Mietwagenunternehmen
Hallo,
ich hab grad ein Mietwagenunternehmen gegründet. Hab die Konzessionsbescheinigung zugeschickt bekommen und da steht man muss jemanden als Telefonist einstellen. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich zwingend notwendig ist?
Danke
Beste Antwort im Thema
Das ist aber des Problem des Unternehmers und nicht der Behörde, die der Aussage des TE nach die Einstellung eines/r Telefonisten/in vorschreibt.
49 Antworten
Zitat:
@jottlieb schrieb am 3. Juli 2017 um 10:42:11 Uhr:
Die Bestimmungen lesen sich ein bisschen so, als würde man Anbietern à la "UBER" das Leben schwer machen wollen bzw. verhindern, dass UBER-Fahrer (der Dienst ist ja AFAIK in gewissen Regionen verboten) sich auf diesem Wege legalisieren.Mit meinen Vermutungen kann ich jedoch auch falsch liegen.
Ich glaube das kann durchaus stimmen. Aber es ist halt so, dass dann davon auch alle anderen Mietwagenunternehmer betroffen sind. Weil man kann ja danach auch nicht so argumentieren dass diese Bestimmungen nur für UBER oder ähnliche Anbieter gelten sollen- es handelt sich ja um eine Mietwagenkonzession die für alle Mietwagenunternehmer gilt. Also wenn das die Absicht ist, dann ist das die falsche Strategie um UBER zu verhindern, weil es schon einfach klare rechtliche Vorgaben geben muss an die man sich als Mietwagenunternehmer halten soll. Wenn jetzt in meiner Mietwagenkonzession steht man muss zwingend Personal einstellen- wie soll ich dann wissen dass das nicht wortwörtlich bzw. nicht ernst zu nehmen ist, oder halt nur für UBER gültig ist? Ich mein das ist doch absurd.. Da soll man UBER einfach verbieten und fertig, anstatt solch chaotische Regelungen aufzustellen..
Man kann schlecht ein Unternehmen "verbieten", erst recht in der Konstellation wie es bei UBER der Fall ist, sprich mit Pseudo-Selbständigen Fahrern. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass der gewählte Weg mit Bedacht gewählt worden ist, um mögliche Schlupflöcher zu schliessen. Abgesehen davon gibt's ja nicht nur das genannte Unternehmen, sondern auch andere, die man auf diesem Wege regulieren kann.
Aber wie gesagt, ist nur eine Vermutung von mir, gestützt auf die expliziten Angaben zu Handys im Auto. Und natürlich gelten diese Anforderungen dann auch für dich.
Zitat:
@jottlieb schrieb am 3. Juli 2017 um 12:15:25 Uhr:
Und natürlich gelten diese Anforderungen dann auch für dich.
Mit "diese Anforderungen" meinst du unter anderem die Pflicht Personal für den Telefondienst einzustellen?
Es steht nicht da, dass du zwingend Personal einstellen musst.
Es wird gefordert, dass am Firmensitz jemand damit beschäftigt ist die Aufträge (telefonisch) entgegen zu nehmen.
Theoretisch kannst du das auch selbst machen - nur in dieser Zeit kannst du dann halt nicht fahren.
Naja es steht: "der Unternehmer hat geeignetes Personal einzustellen"... aber ok gehen wir mal davon aus dass es sich einfach um einen schlecht formulierten bzw. unvollständigen Text handelt.. dann wird mit dieser Regelung aber immer noch den Mietwagenunternehmern die gerade begonnen haben und vl. noch keinen großen Kundenstamm haben und dann jedesmal zurück fahren müssen bzw. jemanden einstellen müssen anstatt per Handy Aufträge entgegen nehmen zu können das Leben schon erschwert.. oder übersehe ich da etwas? Ich mein dann machen uber und co schon einen Schaden an das ganze Gewerbe weil Rückkehrpflicht ist ja in Ordnung, aber ich finde es nicht logisch, dass man Aufträge nicht auch per Handy entgegennehmen kann. Aber vl. kann mich ja jemand hier eines besseren belehren 🙂
Es steht beschäftigen und nicht einzustellen.. wirklich ändern tut es an der Sache nichts.. oder heißt beschäftigen auch unentgeltlich und einstellen zwangsläufig entgeltlich?
