Mindestlohn Kfz-Meister

Hallo.

Bin neu hier. Und hoffe das mir geholfen wird.
Ich betreibe eine Kfz-Werkstatt.
Habe einen Meister eingestellt.
Hatte mit ihm abgemacht dass er den Mindestlohn bekommt. Hört sich jetzt natürlich komisch an. Ein Meister und Mindestlohn?? Ist aber tatsächlich so. Er ist Rentner und ist auf das Geld nicht angewiesen. Er sagt, bevor er zu Hause "vergammelt", kann er lieber hier arbeiten.

Jetzt meine Frage: Darf ich ihn den Mindestlohn zahlen?
Oder muss ich ihm ein angemessenen Stundenlohn zahlen?

Wäre dankbar für eure Hilfe

Lieben Gruß

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Es liegt doch eine klare Ansage der Handwerkskammer vor. Wo liegt da jetzt ein Problem?
"Herr Hauptkommissar, darf ich meine Schwiegermutter umbringen?" "Nein." " Okay, dann frage ich jemand anderen."

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K.A. hat mir irgendwann mal ein Mitforist geschickt. Vielleicht findet sich alsbald was anderes politisch unkorrektes. Danke jedenfalls für den Hinweis...

Mir geht es eigentlich nur um eine mögliche Urheberrechtsverletzung bei Bildern. Das kann sehr teuer werden

https://...dienrecht-urheberrecht.de/.../...-fotoklau-im-internet.html

Da kein eigener Meistertitel vorliegt und der eingestellte Meister als technischer Betriebsleiter (Konzessionsträger) fungiert, MUSS er mindestens einen 50%-Arbeitsvertrag haben und entsprechend seiner Position bezahlt werden. Als angemessen sieht die HwK i.d.R. 1500€ - 2000€ (bei 50%) an. Dies sind die Mindestvorgaben der HwK`s.
Die Einhaltung dieser werden auch überprüft.
Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt oder umgangen werden, wird die Betriebsführung untersagt und der Betrieb von Amtswegen geschlossen.
Also nix mit "gesetzlichem Mindestlohn". In den sauren Apfel beissen und/oder selbst den Meister machen. Ist kein Hexenwerk.

Das macht auch Sinn, da es ansonsten zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung kommen würde.

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Zitat:

@Enterprise2100 schrieb am 1. Juli 2020 um 14:01:01 Uhr:



Zitat:

@AlexA64f schrieb am 26. Juni 2020 um 11:16:34 Uhr:


Jetzt meine Frage: Darf ich ihn den Mindestlohn zahlen?
Oder muss ich ihm ein angemessenen Stundenlohn zahlen?

Nein, du darfst ihm als Kfz-Meister nicht ohne Weiteres den branchenunabhängigen gesetzl. Mindestlohn (gesetzl. Grundlohn) zahlen.
Es gibt Tarifverträge, die gesonderte Mindestlöhne je nach Branche vorschreiben.
https://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=1907

Kleiner Irrtum, diese Tarife gelten nur für Tarifgebundene Betriebe...und immer mehr Unternehmen treten aus der Tarifgemeinschaft aus, so, dass sie eigenständige Löhne zahlen können.

Dies in den neuen Bundesländern sehr weit verbreitet; die alten Bundesländer holen aber stark nach.

Diese "soziale Marktwirtschaft" wurde ganz früher vom ehemaligen Bundeswirtschaftsmoinister Ludwig Erhard eingeführt und Arbeiter und Unternehmer profitierten davon gegenseitig. Die Gewerkschaften fanden dieses Modell sehr fair; Arbeitskämpfe gab es im Gegensatz zu heute relativ selten.

Es gilt aber die Tariffreiheit...wenn beide Partner sich einig sind, kann die Handwerkskammer hoch und runter springen! Es darf aber nicht als sittenwidrig ausgelegt werden. Beide Vertragsparteien müssen FREIWILLIG den Arbeitsvertrag unterschrieben haben.

Ein Kfz-Meister als Konzessionsträger ist nur notwendig, wenn arbeiten an Lenkung und Bremsen vorgenommen werden...so agieren viele "Hinterhofwerkstätten"...

Wird die Werkstatt im Nebenbetrieb (Hauptbetrieb Gebrauchtwagenhandel) betrieben, darf dort sogar an Bremsen und Lenkung mit Fachkräften, aber ohne Handwerksmeister! gearbeitet werden. Das gilt jedoch nur für EIGENE Fahrzeuge des Gebrauchtwagenhandels! Keine zulassungspflichtigen Reparaturen gegenüber Dritten!

Auch die "Altgesellenregelung" kann angewandt werden; das ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (der Altgeselle wird hier durch eine Ausnahmeregelung in die Stellung des Kfz-Meisters gehoben); diese Regelung wird nur in 50% der BL angewandt und ist im Aussterben begriffen.

Ein Problem kann jedoch auftreten, wenn die Werkstatt als Prüfstützpunkt agieren will.

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