Metallklammern und Streichhölzer in den Schlössern

Knaus Tabbert

Mahlzeit zusammen,

ein kleiner Erfahrungsbericht von mir. Ich kam aus m Urlaub, hab meinen Wohnwagen (Knaus 530TK von 1997) ordentlich in ner Parkbucht abgestellt. Einen Tag später hatte ich an drei Schlössern Probleme den Schlüssel einzustecken. Aus zweien hab ich das Streichholz und das Metallteil heraus bekommen. Aus der Türe leider nicht. Ne Pinzette war irgendwie noch zu gross. Der Angelhaken hat auch nix gebracht. Ein extradünnes Stichsägeblatt auch nix.

Die Werkstatt meines Vertrauens meinte dann über die Serviceklappe reinklettern. Warum bin ich da nicht selbst drauf gekommen...? Mein (Ex-)Ziehsohn hat dies dankenswerterweise erledigt und mir die Türe von innen geöffnet. Dann haben wir zusammen das Schloss ausgebaut und vorsichtig aber bestimmt das Metallteil da rausgeklopft. Ende vom Lied: Der Schlüssel geht wieder bis hinten rein und lässt sich drehen.

Von den Innereien vom Schloss hab ich mal n paar Fotos gemacht. Für den Fall dass das noch mal jmd gebrauchen kann, stell ich die hier einfach mal rein...

Knaus Schloss aussen
Knaus Schloss innen
Metallteil
41 Antworten

Zitat:

@Oldredneck schrieb am 5. November 2019 um 23:54:23 Uhr:


Ich darf als Mieter und de facto Besitzer eines Areals dieses auch mit Videocams überwachen. Bei einem WW ist das blöd. Gemietet/gepachtet ist ja meist immer nur der Fleck wo der WW draufsteht und sonst nix. Wenn also auf einer Aufnahme das Kennzeichen eines Fahrzeuges oder eine unbeteiligte Person drauf ist wird´s haarig. Ergo: ich kann also den Innenraum des WW filmen aber keinen cm draußen. Gab da vor kurzem so ein haarsträubendes Urteil bei dem eine Frau den Schädiger ihres Wagens zwar nachweisen konnte aber eine Strafe bekam weil sie im öffentlichen Raum Videoaufzeichnungen machte. Der Frau wurde ihr Auto mehrfach beschädigt.

Unser System krankt immer mehr. Kopfschütteln

Es gab da auch schon heisse Diskussionen ueber die ganzen Dashcams. Immer oefter werden diese Videos vor Gericht zugelassen. Von daher wuerde ich es drauf anlegen

Die jeweilig empfundene Krankheit hängt auch vom jeweiligen Standpunkt ab.
Wie war das noch mit der Verpixelung von Häusern bei Google Earth?
Grundsätzlich darf niemand andere Personen portraitartig filmen, fotografieren, abhören, ohne deren Einwilligung und schon gar nicht diese Aufnahmen weitergeben. Es gibt Ausnahmen davon, vor allem für staatliche Überwacher, die private, permanente Überwachung eines öffentlichen Bereichs gehört nicht dazu. Das ist ja auch eines der Probleme bei Dashboard Cams.

Was den Wohnwagen oder das Auto angeht: Vielleicht hilft eine Alarmanlage mit Umfeldüberwachung, die bei Annäherung eine Rundumbeleuchtung einschaltet.

Abgesehen ist es natürliche eine riesengroße Schweinerei, den Besitz anderer bewusst und absichtlich zu beschädigen. Der Betroffene hat kaum eine Möglichkeit, sein Eigentum wirkungsvoll zu beschützen, außer er erwischt den Täter auf frischer Tat.

Zitat:

@mattalf schrieb am 6. November 2019 um 12:02:57 Uhr:


Es gab da auch schon heisse Diskussionen ueber die ganzen Dashcams. Immer oefter werden diese Videos vor Gericht zugelassen. Von daher wuerde ich es drauf anlegen

Die Dashcams werden nur in ganz engen Grenzen akzeptiert. Aber Wenn du damit den Täter identifizieren kannst, gibt es immerhin die Möglichkeit, ihn direkt damit zu konfrontieren, dass du weißt, wer er ist. Den Videobeweis würde ich ihm allerdings nur zeigen, wenn dein Anwalt das für legal und richtig hält.

