Meriva 1,6 ET, muß 2. Insp. sein?
Hallo zusammen!
Mein Meriva 1,6 ET; Bj. 9.2006; Tageszulassung 4.12.06; von mir erstanden 03.2007 als Neuwagen. 1. Inspektion 03.2008 bei nur 4015 km, mit Oel- und Oelfilterwechsel, zu 137,20 € brutto.
Derzeit Km Stand 8.250, Garantiezeit abgelaufen, keine Verlängerung.
Meine Fragen:
Ist es erforderlich bei diesen geringen Fahrleistungen und einem Garagenwagen, Oelwechsel und Wechsel der Bremsflüssigkeit vorzunehmen?
Mir schwebt vor, da zum Jahresende der TÜV fällig wird, eine Durchsicht bei Opel vornehmen zu lassen. Die Jahresfahrleistung wird auch in diesem Jahr um uns bei 5000 km liegen, so dass zum Jahresende ca. 13.000 km erreicht werden.
Was meint ihr? Wie würdet ihr euch verhalten?
Es grüßt, Hardy
16 Antworten
Also zum Thema "Garantie gegen Durchrostung": Das heißt eben nicht, dass irgendwas erst durchrostet sein muss, bevor die greift (Dann würde die auch "Garantie bei Durchrostung" heißen!). Das wäre auch wirtschaftlich unsinnig und würde die Reparaturkosten nur erhöhen. Es ist auch nicht so, dass Rostblasen nicht behandelt werden, weil es noch nicht braun ist. Wenn der Händler einem so was erzählen will, dann kann man sich sicher sein, angeschmiert zu werden! Lasst Euch nicht solchen Quatsch einreden!
Edit: Der Meriva müsste eigentlich auch 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung haben und nicht nur 6.
Gruß
Michael
Hallo,also unser ist Modelljahr 2005 und hat 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung.Sollten aber eigentlich alle Meriva haben,hatte ja schließlich auch schon der Astra G von 1998.