Mein erster Punkt
Nach 43 Jahren ohne Punkte hat’s mich am Samstag erwischt. Alles hat ein Ende...
Ich habe an der roten Ampel einer menschenleeren Kreuzung gestanden, Motor war aus (Start-Stop-Automatik), Bremse war getreten, dann das Handy in die Hand genommen, ausgeschaltet, und wieder weg gelegt. Dauer des Vorgangs ca. 3 Sek. Die Ampel war danach immer noch für gut 15 Sek. rot, der Motor aus, die Bremse getreten.
Hinter einer Mauer im toten Winkel rechts von mir hatte sich ein Streifenwagen versteckt. Den hatte ich dann kurz danach mit rot leuchtender „Stop“ Aufforderung hinter mir. Zwei junge Beamte, Diskussion zwecklos.
100 Euro, ein Punkt.
Vielleicht stimmen die Einnahmen 2019 in diesem Bezirk noch nicht. Auf jeden Fall empfinde ich die Strafe in dieser Höhe als unverhältnismäßig, auch wenn es der Gesetzgeber nach der letzten Gesetzesnovelle so bestimmt.
Beste Antwort im Thema
Man muss aber auch mal ehrlich zu sich selbst sein! Wie viele "Verfehlungen" hat man denn in seinem Autofahrerleben schon beganngen? Und wie viele davon wurden "amtlich festgestellt und geahndet"?
Reden wir hier noch von Promille oder eher PPM?
Ich denke, da kann man den einen Punkt und die 100€ in 43 Jahren schonmal "nehmen" 😉
32 Antworten
Zitat:
@mibomm schrieb am 30. Dez. 2019 um 10:41:10 Uhr:
Im Übrigen: wie lange ist man abgelenkt, um die entsprechenden Tasten auf dem Display des eingebauten Touch-Panels neuerer Autos zu bedienen, wenn man telefonieren will? Oder die Umleitungsempfehlung des eingebauten Navi zu lesen und bestätigen?
Auch das ist nach der Definition verboten.
Bist Du Dir da sicher? Ich darf die Tasten der im Auto fest verbauten Medien nicht bedienen? Das beträfe ja dann z.B. auch die Auswahl eines anderen Radiosenders. Oder Änderungen an der Klimaanlagen-Steuerung.
Kannst Du die von Dir erwähnte Definition hier mal verlinken?
Zitat:
@mibomm schrieb am 30. Dezember 2019 um 11:44:03 Uhr:
Zitat:
@Oldwood64 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:34:44 Uhr:
Eigentlich sollen die Geschwindigkeitmessungen an den Unfallschwerpunkten....
....das war aber mal - heutzutage muss der Rubel rollen...Ja, das kommt hin.
Wenn ich bislang mal zur Kasse gebeten wurde (z.B. wg. Motor unangeschnallt starten - auch so ein Unsinn), dann war das hauptsächlich im November / Dezember. Bin auch mal Sonntags in einem Gewerbegebiet ohne Wohnbebauung oder Restaurants wg. verbliebenen 3 Km über den erlaubten 30Km/h abkassiert worden. Die beiden Damen, die im Blitzer saßen, fanden die Position ihres Autos auch sinnfrei, sollten aber auf Anordnung genau dort stehen. Auch an einem Dezembertag.Ich habe dann nach einem dieser Knöllchen mal unseren Nachbarn angesprochen, einen leitenden Beamten im Polizeipräsidium. Auf meine Äusserung, ob die Kasse noch nicht stimme, hat er mich nur vielsagend angeschmunzelt.
...also Motor unangeschnallt starten wäre mir neu...
Unnötiges laufen Lassenneher schon - aber wo der Wille (nach Geldeintreiben) da der Weg...
Das grenzt sn Schikane.... aber Sachen gibts...
Wie hoch ist der Tarif? 10er??
Das waren damals 20 Euro.
Die Freunde und Helfer hatten sich hinter einer Hauswand versteckt und mich (nebst anderen) beobachtet, als ich aus dem Laden kam. Ich stieg ein, startete den Motor, erster Gang rein, Blinker gesetzt, und dann vor dem Anfahren angeschnallt.
