Mehrere Wohnmobileinbrüche entlang der A 3

Und ewig grüßt das Murmeltier oder wieder einmal hat es Camper erwischt,
die glaubten, ungestört auf Autobahnparkplätzen übernachten zu können.
Hätten sie sich mal besser einen SP abseits der Autobahn gesucht:
http://www.wuerzburgerleben.de/.../

Beste Antwort im Thema

Aha, eine neue Erkenntnis, nicht der Räuber ist schuld, sondern der Beraubte, weil er sich als bereitwilliges Opfer zur Verfügung stellt.

Ich finde es mehr als traurig, dass man in einem zivilisierten Land nicht mal auf einem öffentlichen und stark frequentierten Parkplatz sicher vor Gangstern ist, armes Deutschland.

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Zitat:

@situ schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:11:58 Uhr:


Ich wüsste nicht, wo steht, dass das Kopieren der Papiere (auch des Peso) nicht gestattet sei. Bitte solche Aussagen immer belegen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!. Ich kenne nur die Empfehlung von allen - auch amtlicher Seite - Kopien mitzuführen (auch von anderen wichtigen Dokumenten), um die Wiederbeschaffung, falls mal notwendig, zu erleichtern. Also - woher stammt dein Wissen zum Kopierverbot??

Moin,

wahrscheinlich habe ich das missverstanden ( Kopien für andere Personen)

aber es scheint trotzdem nicht 100%tig zu sein.

https://ggr-law.com/.../

Abgesehen davon, das man Kopien, wie auch das Original, nicht aus der Hand geben sollte.

Früher, als die EG noch existierte 🙄, hatten wir immer Reisepässe dabei und wurden dann hinterlegt. Darin war, so weit ich mich erinnenr kann, aber nichtmal die Adresse ?!!?

Egal,
unsere Persos bleiben am Mann !!

Gott sei dank sind wohl die meisten Polizeibeamte von vernünftiger kulanz geprägt und verlangen kein verwarngeld...auch ohne kopie. Dies aus meiner erfahrung.

Danke für die Quelle. Diese Auslegung des § 20 PesoGesetz ist mir neu - ich persönlich sehe da keinen grundsätzlichen Unterschied, ob die Daten abgeschrieben und in ein Rechnersystem eingegeben werden (gesetzliche Pflicht zum Beispiel in Italien und immer dann, wenn sicher gestellt werden muss, dass man tatsächlich mit dem verhandelt hat, für den er sich ausgibt) oder eben einfacher und sicher gegen Verschreiben kopiert werden. Vielleicht ist sogar der Übertrag der Ausweisnummer auf CCI/ADAC-CKE etc. illegal? Ob das der Gesetzgeber tatsächlich gemeint hat? Oder ein Rechtsverdreher eben so hingedreht hat? Aber so ein Urteil steht ja, wenn nicht inzwischen eine höhere Weisheit anders entschieden hat.

Meine amtlichen Papiere werden nur gezeigt, aber nie abgegeben oder gar hinterlegt. Ich verwende dafür weiterhin Kopien.

Zitat:

@aspergius schrieb am 20. Oktober 2015 um 09:28:43 Uhr:


Gott sei dank sind wohl die meisten Polizeibeamte von vernünftiger kulanz geprägt und verlangen kein verwarngeld...auch ohne kopie. Dies aus meiner erfahrung.

Meine Erfahrung ist, dass Polizei ausländische PKW stoppt und AUSSCHLIEßLICH nach den Peso fragt - sonst nichts. Wohl in der Hoffnung, die Staatskasse zu füllen. Weshalb sonst (2 x im südlichen Ungarn).

In welchem Ausland hast du denn diese positive Erfahrung gemacht? Nur einmal oder öfter? In jüngerer Zeit?

So, ich mache hier jetzt mal zu!

Das Thema ist meiner Meinung nach ausreichend beleuchtet worden und die letzten Antworten haben schon lange nichts mehr damit zu tun.

Gruß Scoty81