Mit 23 Jahren erst fertig mit dem A2 Motorradführerschein, zu spät?

Hallo,

mir brennt was auf der Selle, und zwar:
Ich bin jetzt fast 23 Jahre alt und habe mit 22,5 Jahren (letzter Winter) angefangen den A2 Motorradführerschein zu machen. Soweit gut und schön: Im April hatte ich die Theorieprüfung, auch sofort bestanden. Dann folgten auch im selbigen Monat die ersten Fahrstunden (ging erst ab April, da das Fahrschulmotorrad erst ab dann angemeldet war), erst auf einer 125 ccm Maschine, dann auf der 500ccm Maschine (Honda CB500F).
Ich habe mir auch immer möglichst früh Termine geben lassen, damit ich auch früh den Führerschein besitze.
Jetzt zum Knackpunkt: Es ist jetzt mittlerweile schon fast Juni, wo ich schon 23 Jahre alt werde und ich besitze noch immer nicht den Führerschein. Ich hatte zwar jetzt neulich erst ein paar Pflichtstunden (Autobahn und Überlandfahrt), aber einige muss ich noch ableisten. Mein Fahrschullehrer sagte mir, dass ich etwa Ende Juni den Führerschein hätte.
Nur, jetzt denkt man so: "Hätte ich doch noch gewartet und mit 23,5 Jahren angefangen den A unbeschränkt zu machen." Ich wollte nur gerne möglichst jetzt den Schein machen, weil ich jetzt einfach mehr Zeit dafür habe. Besonders, weil ich im Februar noch einen Arbeitgeberwechsel hinter mir hatte. Dadurch konnte ich etwas Zeit gewinnen. Besonders deswegen, weil ich jetzt durch das Schichtsystem auch in der Woche Zeit habe und mir dadurch besser Termine geben lassen kann. Was ich vorher so nicht hatte. Da dachte ich anfangs nur so, dass ich jetzt mit A2 anfange, da mir für den Anfang 48 PS erstmal ausreichen werden. Nur bin ich dann nächstes Jahr 24 Jahre alt und muss dann immer noch mit 48 PS "rumgurken". Nur hat mich Anfangs das Fieber gepackt und wollte einfach nicht noch länger auf das Motorrad fahren verzichten. Mein Fahrlehrer hat mir auch Anfangs gesagt, dass 48 PS erstmal voll und ganz ausreichen und beim Motorradfahren die Kosten eh so eine Sache sind (nach dem Motto: für die Kosten der Aufstiegsprüfung gebe es ein Satz Reifen ;-). Die Aufstiegsprüfung wäre da nicht so schlimm. Das wäre nach den 2 Jahren schnell gemacht. Dazu habe ich mich dann auch überreden lassen. Nur ist es einfach blöd, jetzt erst gedrosselt rum zu fahren. Besonders wegen den 23 Jahren (ab jetzt Juni). Vorher konnte ich mit dem Schein noch nicht anfangen, besonders wegen dem alten Arbeitgeber, fehlte da einfach die Zeit und hatte durch die langen Fahrzeiten auch keine Lust mehr noch was zu machen (da die Fahrschule auch etwas entfernt liegt).

Zwar kann ich jetzt durch die Honda CB500F der Fahrschule nicht sagen, dass sie langsam sei. Damit kann man auch schon 180 km/h fahren. So schnell würde ich Anfangs eh nicht fahren. Aber mit der Zeit hat man sich dran gewöhnt und man hat dann schon ein drang nach mehr Leistung. Dann kann ich erst mit 25 Jahren ungedrosselt Motorrad fahren. Mhh... Das macht einen schon ein wenig traurig. Dafür habe ich zwar jetzt den Vorteil, dass ich schon fahren kann und mir Fahrpraxis aneignen kann. Ich will dann ja auch gerne noch demnächst an meine berufliche Karriere arbeiten und mich weiterentwickeln. Dazu hätte ich dann nächstes und übernächstes Jahr mehr Zeit, als mich dann um den Führerschein zu kümmern.
Hätte ich doch nur einfach noch eher angefangen, dann wäre das alles kein Problem gewesen.

