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Mercedes ML vs Touareg: Leasingkonditionen, Lieferzeit, Steuern

VW
Themenstarteram 26. August 2012 um 6:58

Ich werde demnächst erstmals als Selbständiger (Partner) in einer Kanzlei anfangen. Ich darf ebenso wie die anderen Partner ein Auto leasen, in der gleichen Größenordnung (1.250,- € netto). Ein Unterschreiten dieses Betrages wirkt sich wegen einer nicht gleichberechtigten Gewinnbeteiligung nachteilig aus.

Ich pendele jeden Tag zur Arbeit hin und zurück ca. 75 km (pro Strecke also ca. 37,5 km). Ich glaube, angesichts dessen gehört der PKW zum notwendigen Betriebsvermögen, sodass die Fahrtenbuchlösung ausscheidet.

Ich habe mir jetzt vor Ort ein Angebot einholen lassen: ML 350 Bluetec 4matic mit diversen Extras. Nettolistenpreis ca. 67.500, Leasingrate ca. 1.050 netto. Lieferzeit Anfang Januar, evtl. sogar später bei entsprechender Lackierung.

Jetzt habe ich hier im Touareg-Forum zuletzt aber Angebote gesehen, bei denen Nettopreise über 70.000 mit Leasingangeboten um 800-900 Euro verbunden waren (25.000 km und drei Jahre erscheinen mir auch passend). Das lässt das mir unterbreitete Angebot als schlecht erscheinen.

Meine Fragen:

Kann man generell sagen, dass MB-Leasingangebote etwas schlechter sind?

Sind die Lieferzeiten beim Touareg etwas besser?

Zum Technischen: Als Familienvater lege ich keinen Wert auf Raserei. Aber manchmal ist es gut, schnell von der Stelle zu kommen. Hierfür würde der 265 PS-Diesel grds. genügen, ebenso der 245 PS-Diesel vom Touareg. SUV ist aus familiären Gründen gewünscht. Wegen des fehlenden Anreizes zur Zurückhaltung gegenüber den Sozien würde ich aber notfalls auch den V8-Diesel vom Touareg nehmen oder den Hybrid.

Weitere Frage daher:

Ist eine Leasingrate von ca. 1.100 denkbar beim Touareg V8 mit ordentlicher Ausstattung oder Hybrid?

Schließlich meine letzte Frage: Hier greift die 1 Prozent-Regel steuerlich ein, weil notwendiges Betriebsvermögen. Diese 1 Prozent werden ja unabhängig von der Gewinnverteilung bei jedem Nutzer individuell auf den Gewinn draufgeschlagen. Dann hätte ich ja doch einen Anreiz für einen geringeren Listenneupreis, oder?

Wie wird die 1 Prozent-Regel üblicherweise gehandhabt?

Ich wäre für die Beantwortung auch nur einzelner Fragen sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von w166-rubel

Ist aber alles in allem eine sehr interessante und "gepflegte" Wortwahl in den Beiträgen

..... mit erhobenen Mittelfinger an unseren Finanzzecken ...

Das kannst Du sehen, wie Du möchtest - Fakt ist aber, daß der Staat Dir - wo immer er kann - in die Taschen greift.

Und wenn dann so eine junge Finanzratte (somit wären wir wieder bei dem von Dir zitierten Nivea) unbedingt Cash wieder in die Amtsstuben bringen muß, dann ist das schlicht und einfach zum kotzen.

Und ja - Du kannst mit den Zecken verhandeln.

Das genau ist es, was mich so ankotzt an diesem System.

Du führst ein elektronisches FB und das FA verwehrt sich JEDER nachvollziehbaren Erklärung, sofern Unklarheiten bei den Fahrten waren.

BTW: Von insgesamt 6.000 Fahrten gab es 18 (!!!), die das FA moniert hatte.

Davon konnte ich 14 ohne Probleme belegen - es handet sich also um 4 (!!!) Fahrten, die mir das FA nicht abgenommen hat.

4!!! - und da kann einem die Hutschnur hochgehen!

Das sind 0,06%. Dieser Spaß kostet mich nun ca. 4.000,00 €.

Also laber nicht - wenn Dich meine Wortwahl stört, setz mich auf Deine Ignorliste und Du bist befreit von meiner "Wortwahl"

24 weitere Antworten
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24 Antworten
am 26. August 2012 um 8:09

Bzgl. 1% Regel:

1% vom Listenpreis + 3 Promille geldwertender Vorteil werden dem zu versteuerndem Brutto dazu gerechnet. Daraus wird die Steuerlast berechnet.

Wer hat dir erzählt, dass der Firmenwagen notwendiges Betriebsvermögen ist und man daher die 1% rechnet? Das ist völliger Quatsch! Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Ich bin auch selbständig und haben den Wagen als Firmenauto. Fahre in der Woche ca. 600 km beruflich. Ich verwende ein Fahrtenbuch, da ich mit meinen gefahrenen Privatkilometern (durchschnittlich 100 km pro Woche) wesentlich weniger Steuern zahle, als bei der 1%-Regel.

Geh zu deinem Steuerberater und lasse es bitte durchrechnen.

Hallo,

mein in April bestellter und Ende Oktober zu liefernder ML350 CDI hat einen Listenpreis von ca. 82.000€ und die Leasingrate für 3 Jahre und 150.000km beläuft sich auf 1170€ ohne und 1240€ mit Vollkasko-Versicherung. Jeweils Netto.

