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Mit 200 durch die Stadt Kiel, mildes Urteil

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 7:00

Ein Autofahrer, der mit bis 200 km/h durch die Kiel gefahren ist, rasen darf man nach dem Urteil wohl nicht sagen, ist mit einer kleinen Geldbuße davongekommen. Selbst seinen Führerschein hat er ohne MPU oder Nachprüfung wieder bekommen.

Lediglich eine süße Geldstrafe von 300 Euro muß er bezahlen.!

Frei dem Motto (Originalzitat): "Ist ja noch mal gut gegangen!"

Die damals den Raser verfolgenden Polizisten hatten zeitweilig die Verfolgung abgebrochen, da es denen zu brenzlig wurde.

Diese Gerichtsurteil dürfte richtungsweisend sein.

Kieler Nachrichten

Wie kann es sein, dass jemand, der 2* innerhalb von 4 Wochen mit mehr als 20 km/h zu schnell den Lappen für vier Wochen los wird und mit Verwaltungskosten glatt ebenfalls 300 Euronen abdrücken muß, ein Autofahrer, der mit 130 zu schnell durch die Stadt jagt nicht anders bestraft wird? Gut, er war 9 Monate den Führerschein los, aber auch nur, weil das Gerichtsverfahren so lange gedauert hat. Vermutlich bekommt er noch eine Entschädigung für diese lange Zeit.

Ich stelle es hier mal ein, da dem ein oder anderen dieses Urteil vielleicht bei künftigen Verfahren helfen kann.

Verstehen tue ich das nicht, aber es gilt wohl:

"Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand".

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27 Antworten
am 5. Februar 2008 um 13:23

Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung kann aber durchaus auch der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt sein. Und in diesem Fall handelte es sich ja scheinbar nicht um eine nur formaljuristisch zum Stadtgebiet gehörende Umgehungsstraße mit Autobahncharakter.

Zitat:

Original geschrieben von jameshammett

 

Nun denn beim Bussgeld lässt sich zwischen 149 und 249 kein Unterschied machen, aber es lassen sich andere Straftatbestände daran anknüpfen, die wesentlich schlimmeres nach sich ziehen dürften für den Angeklagten.

die wuerde ich gerne hoeren !

und zwar die, die genau auf diesen fall zutreffenden;)

Harry

am 5. Februar 2008 um 13:28

Zitat:

§ 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Das sollte hier durchaus Anwendung finden können.

Ich lese in dem Zeitungsbericht ein

Urteil
von vierzig Tagessätzen
plus 9 Monate FS-Entzug
für die fahrlässige Verwirklichung
der Straftat Gefährdung des Straßenverkehrs.

Scheinen fast alle hier nicht lesen zu können oder zu wollen.

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ich lese in dem Zeitungsbericht ein

Urteil
von vierzig Tagessätzen
plus 9 Monate FS-Entzug
für die fahrlässige Verwirklichung
der Straftat Gefährdung des Straßenverkehrs.

Scheinen fast alle hier nicht lesen zu können oder zu wollen.

.... niedlich.

9 Monate Führerscheinentzug auch nur deshalb, weil das Verfahren so lange gedauert hat.

Eine MPU wäre sicher besser gewesen, wer mit Vorsatz so schnell durch die Stadt rauscht, riskiert auch bewußt andere zu verletzen. Daher solte mal die Eignung geprüft werden, ein Fahrzeug überhaupt zu führen.

Moin,

Das ganze hat aber einen Problemfall ... es handelt sich ganz offenbar nicht um die City ... also sind da andere Faktoren zu berücksichtigen. Und mal ehrlich ... für jemanden ... der im Monat vielleicht 450 Euro zur Verfügung hat, für den sind 300 Euro sehr viel. Du siehst den Fakt nicht ... das der Autor des Beitrages ... zusätzlich eine Verurteilung des ZWEITEN FALLES durchführt. Der ist für das Rechtsverfahren im ERSTEN FALL aber noch nicht wesentlich. Das wird zu einem anderen Zeitpunkt verhandelt. Da dieser Mensch aber jetzt bereits das ERSTE VERFAHREN hinter sich hat ... wird das zweite Verfahren ihn ganz sicher zu einer nochmal härteren Strafe bringen. Denn das was dort geschildert wurde ... erfüllt wesentlich strengere juristische Anklagepunkte.

Ich denke auch ... für "nur" mit 200 km/h über eine umbaute Umgehungsstrasse zu fahren ... ist das ganze schon ganz ok ... in Anbetracht des geringen Einkommens des Angeklagten. Den zweiten Fall stufe Ich als wesentlich schwerwiegender ein, und da wird das Gericht auch durch die Vorgeschichte GANZ ANDERE Massstäbe anlegen (müssen).

Es würde mich an dieser Stelle sogar nicht einmal wundern, wenn für den zweiten Fall sogar eine Strafe auf Bewährung ausgesprochen wird und der Führerschein komplett gesperrt wird. ABER ... dies ist nicht im ersten Fall MITZUENTSCHEIDEN gewesen.