Wie seht ihr meine Entscheidung?
War einer von euch damals vielleicht auch in solch einer Situation?
Hat schonmal einer so eine ähnliche Leistung (ca. 87 PS) gedrosselt und kann berichten, wie groß der Unterschied zur offenen Version war?
Ich habe mir auch schon ein Motorrad (Honda CB650F) mit offen 87 PS zugelegt, welches ich dann auf 48 PS drosseln werde. Würde ich dabei denn wohl einen großen Unterschied zur offenen Version merken? Bei der Drossel von Alphatechnik steht, dass die Höchstgeschwindigkeit von 195 km/h (87 PS) auf 171 km/h (48 PS) gedrosselt wird. Das wären jetzt zwar nur 24 km/h Unterschied. Aber... Wegen den 24 km/h noch ein Jahr warten? Ja, man hat dafür keine Aufstiegsprüfung mehr abzuleisten und muss dafür Geld bezahlen plus Kosten für den Drosselausbau. Mhh... Was haltet ihr davon?

Achja... Man hat halt einfach so ein Drang, jetzt schon zu fahren, als erst noch ein Jahr zu warten. Dann werde ich nächstes Jahr 24 und denke so: "schei*e... Hätte ich doch bloß jetzt A gemacht...." Somit gebe ich jetzt mehr Geld fürs drosseln und für die Aufstiegsprüfung in zwei Jahren aus.

Es gibt auch mit mir eine Frau in der Fahrschule, die schon viel älter ist und den A unbeschränkt macht und sich für den Anfang eine 500 ccm Maschine für 2 Jahre least und diese nach zwei Jahren gegen eine 1000er tauscht. Ganz heikle Sache, wie ich finde, was ich ja nicht so machen würde. Nach zwei Jahren muss das Motorrad noch top in Schuss sein. Für jeden Kratzer zahlt man dann. Aber das ist doch genauso, wie meine Sache mit dem Führerschein.
Die Kosten beim Motorradfahren sind eh so eine Sache. Wenn einige für ein paar Tausend Euro Umbauten am Motorrad durchführen, ist das genauso, als wenn ich noch mehr für den Führerschein ausgebe, um eher zu fahren. Mhm... Jetzt spekuliert man aber auch nur wieder.
Ich würde mal gerne eure Meinung dazu hören.

Danke

Viele Grüße

Manubiker

Beste Antwort im Thema

Frag Dich doch einfach mal, warum Du Motorrad fahren möchtest?

Wenn es Dir um den Mega-Auftritt an der Eisdiele geht, wo man seine [irgendwas über 1000 ccm] kurz in den Drehzahlbegrenzer laufen lässt, bevor man sie ausmacht (ein kleines Dankeschön vom Motor), dann warte doch einfach noch die 2 Jahre, bis Du etwas Eindruck-schindendes vorführen kannst.

Es soll auch Leute geben, die fahren Motorrad, weil es einfach Spaß macht, ein 1-Spur-Fahrzeug zu bewegen, weil man an der frischen Luft ist, weil die Fahrphysik fasziniert, weil man einfach ein gänzlich anderes Gefühl zu Maschine und Umwelt hat als in einem Auto.

Dieses Gefühl hat man unabhängig von (meist unnötig) dicker Motorleistung. Wichtig ist eigentlich nur, dass Du Fahrpraxis sammelst, weil Du dadurch extrem viel lernst, mit Deinem Zweirad umzugehen, die Strasse "lesen zu können" und Situationen besser einschätzen kannst.

Im übrigen würde ich die Leistung einer 48 PS Maschine nicht unterschätzen. Du hast soviel Dampf unter Dir, was für die meisten Situationen eh zu viel ist. Von daher ist es viel wichtiger, überhaupt zu fahren und deshalb schließe ich mich meinen Vorschreibern gerne an.

Viel Spaß auf dem Bike .... Wil

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Zitat:

@Jupiter_ schrieb am 28. Mai 2016 um 17:46:10 Uhr:


Ab Inkrafttreten der neuen FeV-Änderungsverordnung werden dreirädrige KfZ mit der Schlüsselzahl 194 im Inland wieder in die Klasse B eingeschlossen.

Geht dann überhaupt der Trick mit dem Trike-Schein für automatischen Aufstieg noch, bei B-Vorbesitz? Man hat die Fahrerlaubnis ja im Prinzip schon, zumindest hier im Inland.

