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Mehrwertsteuer Erstattung nach Totalschaden bei Anschaffung Ersatzfahrzeug-Versicherung zahlt nicht

Hallo,

ich hatte vor Monaten einen selbstverschuldeten Totalschaden. Zum Glück hatte ich eine Vollkaskoversicherung, die den Schaden bezahlt hat. Es war ein Leasingfahrzeug, bei dem ich die Leasingraten privat bezahlt habe. Der Wagen kam in eine Restwertbörse und wurde kaputt verkauft. Die Reparaturkosten hat die Versicherung der Leasingbank erstattet.

So weit ist glaube ich der normale Ablauf.

Dann stand in einem Schreiben der Versicherung: "Mehrwertsteuer wird generell nur dann erstattet, wenn und soweit sie bei der gewählten Schadensbeseitigung auch tatsächlich anfällt.
Das kann z.B. bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges der Fall sein".

Mir wurde gesagt, wenn ich ein neues Auto kaufe, bei dem die MwSt. enthalten ist, würde ich noch einen Teil erstattet bekommen. Beim Leasing muss es der gleiche Fall sein, denn auch da fällt MwSt. auf die monatlichen Raten an, die ich ja bezahle.

Nun sagt mir die Versicherung nach Monaten, dass die sich vertan haben und mir doch keine MwSt. Erstattung zusteht, da es sich beim verunfallten Auto um ein Leasing handelte und wenn überhaupt der Leasingbank (als Eigentümer) das Geld zustehen würde.

Ich habe das Gefühl, die KFZ-Versicherung will einfach nur nicht zahlen...schriftlich bekomme ich auch keine Aussage mehr, nur noch am Telefon.

Wer weiß mehr?

Beste Antwort im Thema

Ich habe es doch oben bereits erklärt. Hättest du den Wagen für 11.900 gekauft, würdest du von der Versicherung erst nur 10.000 zurück bekommen. Die Differenz (1.900) bekämst du nur wenn du nachweist diese aufgewendet zu haben. Danach wäre dein Schaden komplett ausgeglichen und du stündest bei Null.

Beim Leasing kriegt doch eh alles die Leasingbank. Sei froh wenn du eine Gap-Versicherung hast und du nicht die Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert an die Leasingbank draufzahlen musst. Du stehst doch schon jetzt bei Null und hast keinen Schaden. Du brauchst keine Leasinraten mehr zahlen und hast auch kein Auto mehr. Einfach ein neues leasen und fertig. Da ist wirklich nichts mit Steuern erstatten.

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Ich habe es doch oben bereits erklärt. Hättest du den Wagen für 11.900 gekauft, würdest du von der Versicherung erst nur 10.000 zurück bekommen. Die Differenz (1.900) bekämst du nur wenn du nachweist diese aufgewendet zu haben. Danach wäre dein Schaden komplett ausgeglichen und du stündest bei Null.

Beim Leasing kriegt doch eh alles die Leasingbank. Sei froh wenn du eine Gap-Versicherung hast und du nicht die Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert an die Leasingbank draufzahlen musst. Du stehst doch schon jetzt bei Null und hast keinen Schaden. Du brauchst keine Leasinraten mehr zahlen und hast auch kein Auto mehr. Einfach ein neues leasen und fertig. Da ist wirklich nichts mit Steuern erstatten.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. August 2017 um 20:45:28 Uhr:


Ich habe es doch oben bereits erklärt. Hättest du den Wagen für 11.900 gekauft, würdest du von der Versicherung erst nur 10.000 zurück bekommen. Die Differenz (1.900) bekämst du nur wenn du nachweist diese aufgewendet zu haben. Danach wäre dein Schaden komplett ausgeglichen und du stündest bei Null.

Beim Leasing kriegt doch eh alles die Leasingbank. Sei froh wenn du eine Gap-Versicherung hast und du nicht die Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert an die Leasingbank draufzahlen musst. Du stehst doch schon jetzt bei Null und hast keinen Schaden. Du brauchst keine Leasinraten mehr zahlen und hast auch kein Auto mehr. Einfach ein neues leasen und fertig. Da ist wirklich nichts mit Steuern erstatten.

Ok, danke nun habe ich es auch verstanden! Sorry wenn ich so unwissend war.

Ich frage mich nur, warum die Versicherung erst was anderes gesagt hat und so viele Monate mit der Geschichte rumgemacht hat. Aber nun gut...

