Mietwagenkosten bei Unfall in Kroatien
Hallo,
ich hatte im Sommer einen Unfall in Kroatien.
Ein Pole (polnisches Kennzeichen) ist mir draufgefahren. Er hat die Schuld sofort zugegeben und die Daten seiner Versicherung überreicht.
Leider ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen.
Die Reparatur u. Abwicklung fand zu Hause in Deutschland statt.
Die gegnerischer Versicherung weigert sich, trotz Rechtsanwalt die Mietwagenkosten und die Kosten für den Gutachter zu übernehmen. Für den Gutachter haben sie jetzt nur eine freiwillige Pauschale geleistet, für das Mietauto gar nichts.
Kann mir von euch jemand helfen?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn dir ein Rechtsanwalt nicht helfen kann, dann auch niemand von hier. Versuch es mal mit Moskau Inkasso, vielleicht können die noch was regeln, was dein Rechtsanwalt nicht hinbekommt.
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27 Antworten
Wenn dir ein Rechtsanwalt nicht helfen kann, dann auch niemand von hier. Versuch es mal mit Moskau Inkasso, vielleicht können die noch was regeln, was dein Rechtsanwalt nicht hinbekommt.
Wie stellst du dir denn die Hilfe vor?
Sollen wir dir den Mietwagen spenden?😕
Da wäre es interessant zu wissen, welchen Deckungsumfang eine polnische Haftpflicht leistet im Gegensatz zu einer Deutschen.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da marginale Unterschiede sind, weswegen es nun zu diesen Streitigkeiten kommt.
Man kann im Ausland nicht unbedingt deutschen Standard erwarten und sollte sich im Vorfeld vor einer Beauftragung / Anmietung informieren.
Müsste man rausfinden ob in Polen andere Bestimmungen gelten.
"Für die einfachere Schadensabwicklung sollte daher zusätzlich ein Duplikat der grünen Versicherungskarte für den Unfallgeschädigten mitgeführt werden. Da Schäden im Ausland oft nicht im gleichen Umfang wie im Inland ersetzt werden, ist es wichtig, vor der Auslandsreise den Versicherungsschutz im entsprechenden Ausland zu überprüfen"
http://de.wikipedia.org/.../...ersicherungskarte_f%C3%BCr_Kraftverkehr
Wahrscheinlich wäre es besser gewesen nach dem Unfall auch mit der eigenen Versicherung Kontakt aufzunehmen. Die hätte dann erst mal den Schaden und sämtliche Kosten reguliert und sich das Geld von der polnischen Versicherung geholt.
Das ist auch anderswo so: Beispielsweise italienische Versicherungen leisten keine Zahlungen für Mietwagen, Gutachter oder Wertminderung, das ist dort gesetzlich nicht vorgesehen. Musste ich selbst so erfahren. Es gibt aber (zumindest bei der HUK24) die Möglichkeit, für 15 € im Jahr eine Zusatzversicherung abzuschließen, die auswärtige Unfälle wie inländische behandelt, dann bekommst du Geld für all diese Leistungen. Sonst halt nicht.
Ich meine mich auch zu errinern, dass meine Versicherung mir für Auslandsurlaube eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung angeboten hat, die für alle die Positionen Schadenersatz leistet, auf die ich auch in Deutschland Anspruch hätte.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das ist auch anderswo so: Beispielsweise italienische Versicherungen leisten keine Zahlungen für Mietwagen, Gutachter oder Wertminderung, das ist dort gesetzlich nicht vorgesehen. Musste ich selbst so erfahren. Es gibt aber (zumindest bei der HUK24) die Möglichkeit, für 15 € im Jahr eine Zusatzversicherung abzuschließen, die auswärtige Unfälle wie inländische behandelt, dann bekommst du Geld für all diese Leistungen. Sonst halt nicht.
Ich bin mir da gerade nicht sicher. Aber ist es nicht so , dass die Haftpflicht nach den Mindestbedingungen im Land des Unfalles zahlen muss. Sprich eine italienische Haftpflichtversicherung eines italienischen Autos zahlt einen Mietwagen, wenn mein Auto hier in Deutschland kaltverformt wird?
Möglicherweise nicht die ausländische Versicherung, schliesslich ist der Vertrag ja nicht nach Deutschen Massstäben abgeschlossen worden. Die Versicherung muss erstmal nur das leisten, was zwischen den beiden Vertragsparteien (gesetzlich zwingend) festgehalten wurde.
Ist in einem Land ausserhalb Deutschlands z.B. eine Sache nicht gesetzlich festgelegt und sofern keine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, dann muss die Versicherung auch nicht zahlen.
Aber dann haftet halt der Unfallverursacher primär selbst.
Da geht dann das Theater los, wer schon mal das Prozedere bei einen Unfall z.B. in Spanien vor der Zeit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erlebt hat weiss was ich meine.
Deswegen gibt es so gesetzliche Ungleichheiten innerhalb der EU eigentlich nicht oder kaum mehr.
@TE.
Ich frage mich was das mit Verkehr und Sicherheit zu tun hat.
Im Versicherungsforum sind bestimmt kompetente Leute rum die dir da genauer helfen können.
Für den laufenden Fall nicht.
Den was ein Anwalt nicht hinbekommt, werden wir ohne Einsicht in die Unterlagen auch nicht.
Für die Zukunft:
Schließe die hier schon mehrfach angesprochene Auslandsdeckung für deine eigene deutsche Police ab.
Die stellt dich dann so, als hätte der ausländische Unfallgegner eine Versicherung nach deutschem Recht.
P.S. Wenn mir ein Pole in Kroatien hinten drauf fahren würde, wäre ich froh, wenn der überhaupt versichert ist 😉
Sorry aber das ist Käse.
Eine Versicherungspflicht gibts hier wie dort.
Auch im Ausland leben die Menschen nicht mehr auf Bäumen.🙄
Deckung und Haftung der berechtigten Ansprüche werden auf der Grundlage des jeweilig geltenden Rechts des Unfallortes (=Kroatien) reguliert und oftmals werden Mietwagenkosten im Ausland nicht oder allenfalls nur dann ersetzt, wenn das Fahrzeug für die Ausübung des Berufes unbedingt erforderlich ist.
Das stimmt schon.
Eine freie Gutachterwahl ist längst nicht in allen Ländern vorgesehen (in Polen z.B. wird dieser i.d.R. von der Versicherung bestellt und ansonsten eben auch nicht bezahlt, mitunter nicht mal akzeptiert), Mietwagenkosten werden nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen getragen.
Auch der Ausgleich der Wertminderung, sofern es sich nicht um ein Neu- oder Luxusfahrzeug handelt ist z.B. in kroatien nicht üblich, Anwaltskosten werden nur zu dem Teil der direkt mit der Gerichtsverhandlung zusammenhängt übernommen.
Möglicherweise wird sich das Verfahren noch sehr lange mit ungewissem Ausgang hinziehen, so dass es vorteilhafter, nervenschonender und billiger sein kann die Spielregeln der pol. Versicherung einfach zu akzeptieren.
Aus Deutschland heraus mit einem polnischen Versicherer über eine Regulierung nach kroatischem Recht zu streiten stelle ich mir nicht trivial vor, aber dafür hast Du ja einen hoffentlich in solchen Dingen kompetenten Anwalt.
Hier ein Netzfundstück falls das Thema jemandem interessiert.