Wenn das wieder B ist, benötigtst du entweder keinen extra schein oder muss wie BE eine erweiterung machen.
Macht aber auch keinen sinn, solange es keine trikes in fahrschulen gibt 😛

Das ist ja nicht das Thema; den Trikeschein gibts ja jetzt auch ohne Fahrschultrikes..

Noch...

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Achja... Nur nochmal zu Info:

Am 08.07.2016 wird nicht nur die Verordung über die der Klasse A2; Drosselei von Motorrädern bis maximal 70 kW / 96 PS auf die 35 kW / 48 PS umgesetzt! Sondern auch der Trikeführerschein in die Klasse B wieder eingeführt, so wie es vor dem 19.01.2013 schon der Fall war. Ab dem 19.01.2013 wurde der Trikeführerschein nicht mehr automatisch zur Klasse B (Autoführerschein) hinzugegeben. Dafür braute man einen extra Motorradführerschein. Diesen konnte man allerdings bereits ab dem 21. Lebensjahr erwerben (Klasse A Schlüsselzahl 80). Genauso, wie ich es ja jetzt gemacht habe. Aber zukünftig ist auch dies nicht mehr möglich. Also kann man nur noch den Klassse A2 Führerschein ab 18 Jahren oder per Direkteinstieg den Klasse A Schein ab 24 Jahren machen. Klasse A mit Schlüsserlzahl 80 (wenn man noch keine 24 Jahre alt ist) wird es somit nicht mehr geben. Schade...
Ich hoffe mal, dass mir jetzt nicht einfach so die Lizenz zum Fahren von Motorräder entzogen werden kann, da man für ein Trike zukünftig keine Klasse A mehr braucht. Aber da habe ich bereits die Führerscheinstelle kontaktiert, und da ist die Führerscheinklasse fest eingetragen und wird sich für mich auch nicht mehr ändern. Bei mir bleibt alles wie beim alten. Hoffentlich auch weiterhin... 🙂

Zur "Elften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" zum 08.07.2016:
https://www.bundesrat.de/.../253-16.pdf?...

Zitat:

@Manubiker schrieb am 1. Juli 2016 um 00:12:13 Uhr:


Aber zukünftig ist auch dies nicht mehr möglich. Also kann man nur noch den Klassse A2 Führerschein ab 18 Jahren oder per Direkteinstieg den Klasse A Schein ab 24 Jahren machen. Klasse A mit Schlüsserlzahl 80 (wenn man noch keine 24 Jahre alt ist) wird es somit nicht mehr geben.

Die Aussage ist falsch.

Es wird weiterhin möglich sein, Klasse A 80 mit 21 Jahren zu erwerben.

Die dreistellige Schlüsselzahl 194 ist eine rein nationale Schlüsselzahl, die nur innerhalb Deutschlands gilt. Mehr ist nach EU-Recht nicht möglich.

Deshalb ist es weiter nötig und möglich, Klasse A80 mit 21 zu erwerben, um weltweit Trikes fahren zu können.

Die Frage wird sein, ob diesmal ein Prüfungsfahrzeug für Trikes beschrieben ist, oder ob weiterhin die Prüfung auf einem offenen Motorrad absolviert wird. Wenn das Trike wieder als Auto gelten soll und im B integriert ist, fällt A21 weg.

Dürfen dann auch wieder die MP3 Dreiräder von Piagio mit B gefahren werden?

Aber es ist doch dann zukünftig nicht mehr notwendig, für ein Trike einen Motorradführerschein zu besitzen. Von daher würde die Klasse A SZ80 einfach wegfallen. Ob man dann, wenn man noch keinen Klasse B Führerschein besitzt, diesen Trikeführerschein auch extra erwerben kann, ist fraglich. Wenn ja, wird dies dann auch auf einem Trike oder einem offenen Motorrad absolviert. Eigentlich müsste dies dann auch auf einem offenen Motorrad absolviert werden. Denn dazu existiert schließlich noch keine Verordung. Ich denke mal, dasss es da weiterhin noch eine Lücke geben wird, worüber sich noch niemand Gedanken drüber gemacht hat.
Ich habe ja schon Kontakt mit meiner Führerscheinstelle aufgenommen. Bei mir bleibt eh alles beim alten. Weiterhin schrieb sie mir:
Erstmal wird am 08.07. über diese Verordnung im Bundesrat mit den einzelnen Ländern abgestimmt, danach muss dann erst der Bundestag dem zustimmen und dann muss die Gesetzesänderung durch Frau Merkel und Herrn Gauck sowie dem zuständigen Ministerpräsidenten noch verkündet werden. Bis dahin sind dann schon einige Monate vergangen und wird wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres umgesetzt (so wie es am 19.01.2013 der Fall war).
Deshalb bleibt nur: abwarten...

