festgesetzt, zahlt dieser nicht und reist auch mehr als drei Jahre nicht in die Schweiz ein, können bei einer späteren Wiedereinreise keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr gegen ihn vorgenommen werden. Das würde man in Deutschland als Vollstreckungsverjährung bezeichnen.

Damit sind wir bei Deiner ersten "Gegenfrage": Verfolgungsverjährung (auch wenn man das in der Schweiz vielleicht anders nennt) deshalb, weil mir gegenüber noch keine Busse festgesetzt wurde. Ob die schweizerische Polizei meinen Namen hat, weiß ich nicht. Und wie schon geschrieben: ich kann nicht völlig ausschließen, dass ich ein wenig zu schnell war. Ich weiß aber ebenfalls nicht, ob der Blitz wirklich mir gegolten hat.

Das alles ist aber auch irrelevant. Denn wenn es in der Schweiz eine Verfolgungsverjährung gibt und die schweizerische Polizei innerhalb dieser Frist keine Busse festsetzt, kann mir nichts mehr passieren. Und genau darum geht es mir: zu erfahren, ob es eine Verfolgungsverjährung gibt (vermute mal ja) und wie lang diese ist.

Wobei ich nach knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr davon ausgehe, dass da noch was kommt. Wäre trotzdem ganz nett zu wissen, wie die Rechtslage wirklich ist. Nun ja, vielleicht verirrt sich ja noch einmal ein Schweizer Rechtskundiger hierher. ;)

Ich denke die Verfolgungsverjährung ist hier ein rein theoretischer Fall. Wenn die Polizei die Busse von dir möchte dann würde diese sofort gesendet. Ev. ist dies bereits passiert, aber die Adresse, welche du der Vermietung angegeben hast, stimmt nicht mehr? Wenn die Polizei dies nicht verfolgen möchte, dann brauchst du auch keine Verjährung

Also angenommen, der Bescheid wurde versendet aber ist nicht angekommen. Dann bist du die Busse immer noch schuldig und rein theoretisch (soll schon Fälle gegeben haben, aber würde mich erstaunen) könnte es sein, dass diese irgendwann eingezogen wird, wenn du wieder in der Schweiz bist.

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 21:47

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das so einfach ist.

Zunächst zum konkreten Fall: Sixt hat meine richtige Adresse. Ob und wenn ja was sie der schweizerischen Polizei mitgeteilt haben und ob die dann den Brief richtig beschriftet hat, entzieht sich naturgemäß meiner Kenntnis.

Letztlich interessiert mich das alles aber nicht, zumal man es auch kaum herausbekommen kann. Das ist allenfalls möglich, indem man schlafende Hunde weckt, was ich (wie ebenfalls schon geschrieben) nicht will.

Dass eine Busse vollstreckt werden kann, wenn der betroffene nicht mal den Bescheid bekommen hat, scheint mir sehr bedenklich. Zumindest in Deutschland ist das nicht oder nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich.

Und genau deshalb interessiert mich die Verfolgungsverjährung. Wenn es die schweizerische Polizei nicht schafft, mir bis zu deren Ablauf einen Bescheid zuzustellen, geht halt gar nichts mehr, auch nicht bei einer späteren Wiedereinreise. Darauf, dass mich die schweizerische Polizei nicht verfolgen "möchte", will ich mich lieber nicht verlassen, zumal ich auch da nicht weiß, ob das so ist bzw. das nur durch Wecken schlafender Hunde herausbekommen könnte. Außerdem habe ich meine Zweifel, ob die schweizerische Polizei in solchen Fällen einfach so "möchten" darf.

Wie ist das eigentlich ausgegangen? Ist noch etwas gekommen?

Themenstarteram 25. September 2015 um 22:14

Nein, gekommen ist nichts mehr. Aber ob das verjährt ist,weiß ich immer noch nicht. :confused:;)

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