Daher auch der Satz "erst Gurten, dann Starten". Wusste bis dahin nicht, dass diese Aufforderung auch so wörtlich genommen wird.
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Zitat
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist."
Zitat Ende, Quelle https://www.bussgeldkatalog.de/handy/
Es gibt im Netz auch noch andere Ausführungen zu dem Thema.
https://www.noz.de/.../...r-navi-programmieren-haertere-strafen-drohen
Zitat:
@mibomm schrieb am 30. Dezember 2019 um 14:41:29 Uhr:
Das waren damals 20 Euro.Die Freunde und Helfer hatten sich hinter einer Hauswand versteckt und mich (nebst anderen) beobachtet, als ich aus dem Laden kam. Ich stieg ein, startete den Motor, erster Gang rein, Blinker gesetzt, und dann vor dem Anfahren angeschnallt.
Daher auch der Satz "erst Gurten, dann Starten". Wusste bis dahin nicht, dass diese Aufforderung auch so wörtlich genommen wird.
A-ha, da waren die aber durstig...
Dafür gabs gleich nen Kasten um die Ecke...
Und dann beschweren die sich, das der Respekt einem gegenüber abnimmt...
Wenn eine Belehrung nicht mehr in Frage kommt, sondern gleich Tarifanpassung...
Klar kommt es immer auf die Situation und die Laune der Natur an - aber ich beobachte leider eine (wenn auch möglicherweise subjektive) Tendenz in eine Richtung...
Na dann Prost Neujahr!!
Man muss aber auch mal ehrlich zu sich selbst sein! Wie viele "Verfehlungen" hat man denn in seinem Autofahrerleben schon beganngen? Und wie viele davon wurden "amtlich festgestellt und geahndet"?
Reden wir hier noch von Promille oder eher PPM?
Ich denke, da kann man den einen Punkt und die 100€ in 43 Jahren schonmal "nehmen" 😉
Zitat:
@SirDeedee schrieb am 30. Dez. 2019 um 15:50:28 Uhr:
Wenn eine Belehrung nicht mehr in Frage kommt, sondern gleich Tarifanpassung...
Es kommt auch (scheinbar) auf das Alter der Rennleitung an.
Ich habe mir damals einen Punkt für überholen im Überholverbot mit Anhänger eingehandelt. Nach einer Baustelle, in der die rechte Spur gesperrt war, habe ich ein anderes Gespann überholt, war ja schon auf der mittleren Spur.... Blöd nur, dass das Überholverbot erst 500m später aufgehoben war. Der ältere Beamte hätte es vermutlich bei einer Verwarnung belassen, aber der Jungspund wollte Gewicht, Deichsellast etc. auch noch kontrollieren. Hätte er von mir aus auch machen können...
Der Ältere hat ihn dann aber eingebremst. So wurde es dann 1 Punkt und 80€.
Zitat:
@eet2000 schrieb am 30. Dezember 2019 um 16:08:40 Uhr:
Ich denke, da kann man den einen Punkt und die 100€ in 43 Jahren schonmal "nehmen" 😉
Da denke ich anders drüber. Ich kann nur von mir sprechen, und da kommen sicherlich einige Verstöße z.B. gegen das Parkverbot zusammen (zu spät wieder an der Parkuhr, Halten (nicht Parken) im Halteverbot.
Ganz bestimmt in 43 Jahren auch zahlreiche Geschwindigkeitsübertretungen im 20 Km/h-Rahmen.
Es geht auch nicht um Bestrafung. Ohne die Option, ein Gesetz durchzusetzen, verliert das Gesetz an Bedeutung.
Es geht um Verhältnismäßigkeit. Wie weiter oben geschrieben: Trinken aus der Wasserflasche ist erlaubt, selbst Bier oder Wein trinken hinterm Steuer sind kein Problem, solange ich die Promillegrenze beachte. Dafür muss ich die Behältnisse öffnen und schliessen. Zum Nase-Putzen muss ich auch nicht anhalten, obwohl man meist beide Hände dafür benötigt. Die Proviantbox auf dem Schoss und eine Stulle in der Hand sind auch bei 220 auf der linken Spur erlaubt.