Zitat:

@Manubiker schrieb am 1. Juli 2016 um 14:26:11 Uhr:


Erstmal wird am 08.07. über diese Verordnung im Bundesrat mit den einzelnen Ländern abgestimmt, danach muss dann erst der Bundestag dem zustimmen und dann muss die Gesetzesänderung durch Frau Merkel und Herrn Gauck sowie dem zuständigen Ministerpräsidenten noch verkündet werden. Bis dahin sind dann schon einige Monate vergangen und wird wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres umgesetzt (so wie es am 19.01.2013 der Fall war).

Das ist nicht richtig.

Der Bundestag hat bei der Fahrerlaubnisverordnung überhaupt kein Mitspracherecht.

Am 08.07.2016 wird die Verordnung im Bundesrat beschlossen.
Werden dabei Änderungen am ursprünglichen Entwurf beschlossen, muss noch das Bundeskabinett zustimmen (vermutlich bei der nächsten Kabinettssitzung am 13.07.2016).
Dann wird die Verordnung vom Bundesverkehrsminister unterschrieben und ausgefertigt.
Anschließend erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt und die Verordnung tritt am Folgetag in Kraft.
Damit ist aus Erfahrungswerten der Vergangenheit Ende Juli bis Anfang August zu rechnen.

Bezüglich A 80 habe ich schon geschrieben, dass es da keine Änderung gibt, da der Einschluss in Klasse B mit Schlüsselzahl 194 eine rein innerdeutsche Regelung ist, die im Ausland nicht anerkannt wird.

Aber bei der Klasse B wäre das doch eigentlich die Schlüsselzahl 79.03 und 79.04. Oder wird diese jetzt neu bestimmt und heißt jetzt 194?!?

Zitat:

@Manubiker schrieb am 1. Juli 2016 um 19:51:22 Uhr:


Aber bei der Klasse B wäre das doch eigentlich die Schlüsselzahl 79.03 und 79.04. Oder wird diese jetzt neu bestimmt und heißt jetzt 194?!?

Die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 sind harmonisierte, europa- und weltweit gültige Schlüsselzahlen, die aus dem Besitzstand vor dem 19.01.2013 resultieren.

D.h. diese stehen nur demjenigen zu, dem Klasse B (oder eine andere vergleichbare Klasse) vor dem 19.01.2013 erteilt wurde und der nicht ohnehin schon eine vollwertige Klasse A hat.

Dann werden die SZ 79.03 und 79.04 als einschränkende SZ bei Klasse A eingetragen.

Seit dem 19.01.2013 besteht aufgrund der 3. EU-FS-Richtlinie die Möglichkeit, Trikes national (innerhalb des Ausstellerlands) in Klasse B einzuschließen. Dies wird nun mit der Erweiterungsschlüsselzahl 194 bei Klasse B bewirkt.
Außerhalb Deutschlands haben dreistellige Schlüsselzahlen keine Geltung.

Achso... Also wird mit der Schlüsselzahl 194 jetzt nur die innerdeutsche Trikeregelung in die Klasse B einfließen. Aber dann muss es doch auch weiterhin möglich sein, den Trikeführerschein separat zu erwerben, eben mit Schlüsselzahl 80. Denn wenn man jetzt keinen Autoführerschein besitzt, und man gerne Trikes fahren möchte, muss es doch eine Möglichkeit geben, diesen Führerschein auf extra Wege zu erlangen.

Zitat:

@Manubiker schrieb am 5. Juli 2016 um 06:32:54 Uhr:


Achso... Also wird mit der Schlüsselzahl 194 jetzt nur die innerdeutsche Trikeregelung in die Klasse B einfließen. Aber dann muss es doch auch weiterhin möglich sein, den Trikeführerschein separat zu erwerben, eben mit Schlüsselzahl 80.

Ja.

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