Kaskoschaden: keine Nutzungsansprüche (Nutzungsausfall z. B.) Personenschaden = relevant bei Haftpfl-Schäden

Eine Auszug aus Oettekens Artikel sollte für Klarheit sorgen,
"Praxistipp: Der Leasingnehmer besitzt aber nicht die materielle Rechtszuständigkeit. Berechtigter aus der Kaskoversicherung ist nur der Leasinggeber (OLG Frankfurt NZV 2002, 44; OLG Hamm VersR 1999, 45; Nitsch NZV 2002, 44). Kaskoversicherer und Leasingnehmer haften dem Leasinggeber bei Verschulden des Leasingnehmers als Gesamtschuldner. Vorrangig gilt jedoch die Befriedigung aus den abgetretenen Kaskoansprüchen. Bei Mithaftung des Leasingnehmers ist das Quotenvorrecht des Leasingnehmers gegenüber dem Kaskoversicherer zu beachten"

Heisst:
Du..... bekommst nix........ weil du keine Anschaffung hattest.
Du hast vorher deine Leasingraten und hast jetzt welche und weil du keinen MwSt Verlust hattest, bekommst du ihn auch nicht ersetzt.
Und ziehe dich doch nicht immer an dem Fehler der Versicherung hoch.
Oder hast du ausser der SB noch eine Rechnung erhalten?

Zitat:

Ich frage mich nur, warum die Versicherung erst was anderes gesagt hat und so viele Monate mit der Geschichte rumgemacht hat. Aber nun gut...

Das sind versicherungen..

Meine freundin hat n schaden gemeldet (privathaftpflicht)

. Am telefon sagte man foto vom schaden machen , . Nach nachfrage ob schon kva erstellen werden soll wurde mit nein geantwortet. Mail mit dem.schaden verschickt.
. Nach 2 tagen ein brief bekommen wo nach einem kva gefragt wurde. Nach 3 wochen ein weiterer brief das ja das bild vom schaden nicht reicht , sondern ein foto vom kompletten Fahrzeug mit kennzeichen und detailierten foto vom schaden.. das sind nur 2 kratzer was soll man da detailiert fotografieren 😉?

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Deswegen frag ich nicht lange was die wollen, bekommen immer das Komplettprogramm.
Das mit den Bildern vom Fzg ist Usus, Übersichtsbilder vom Fzg vo u. hi mit Kennzeichen, dann vom beschädigten Karosserieteil als solches und dann den Schaden im Detail. Also 4 Bilder haste mindestens.

Übrigens ein Privathaftpfl.-Schaden ist auch ein Haftpfl-Schaden. Bedeutet, du hast das recht auf einen Gutachter deiner Wahl, es entsteht natürlich auch eine Wertminderung, Leihfzg. ect...........
Und selbstverständlich auch das Recht auf einen Anwalt!

OT = Off!

Brauch ich nicht danke. Meine freundin hat die tat begangen 😁 hätte die kratzer so gelassen aber meine freundin will den schaden unbedingt begleichen und fuer sowas gibt es ja die privathaftpflicht.

Aber das ist nun komplett ot .

Zitat:

@FrankAir schrieb am 2. August 2017 um 21:06:11 Uhr:



Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. August 2017 um 20:45:28 Uhr:


Ich habe es doch oben bereits erklärt. Hättest du den Wagen für 11.900 gekauft, würdest du von der Versicherung erst nur 10.000 zurück bekommen. Die Differenz (1.900) bekämst du nur wenn du nachweist diese aufgewendet zu haben. Danach wäre dein Schaden komplett ausgeglichen und du stündest bei Null.

Beim Leasing kriegt doch eh alles die Leasingbank. Sei froh wenn du eine Gap-Versicherung hast und du nicht die Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert an die Leasingbank draufzahlen musst. Du stehst doch schon jetzt bei Null und hast keinen Schaden. Du brauchst keine Leasinraten mehr zahlen und hast auch kein Auto mehr. Einfach ein neues leasen und fertig. Da ist wirklich nichts mit Steuern erstatten.

Ok, danke nun habe ich es auch verstanden! Sorry wenn ich so unwissend war.

Ich frage mich nur, warum die Versicherung erst was anderes gesagt hat und so viele Monate mit der Geschichte rumgemacht hat. Aber nun gut...

Das war am Telefon? Weil Menschen Fehler machen.

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