Wie gering ist dagegen die Beeinträchtigung, die das Ausschalten des Handys per einmaligem Knopfdruck verursacht. Zumal bei stehendem Fahrzeug.
Ich denke, es kommt immer auch auf einen selbst an, mitunter haben die Polizisten auch Ermessensspielraum. Ich kam letztes Jahr mit meinem Oldtimer von einem Treffen in NL zurück. Auf der deutschen Seite, kurz hinter der Grenze, hab ich mal kurz das Smartphone in die Hand genommen, weil ich die Google-Navigation laufen hatte und im Oldtimer leider keine Smartphonehalterung. Genau in diesem Augenblick überholte mich ein blau-silbernes Fahrzeug und geleitete mich zur nächsten Abfahrt. Mir war ja klar, was ich gemacht habe und ich hab auch gar nicht angefangen, irgendwas zu beschönigen oder abzustreiten. Nachdem ich mit den Polizisten noch ein kleines Benzingespräch über meinen Wagen geführt habe, haben sie mir dann angeboten, als Vergehen einen Gurtverstoß aufzuschreiben, was letztlich günstiger und punktefrei ist.
Seitdem packe ich das Handy während der Fahrt prinzipiell nicht mehr an. Meist landet es bei der Abfahrt auf der Rückbank.
Zitat:
@mibomm schrieb am 30. Dezember 2019 um 14:41:29 Uhr:
Das waren damals 20 Euro.Die Freunde und Helfer hatten sich hinter einer Hauswand versteckt und mich (nebst anderen) beobachtet, als ich aus dem Laden kam. Ich stieg ein, startete den Motor, erster Gang rein, Blinker gesetzt, und dann vor dem Anfahren angeschnallt.
Daher auch der Satz "erst Gurten, dann Starten". Wusste bis dahin nicht, dass diese Aufforderung auch so wörtlich genommen wird.
§ 21a StVO
Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. 2Das gilt nicht für
1. (weggefallen)
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2)...
...das kommt halt jetzt auf die spezielle Situation an und wie man sie deuten mag.
Ich bin vor Jahren mal mitm Auto nur aus der Ausfahrt rausgefahren -"Wohngebietsstraße" sogar Zone 30- um das Auto umzudrehen und es anders rum wieder rein in die Hofeinfahrt in die Werkstatt auf die Grube zu fahren... da stand auch plötzlich ein Streifenwagen neben mir bzw. mir im Weg. Da hat der Trachtenträger nur auf den / seinen Gurt gedeutet um mich drauf hinzuweisen... als ich in die Einfahrt und die offene Werkstatt gedeutet hab hatte er es auch kapiert.
Mitm Anhängergespann rangieren z.B. rückwärts ne Einfahrt rein, dazu hab ich z.B. auch keinen Anschnallgurt angelegt... würde da jemals was sein, dann würde ich die obige Ausnahme zücken... da hatten die Schreiberlinge der StVO echt einmal Hirn & Verstand beisammen.
Zitat:
@meepmeep schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:21:01 Uhr:
...
Seitdem packe ich das Handy während der Fahrt prinzipiell nicht mehr an. Meist landet es bei der Abfahrt auf der Rückbank.
...das würde ich wiederum nicht machen. Ich würde es in Griffweite verstauen und auch so, dass es im Falle eines Unfalls nicht sonst wohin wegfliegt.
Vor Jahren bin ich mal nachts zu einem Unfall hinzu gekommen... ein paar Meter abseits der Straße, von der Straße schlecht erkennbar stand ein PKW frontal an einem Baum. Ich war schon vorbei hab aber im Augenwinkel irgendwas irritierendes gesehen, daraufhin den Anker geschmissen und bin wieder zurück.