1. Ja, Videoüberwachung ist rechtlich umstritten bzw. nicht zulässig und da gilt keine Dashcam-Rechtsprechung.
2. Fotos von einer Straftat, z.B. durch einen Privatdedektiv sind aber meines Wissens rechtlich zugelassen. Aus einem Dashcam-Film kann man ein Foto machen, das ja auch mit einer Fotokamera vom Fenster aus gemacht seien könnte.
3. Bedenklich ist nur eine juristische Verwendung von Videoaufnahmen. Man muss ja nicht vor Gericht ziehen.
Foto aus dem Video für ein Plakat verwenden, Überschrift: Diese Person beschädigt fremdes Eigentum, Postwurfsendung im Umkreis von 500 m um den Tatort. Soziale Ächtung aus der Anonymität heraus. Reicht manchmal, weil der Täter jetzt nicht mehr anonym ist.

Da begibst dich aber auch wieder auf dünnes Eis. Solange "diese Person" nicht rechtskräftig verurteilt ist gilt immer noch die Unschuldsvermutung. In dubio pro reo. So wird das nix.
Es wurden schon Kriege wegen weniger angezettelt. Ich sag nur ... Maschedrahtzaun ...

Zitat:

@Oldredneck schrieb am 8. November 2019 um 13:19:22 Uhr:


Da begibst dich aber auch wieder auf dünnes Eis. Solange "diese Person" nicht rechtskräftig verurteilt ist gilt immer noch die Unschuldsvermutung. In dubio pro reo. So wird das nix.
Es wurden schon Kriege wegen weniger angezettelt. Ich sag nur ... Maschedrahtzaun ...

So ein Quatsch.

Wenn ich jemanden dabei erwische, wie er mein Eigentum beschädigt, ist nix mit "In dubio pro reo". Dann habe ich nämlich keine Zweifel und reagiere auf einen Angriff. Ich halte ihn fest und schleife Ihn zur Polizei.

Und im Gegensatz zu dir, würde ich die Steckbriefe nicht unterschreiben und mich dann auf in dubio pro reo berufen.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 08. Nov. 2019 um 16:17:37 Uhr:


Und im Gegensatz zu dir, würde ich die Steckbriefe nicht unterschreiben und mich dann auf in dubio pro reo berufen.

Du hast nur das Problem, dass dein Fzg. beschädigt worden ist. Dann liegt es leider auf der Hand!

Abgesehen mal davon ist es schon ein richtiger Riesenarschidiot der so etwas macht. Haube drüber, wäre evtl eine Lösung.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich rede nicht von "in flagranti" sondern von der Aufzeichnung und dem anschließenden Aushang der Bilder. Damit schießt man sich gewaltig in´s Knie. Wenn ich so einen Knecht erwische bleibt ihm auch nur der nächste Baum ... zum raufklettern.
Also ... ruhig reiten Brauner.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 8. November 2019 um 16:17:37 Uhr:



Zitat:

@Oldredneck schrieb am 8. November 2019 um 13:19:22 Uhr:


Da begibst dich aber auch wieder auf dünnes Eis. Solange "diese Person" nicht rechtskräftig verurteilt ist gilt immer noch die Unschuldsvermutung. In dubio pro reo. So wird das nix.
Es wurden schon Kriege wegen weniger angezettelt. Ich sag nur ... Maschedrahtzaun ...

So ein Quatsch.

Wenn ich jemanden dabei erwische, wie er mein Eigentum beschädigt, ist nix mit "In dubio pro reo". Dann habe ich nämlich keine Zweifel und reagiere auf einen Angriff. Ich halte ihn fest und schleife Ihn zur Polizei.

Und im Gegensatz zu dir, würde ich die Steckbriefe nicht unterschreiben und mich dann auf in dubio pro reo berufen.

Wieso schießt man sich damit ins Knie? Willst du die ganze Zeit im WW verbringen um den Heini in flagranti zu erwischen? Willst du die Sache auf sich beruhen lassen? Demnächst zersticht der dann die Reifen ...

Du kannst ja auch den legalen Weg wählen und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Und in der Zwischenzeit in Ruhe ein paar Runden um den Block reiten.

Ohne Anzeige gegen Unbekannt wäre das Ganze sowieso ne halbe Sache. Wenn "die Person" mal wegen was anderem geschnappt wird, hab ich nen Fuß in der Türe. Laß jetzt mal gutsein und akzeptiere meine Vorgehensweise. Bin schon zu lange auf dem Planeten als daß ich mich auf solche Primatenspielchen, wie du sie vorschlägst, einlasse. Aus zweimal Unrecht wird nicht Recht. Kannst im Kopfkino durchziehen aber in Realita wird das nix.

Ich denke, hier sind alle Meinungen auf dem Tisch und das eigentliche Thema durch. Was man gerne tun würde, tun kann und tun darf sind halt nun mal gleich drei paar Stiefel ...

Bevor das hier "Verletzte" gibt: CLOSED 😁

Der TE kann mir gerne eine PN senden, sofern es noch tatsächliche Neuigkeiten zum Thema geben sollte. Dann kann man hier ja bei Bedarf wieder öffnen 😉