MFG Kester

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 12:12

Nur so zum Verständnis:

Der Skandinaviendamm und der Westring in Kiel sind zwar z.T. 4-spurige Ausfallstraßen, sie sind aber nicht Kreuzungsfrei. Beidseitig stehen mehrgeschossige Häuser, alle Knotenpunkte sind mit Ampel ausgestattet, es sind z.T. auch Fußgängerampeln da. Es gibt Teilbereiche, wo 70 gefahren werden darf, wenn z.B die Bebauung etwas lockerer ist, die meisten Bereiche sind aber auf 50 begrenzt.

Der Kollhortser Weg ist nur 2- spurig.

Also ganz normale Stadtstraßen. Von Umgehungsstraßen, die über freie Strecke verlaufen, reden wir hier nicht. Es stellt sich z.B. die Frage, wie der Fahrer mit vielleicht 140 noch vor einer Ampel zum stehen kommen will, die von Grün auf Rot schaltet...., ach ja, er ist ja auch schneller drüber weg.

Was sind übrigens schon 300 Euro, wenn er sich den Sprit für solche Touren leisten kann?

Aber egal, vielleicht ist es ja doch nur ein Kavaliersdelikt?

Ich denke, niemand hier will das Verhalten gutheißen und verteidigen.

Es geht darum, dass uns hier die Fakten nur teilweise und vermutlich auch noch falsch dargelegt werden. Nichts anderes macht z.B. auch die Bildzeitung tagtäglich, hat man doch schon oft genug mitbekommen. Aus diesem Grund sollte man mit einer Verurteilung zur Todesstrafe etwas vorsichtig sein, auch wenn es noch so den Anschein hat, dass der gute Mann nicht mehr alle Tassen im Schrank hat.

Aus dem Bericht geht auch nicht wirklich hervor, wann er sich die "wilde Verfolgungsjagd" mit der Polizei geliefert hat. Kann ja auch beim zweiten Mal gewesen sein...

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 13:38

@jollyroger:

Da hast Du Recht, die Verfolgungsjagd könnte auch erst bei dem zweiten Vergehen stattgefunden haben. Und das Verfahren läuft ja noch. Mal sehen, was daraus wird.

Moin,

Es gibt ja bislang nur das Urteil für die erste Tat ... das Schnellfahren. Da gibt es KEINERLEI Angaben ... wo dies gemacht wurde ... ausser im Stadtgebiet von Kiel. Auch wenn Ich selbst noch nicht in Kiel war ... kann Ich mir nicht vorstellen, das Kiel so klein ist ... das man von Ortseingang bis Ortsausgang nur 500m hat. Es ist also total unklar ... ob die Fahrt mit 200 km/h ... jetzt "nur" total bekloppt war ... oder ob sie zusätzlich noch gemeingefährlich war.

Bei der zweiten geschilderten Situation hingegen ... komme Ich zum Schluss, auch von der Schilderung her, dass hier nicht nur Fahrlässigkeit bestraft werden kann, sondern dass meiner Meinung an dieser Stelle von einer wirklichen und ggf. auch von einer vorsätzlichen oder in Kauf genommener gefährlicher Gefährdung ausgehen kann.

Da wird die Sache, HOFFENTLICH, ganz anders aussehen. DAS hat gemäß der Schilderung eine ganz andere Dimension.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Eine MPU wäre sicher besser gewesen...

Eine MPU kann immer noch durch die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) angeordnet werden (unabhängig vom Urteil des Gerichtes), wenn diese der Meinung ist, daß der Probant nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeuges notwendige charakterliche Reife verfügt.

am 6. Februar 2008 um 22:35

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

jetzt "nur" total bekloppt war ... oder ob sie zusätzlich noch gemeingefährlich war.

Stimmt. Man sollte selbst bei solchen auf den ersten Blick extremen Fällen etwas differenzieren können. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer in Relation zu den dort herrschenden Gegebenheiten zu sehen, da reicht die Bandbreite eben selbst bei Überschreitungen jenseits der 70 km/h vom dreistes Ungehorsam (kreuzungsfreie Straße mit baulich getrennten Fahrbahnen) bis hin zu gemeingefährlichen Amokfahrten (nicht mal ein Einsatzfahrzeug kann diese Geschwindigkeit verantworten). Soviel Objektivität muss dann doch sein...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Eine MPU kann immer noch durch die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) angeordnet werden (unabhängig vom Urteil des Gerichtes), wenn diese der Meinung ist, daß der Probant nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeuges notwendige charakterliche Reife verfügt.

Richtig!

Vor Gericht wird das Strafrechtliche geklärt,da kommt die MPU aber gar nicht vor da sie ja auch keine Strafe im rechtlichen Sinne ist.Ein Richter könnte sie zwar empfehlen aber nicht anordnen.Die MPU ist eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit gegen die keine Rechtsmittel eingelegt werden können,klagen kann man erst gegen die Folgen einer MPU.Wobei wohl kaum einer gegen eine Positive klagen wird.

Somit ist noch nicht aller Tage Abend was die MPU angeht.Ob die folgt wird entschieden wenn der Schein wieder beantragt wird.

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