Airbags offen, der Baum stand mitten in der Motorhaube... wo normalerweise der Motor ist und eine junge Fahrerin mit reichlich Blut im Gesicht hing suchend im Beifahrerfußraum und hat nur irgendwas von einem Handy gestammelt... ließ sich auch wie in einem Wahn fast nicht davon abbringen.
Die stand da bestimmt schon ein paar Minuten, wenn nicht länger und das Handy das irgendwo im Auto rumgeflogen ist hätte ggf. eine Rettung sein können -Notruf hätte sie meiner Einschätzung nach vom Zusdtand her vermutlich noch geschafft- zum Glück wars in diesem Fall nicht nötig.
Daher rate ich jedem ein Handy soweit vorhanden immer am Mann bzw. im Auto so verstaut, dass es griffbereit ist und im Falle eines Unfallgeschehens möglichst auch bleibt.
Wenn es während der Fahrt klingelt, dann sollte man soviel Selbstbeherrschung haben das auch einfach mal zu ignorieren.
@mibomm
Nur zur Klarstellung: hier
@Oldwood64 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:34:44 Uhr:
Eigentlich sollen die Geschwindigkeitmessungen an den Unfallschwerpunkten....
....das war aber mal - heutzutage muss der Rubel rollen...
hast Du falsch zitiert! Das habe ich NICHT geschrieben.
Zitat:
@mibomm schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:05:18 Uhr:
Zitat:
@eet2000 schrieb am 30. Dezember 2019 um 16:08:40 Uhr:
Ich denke, da kann man den einen Punkt und die 100€ in 43 Jahren schonmal "nehmen" 😉Da denke ich anders drüber. Ich kann nur von mir sprechen, und da kommen sicherlich einige Verstöße z.B. gegen das Parkverbot zusammen (zu spät wieder an der Parkuhr, Halten (nicht Parken) im Halteverbot.
Ganz bestimmt in 43 Jahren auch zahlreiche Geschwindigkeitsübertretungen im 20 Km/h-Rahmen.Es geht auch nicht um Bestrafung. Ohne die Option, ein Gesetz durchzusetzen, verliert das Gesetz an Bedeutung.
Es geht um Verhältnismäßigkeit. Wie weiter oben geschrieben: Trinken aus der Wasserflasche ist erlaubt, selbst Bier oder Wein trinken hinterm Steuer sind kein Problem, solange ich die Promillegrenze beachte. Dafür muss ich die Behältnisse öffnen und schliessen. Zum Nase-Putzen muss ich auch nicht anhalten, obwohl man meist beide Hände dafür benötigt. Die Proviantbox auf dem Schoss und eine Stulle in der Hand sind auch bei 220 auf der linken Spur erlaubt.
Wie gering ist dagegen die Beeinträchtigung, die das Ausschalten des Handys per einmaligem Knopfdruck verursacht. Zumal bei stehendem Fahrzeug.
Der Gesetzgeber sieht da leider kein Ermessen vor. Tatbestand -> Rechtsfolge, aus die Maus.
Für die anderen Sachen gibt es ja noch die „Auffangnorm“ aus § 1 Abs. 2 StVO, so wirklich „erlaubt“ ist das auch nicht. Passiert was, ist man dran. Beim Nutzen von Handy usw. gibt es allerdings kaum Gnade. Zu Recht: eine der größten Unfallursachen.
Ich habe so einen schönen Magnethalter. Da mal kurz aufs Handy zu tippen ist nicht verboten, jedoch gilt auch dabei das alte Lied des § 1 ...
Doch, die Polizei hat schon ein Ermessensspielraum - aber lassen wir mal die Diskussion - das bringt nichts...
Ja klar, das trifft dann lediglich auf die Feststellung zu.
Falls der TE eine Verkehrs-RSV ohne SB hat, so kann er kostengünstig in den Widerspruch gehen, und könnte wenn die Sache zur Staatsanwaltschaft geht, mit einer Einstellung per Beschluss des Gerichtes ungeschoren nach § 47 Abs. 2 OWiG rausgehen. Kommt halt auf den Anwalt an ... na ja, muss jeder selber wissen.