ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Minderwertgutachten

Minderwertgutachten

Themenstarteram 7. April 2013 um 18:27

Hallo,

nachdem ich in einem anderen Forum nur dumm angelabert wurde, versuche ich hier nochmal mein Glück:

Mein Audi A4 ging zurück an die Leasing-Firma.

Dabei wurde ein Minderwertgutachten erstellt, welches ich gar nicht verstehe.

Da steht ein Wert für Reparaturkosten von 1.368,50 EUR und ein Minderwert in Höhe von 1.130,50 EUR.

Was muss ich denn nun nachzahlen?

Kann mir jemand helfen?

 

Danke

Beste Antwort im Thema
am 9. April 2013 um 6:29

"... es könnte sich um Kilometerleasing handeln ..."

"... es sind wohl Schäden, welche sein dürfen ..."

"... könnten sich auf notwendige Reparaturen beziehen ..."

"... lässt vermuten, dass auch technische Mängel festgestellt worden sind ..."

"..."

Lieber TE,

die Aufreihung der o. g. Zitate aus den letzten Antworten zeigt Dir, dass Dir mit Vermutungen und Einschätzungen kaum geholfen sein dürfte. Die Qualität einer Antwort ist je höher, desto mehr Informationen der Fragesteller gibt. Mit Deinen Informationen kannst Du leider kaum mit konkreten Auskünften rechnen.

Aber wahrscheinlich hat Dir der Leasinggeber zwischenzeitlich ja schon gesagt, was und wieviel Du bezahlen musst, so dass Du unsere Kristallkugel nicht mehr brauchst.

Gruß

Der Chaosmanager

15 weitere Antworten
15 Antworten
am 7. April 2013 um 18:56

Zumindest ich könnte Dir dies höchstens erläutern, wenn Du das Gutachten einscannst (bitte persönliche Daten schwärzen).

Nur aufgrund der beiden Begriffe kann ich damit leider nichts anfangen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 7. April 2013 um 18:58

Handelt es sich hier um ein Restwertleasing?

am 8. April 2013 um 9:37

Grob gesagt täte ich sagen knappe 2.500 Euro...

Es könnte sich aber auch um ein Kilometerleasing handeln. Die Reparaturkosten könnten sich auf notwendige Reparaturen beziehen, für die man als Leasingnehmer zuständig ist.

 

Der Minderwert könnte sich auf eine Wertminderung aufgrund eines Unfalls beziehen. Für gewöhnlich wird ein Betrag von 10 % der Reparaturkosten als Minderwert angenommen. Das ist allerdings auch der Wert, den man entweder von seiner Vollkaskoversicherung oder von der gegnerischen Versicherung bekommt, wenn es sich um einen fremdverschuldeten Unfall handelt.

 

Genaueres kann man allerdings nur sagen, wenn die Informationen ein bisschen ergiebiger wären.

am 9. April 2013 um 5:22

Ich sage, dass der Händler 1.130,50€ brauch um den Wagen wieder zurecht zu biegen...

Die Differenz zwischen den beiden o.g. Summen sind wohl Schäden, welche sein dürfen bzw. nicht berechnet werden dürfen, meine Meinung...

D.h.

1.368,50€ Schäden am Wagen, es werden aber nur 1.130,50€ berechnet...

P.s. kaum eine VK zahlt eine Wertminderung, hier kommt es schlicht auf den Vertrag an und im Haftpflichtfall sollte die Leasing bereits die Wertminderung (falls entstanden bzw. falls es einen Unfall gab) erhalten haben (da Ihnen der Wagen ja gehört).

Moin,

sollte sich um ein Kilometerleasing handeln.

Die Reparaturwerte geben die Kosten an, die zur Beseitigung der Mängel nötig sind.

Es wird jedoch unterstellt, dass das Fahrzeug in dem jetzigen Zustand verkauft werden kann. Dieses jedoch zu einem niedrigeren Preis als in einem einwandfreien Zustand. Hier ermittelt der Gutachter einen Minderwert am Fahrzeug = Differenz zwischen einwandfreien Fahrzeug und dem jetzigen Zustand.