Wortdefinition hin oder her,
Fakt ist aber nunmal, dass du dieses Vorhaben nicht alleine durchziehen kannst.
Zumindest nicht im gesetzlichen Rahmen und/oder so wie du dir das wahrscheinlich vorgestellt hast.
Was du jetzt letztendlich daraus machst, kann dir hier auf MT keiner vorschreiben.
Wie wäre es denn, einfach mal das Telefon in die Hand zu nehmen und beim Sachbearbeiter des LRA München anzurufen? Wenn einer kompetent Auskunft geben kann, was die Formulierung im Bescheid bedeutet, dann doch wohl der und nicht irgendein beliebiger User bei MT. Ganz ehrlich, wenn es an solch einfachen Gedankengängen schon scheitert, dann... ach egal 🙁
1. Wieso schreibst du dann überhaupt "das steht da nicht" wenn es dann doch unwesentlich ist? Du hast anscheinend viel Zeit zur Verfügung..
2. Wieso kann ich das nicht alleine durchziehen?
3. Natürlich kann ich es im gesetzlichen Rahmen und alleine durchziehen ist halt nur unwirtschaftlich und um das ist es ja in meinen Post von 12:49 gegangen
4. Natürlich kann es mir hier niemand vorschreiben-das wär ja noch schöner.. es geht ja hier um Ratschläge und nicht um Befehle. Wie kommst du denn überhaupt darauf?
5. Also bitte zurück zu meinem Post um 12:49 und auf die dortige Frage wieso man es neuen Unternehmern so sinnlos schwer macht.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. Juli 2017 um 12:50:35 Uhr:
Wie wäre es denn, einfach mal das Telefon in die Hand zu nehmen und beim Sachbearbeiter des LRA München anzurufen? Wenn einer kompetent Auskunft geben kann, was die Formulierung im Bescheid bedeutet, dann doch wohl der und nicht irgendein beliebiger User bei MT. Ganz ehrlich, wenn es an solch einfachen Gedankengängen schon scheitert, dann... ach egal 🙁
Also ist deiner Meinung nach gummikuh72 nicht kompetent? (sein Username lässt darauf jedenfalls nicht schließen)
Ich glaube nicht dass die User dieses Forums so unkompetent sind wie du das anscheinend annimmst und das ist auch nicht sehr nett von dir!
Loris, du scheinst ja ein ganz schlauer Fuchs zu sein.
Denke mal du brauchst hier keine Unterstützung Hilfe beim Lesen mehr.
Tschüss
Zitat:
@loris_86 schrieb am 3. Juli 2017 um 12:58:48 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. Juli 2017 um 12:50:35 Uhr:
Wie wäre es denn, einfach mal das Telefon in die Hand zu nehmen und beim Sachbearbeiter des LRA München anzurufen? Wenn einer kompetent Auskunft geben kann, was die Formulierung im Bescheid bedeutet, dann doch wohl der und nicht irgendein beliebiger User bei MT. Ganz ehrlich, wenn es an solch einfachen Gedankengängen schon scheitert, dann... ach egal 🙁Also ist deiner Meinung nach gummikuh72 nicht kompetent? (sein Username lässt darauf jedenfalls nicht schließen)
Ich glaube nicht dass die User dieses Forums so unkompetent sind wie du das anscheinend annimmst und das ist auch nicht sehr nett von dir!
1. Heißt das Wort "inkompetent".
2. Was schreibst du da für einen Blödsinn? Ich habe niemand als inkompetent bezeichnet, warum auch? Ich weiß ja gar nicht, was die Leute hier alles so arbeiten. Aber die kompetenteste Antwort kann nur der SB geben, außer er wäre hier zufällig auch vertreten.
Die Regelung mit dem Festnetzanschluss soll vor allem verhindern, dass man bei einem Mietwagen per Funk die Aufträge reinbekommt. Per Funk , das dürfen nur Taxiunternehmen. Schliesslich steht ein Mietwagen in direkter Konkurrenz zu einem Taxi.
Damit dir aber letztlich kein Auftrag durch die Lappen geht, müsste man den Anschluss ständig besetzen. Es sei denn, du kannst gleichzeitig an zwei Orten sein.