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Mit Abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen aber mit Versicherung zur Zulassungsstelle?

Themenstarteram 22. März 2017 um 22:41

Servus,

Beispiel: Fahrzeug wird Morgen (23.03) gekauft und mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen und überführt.

Gleichzeitig habe ich für den gleichen Tag bzw ab dem gleichen Datum eine Vollkasko Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen. Ein Versicherungsnachweis liegt vor.

Frage : Kann ich denn nun mit den über einen Tag abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen (also am 28.3 ) ABER mit Versicherungsnachweis zur Zulassungsstelle fahren um das Fahrzeug zuzulassen ?

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24 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. März 2017 um 23:21:02 Uhr:

 

Werden eigentlich bei der Zulassung die ggf. noch gültigen KZK eingezogen bzw. entsiegelt?

Ja, die müssen vorgelegt werden und werden entsiegelt, denn sonst läge eine Doppelzulassung vor.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. März 2017 um 00:04:50 Uhr:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

"4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind"

Erläuterung wie es bei uns im Kreis gehandhabt wird:

Das gilt nur, wenn ein Fahrzeug vorher auf den künftigen Halter zugelassen war und lediglich außer Betrieb gesetzt wurde.

Das gilt nicht, wenn ein Halterwechsel stattfindet.

Zugeteilt heißt also nicht, dass ein Kennzeichen lediglich reserviert wurde, sondern dass das Fahrzeug dieses bereits geführt hat.

Ob das alle Zulassungsstellen gleichermaßen handhaben, dafür möchte ich meine Hand nicht ins Feuer legen, dafür gibt es dann das Telefon.

Zitat:

@MAXIMUMSPEED schrieb am 23. März 2017 um 00:47:53 Uhr:

So, habe soeben doch noch einen freien Termin für den 24.3 bei der Zulassungsstelle Hannover reservieren können (Online Terminbuchung). Für diese Neue und meines erachtens überaus beschissene Online Termin reservation musste ich einen Urlaubstag opfern. Früher konnte man einfach so hin doch heute ist alles viel komplizierter anstatt einfacher.

Man kann auch einen Zulassungsdienst oder eine andere Person mit der Zulassung bevollmächtigen und beauftragen, wenn man keine Zeit hat.

So langsam entfernen wir uns von der eigentlichen Fragestellung, die beantwortet ist.

Das sehe ich nicht so.

Es geht immer noch um die Möglichkeiten der Zulassung, auch wenn der Drops für den TE gelutscht ist.

Nur passt dann die Themenüberschrift nicht mehr.

Fakt ist jedenfalls.. Die Sache ist doch ZUM KOTZEN.. In einem Staat wo der letzte MY-Mükrometer der Gewindesteigung eines Schräubchens zur Befestigung eines sinnlosen etwas - genormt und festgelegt ist.. gbt es je nach "Denkweise und Interpretation" wahrscheinlich mehrere Hundert denkbare Verfahrensweisen ein beschissenes Auto "zuzulassen", bzw. überhaupt damit "zur Zulassungsstelle zu gelangen".

..das wird dann eine der "nächsten Übungen" werden. Fahrzeug "MUSS vorgeführt werden" bei der Zulassung..

(siehe bereits heute bei Ausfuhrkennzeichen so).. allein das EIN TOTALAPSURD.

Scheissladen da alles...

Denkbar gibt es unzählige. Festgelegt nur wenige.

Zitat:

@UliBN schrieb am 24. März 2017 um 06:41:50 Uhr:

Ich habe mich gar nicht zum Verfahren bei der Zuteilung/Reservierung von Kennzeichen geäußert!

Die Zuteilung eines Kennzeichens ist aber nunmal eine der Voraussetzungen, um gemäß §10(4) FZV mit einem nicht zugelassenen Kfz am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen...

Und hier ging es nicht um eine Zulassung, sondern um Fahren mit ungültigem KZK. Und ein KZK gilt nun mal nicht als Zuteilung eines Kz.

Und geäußert habe ich mich trotzdem nicht dazu.

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