Das finde ich jetzt nicht so schlecht und gegenüber anderen mir bekannten Leasingangeboten sogar sehr gut.

Da 90% der Fahrten betrieblich bedingt sind, fahre ich auch mit der Fahrtenbuchregelung.

Gruß

Hello

Zitat:

Original geschrieben von Dr-J

Wer hat dir erzählt, dass der Firmenwagen notwendiges Betriebsvermögen ist und man daher die 1% rechnet? Das ist völliger Quatsch! Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Natürlich hat es was damit zu tun. "Notwendiges Betriebsvermögen" ist es, wenn man mindestens 50% geschäftlichen Nutzen hat.

Details findest Du hier:

http://www.business-best-practice.de/.../geschaeftswagen.php

Da findest Du dann auch den Unterschied zwischen "notwendigem" und "gewillkürtem" Betriebsvermögen

Zitat:

Original geschrieben von Dr-J

Geh zu deinem Steuerberater und lasse es bitte durchrechnen.

Wohl war - wenn man schon selbständig (auch als Partner) ist, sollte man sich mit steuerlichen Aspekten an diejenigen wenden, die sich damit auskennen!

am 26. August 2012 um 12:29

Ich weiss, was "notwendiges Betriebsvermögen" ist. ;) Ich meinte auch der Zusammenhang zwischen notwendigen Betriebsvermögen und 1%-Regel ist Quatsch. Hab ich etwas unklar ausgedrückt. Sorry.

Themenstarteram 26. August 2012 um 15:15

Es ist natürlich richtig, dass auch beim notwendigen Betriebsvermögen ein Wahlrecht besteht zwischen Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regelung; mein Posting brachte einiges durcheinander. Nach den Vorgaben (verhältnismäßig wenige Privatfahrten, verhältnismäßig hoher Listenpreis) werde ich wohl zur Fahrtenbuchmethode greifen, auch angesichts des hohen Neupreises.

Ich würde mich indes noch über Stellungnahmen zu den Leasingkonditionen freuen.

Danke und Gruß

Michaelbarrero

Lass Dir auch mal Angebote von Banken machen, z.B. VR Leasing.

am 26. August 2012 um 18:51

Auch die Hausbank bietet sicherlich günstiges Leasing an. Du bekommst den Betrag komplett, bezahlst dein Auto bar und ziehst zudem den Händlerrabatt. Wie hoch der ist, hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab.

Zitat:

Original geschrieben von hello

Hallo,

mein in April bestellter und Ende Oktober zu liefernder ML350 CDI

Zitat:

2CV:

Passt zwar nicht in diesen thread...

Im April bestellt habe ich auch - Liefertermin Mitte September - gleiches Modell.

Hast du mal nachgeharkt? Der müsste doch früher kommen und nicht 6 Wo. später als meiner!

 

Hallo,

eigentlich war er für November angekündigt und als ich das letzte Mal gefragt habe (so vor ca. 3-4 Wochen) hieß es Ende Oktober. Ich bin zwar sehr gespannt und freue mich sehr, aber soooo wichtig ist es jetzt nicht, ob er etwas früher kommt oder nicht. Auch bin im Oktober im Urlaub, so dass mir ein wenig früher nicht nützt ...

Gruß

Hello

Zitat:

Original geschrieben von Dr-J

Ich weiss, was "notwendiges Betriebsvermögen" ist. ;) Ich meinte auch der Zusammenhang zwischen notwendigen Betriebsvermögen und 1%-Regel ist Quatsch. Hab ich etwas unklar ausgedrückt. Sorry.

Es ist NICHT Quatsch.

Die Anwendung der 1%-Regelung ist nur möglich, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt, so jedenfalls steht es im Einkommensteuergesetz.

=> §6 Abs.1 Nr.4 Satz 2 EStG.

am 31. August 2012 um 12:28

Ich meine damit: Die 1%- Regel ist kein MUSS.

Der Themenstarter hat geschrieben, da das Auto "notwendiges Betriebsvermögen" ist, er auch die 1%-Regel nehmen muss. Was nicht stimmt.

Zitat:

Hier greift die 1 Prozent-Regel steuerlich ein, weil notwendiges Betriebsvermögen.

Nein, mann kann natürlich auch ein Fahrtenbuch schreiben, aber unter 50% betrieblicher Nutzung sind die Kosten entsprechend der privaten/betrieblichen Nutzung aufzuteilen.

du kannst auch die 70 30 Regelung anwenden

Zitat:

Original geschrieben von uricken

Zitat:

Original geschrieben von Dr-J

Wer hat dir erzählt, dass der Firmenwagen notwendiges Betriebsvermögen ist und man daher die 1% rechnet? Das ist völliger Quatsch! Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Natürlich hat es was damit zu tun. "Notwendiges Betriebsvermögen" ist es, wenn man mindestens 50% geschäftlichen Nutzen hat.

Details findest Du hier:

http://www.business-best-practice.de/.../geschaeftswagen.php

Da findest Du dann auch den Unterschied zwischen "notwendigem" und "gewillkürtem" Betriebsvermögen

 

Wohl war - wenn man schon selbständig (auch als Partner) ist, sollte man sich mit steuerlichen Aspekten an diejenigen wenden, die sich damit auskennen!

@ uricken welche Abschreibungsform hast du für deine Fahrzeuge ? schöner Link Uricken, Danke dafür !!!

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