Das betrifft jedoch nur optische Beeinträchtigungen. Nicht jedoch Tüvrelevante Mängel, wie z.B. Bremsen, Auspuff abgebrochen, Reifen, Frontscheibe.

Denn der technischer Zustand ist sehr wohl zur Nutzung des Fahrzeuges ein wichtiges Bewertungskriterium. Mit einem Kratzer am Kotflügel z. B. ist das Fahrzeug aber weiterhin 100 % nutzbar.

Die Differenz zwischen Reparaturwert und Minderwert ist jedoch sehr gering. Lässt als vermuten, dass auch technische Mängel festgestellt worden sind.

Inspektionskosten fallen nur an, wenn Sie überfällig sind, Tüv und AU ebenfalls.

Gruss

am 9. April 2013 um 6:29

"... es könnte sich um Kilometerleasing handeln ..."

"... es sind wohl Schäden, welche sein dürfen ..."

"... könnten sich auf notwendige Reparaturen beziehen ..."

"... lässt vermuten, dass auch technische Mängel festgestellt worden sind ..."

"..."

Lieber TE,

die Aufreihung der o. g. Zitate aus den letzten Antworten zeigt Dir, dass Dir mit Vermutungen und Einschätzungen kaum geholfen sein dürfte. Die Qualität einer Antwort ist je höher, desto mehr Informationen der Fragesteller gibt. Mit Deinen Informationen kannst Du leider kaum mit konkreten Auskünften rechnen.

Aber wahrscheinlich hat Dir der Leasinggeber zwischenzeitlich ja schon gesagt, was und wieviel Du bezahlen musst, so dass Du unsere Kristallkugel nicht mehr brauchst.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 21. April 2013 um 7:45

Hier das Gutachten und die Abrechnung, bin gerne für weitere Tipps dankbar - morgen habe ich abschließendes Gespräch bei meinem Händler

Wie ich sagte, 950,00€ netto + MwSt. sind hier zu zahlen bzw. muss der Händler haben...

Hast das Ding doch bereits unterschrieben, was willst da noch reden :confused:

Für mich sind da keine Überzogene Dinge zu sehen :confused:

In dem Gutachten werden für die an zwei Stellen vorhandenen erhöhten Schichtdicken Reparaturkosten in Höhe von 100 € (ohne MWST) angesetzt.

 

Was beinhaltet eine solche Reparatur?

Wertminderung ist o.k. Aber Reparatur?

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

In dem Gutachten werden für die an zwei Stellen vorhandenen erhöhten Schichtdicken Reparaturkosten in Höhe von 100 € (ohne MWST) angesetzt.

Was beinhaltet eine solche Reparatur?

Wertminderung ist o.k. Aber Reparatur?

O.

Da sind keine Reparaturkosten angesetzt, sondern eine "Wertminderung", also ein Wertausgleich.

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953

 

Da sind keine Reparaturkosten angesetzt, sondern eine "Wertminderung", also ein Wertausgleich.

Nö.

In der linken Spalte sind Reparaturkosten aufgeführt, in der rechten die Wertminderung.

 

Diese Reparaturkosten wurden in der Gesamtsumme der Reparaturkosten berücksichtigt.

Ist es nur die Wertminderung, müsste der Gesamtreparaturwert 100 € niedriger sein.

 

O.

 

 

Themenstarteram 21. April 2013 um 20:14

diese 100 EUR werden mir noch erlassen.

Komisch, das Protokoll sagt das so nicht aus :confused:

Zitat:

Rückgabeschäden 950,00€ (Achtung NETTO) gemäß Feststellung auf den nachfolgenden Seiten. Einigung: JA

Unterzeichnet ist es auch vom Leasingnehmer...

So geht das Ding an die Leasing und wird abgerechnet, rechnet der Händler dann zu deinen Gunsten nochmal 100€ runter, glück gehabt :)

P.s. Ganz ehrlich, ich hätte die Bremsen + Tüv in einer freien Werke machen lassen und mir mit Sicherheit mind. 250€ dadurch gespart, nur meine Meinung...

Deine Antwort