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Mehrere Schäden melden nach SFK-Übertrag

Hi,

wahrscheinlich bin ich ein klassischer Kanditat der seinen Pflichten als Versicherer nicht nachkommt 🙄

Ich bin bei der Hann. direkt versichert.
- Vor mehreren Jahren, auf jeden Fall vor 2012, bin ich mit der Stoßstange vorne an einer Mauer entlang geschliffen. Immerhin rostet es nicht, scheint GFK zu sein.
- Letztes Jahr bin ich umgezogen und habe anscheinend nicht meine neue Anschrift mitgeteilt. Bin mir sicher dass ich sie per Email mitgeteilt habe, so wie allen anderen Firmen, Banken, Rechtsanwalt mit denen ich zu tun habe, nur wurde sie nicht von einem Mitarbeiter aktualisiert. Jedenfalls immer noch die alte Anschrift im System.
- Vor ca. einem halben Jahr hat meine Freundin an der Tiefgaragenausfahrt eine hintere Tür, den Kotflügel und etwas von der Stoßstange hinten zerkratzt und ein Teil der Zierleiste ist abgebrochen.
- Nun in dieser Woche wurde wohl in der Schweiz, als sie dort arbeiten war, von Unbekannt der Lack zerkratzt.
- Vor etwa einem halben Jahr habe ich die HP+VK auf ein Womo zu einer anderen Versicherung übertragen lassen, das Auto muss jetzt bis Jahresende zwangsweise in der VK bleiben (Nachzahlung für die neue VK-SFK bei der Hann. direkt wird erst am heutigen Montg abgebucht).

Habt ihr Erfahrungen und Tipps wie man einen alten, einen neuen und einen brandneuen Schaden meldet?
Zahlt man eigentlich für jeden einzelnen Schaden die SB?

Danke euch und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@freesko schrieb am 19. September 2016 um 01:28:45 Uhr:


...
Habt ihr Erfahrungen und Tipps wie man einen alten, einen neuen und einen brandneuen Schaden meldet?
...

Ja. Man nehme das Fernsprechgerät in die Hand und bittet die Vermittlung, eine Verbindung mit der Hann. Schadenabteilung herzustellen. Gelingt dieses Unterfangen, so berichtet man von den einzelnen Schadensfällen. Es ist zu erwarten, dass man die Info bekommt, dass man bald Post bekommen wird und dann die Formulare ausfüllen und zurückschicken soll.

Zitat:

@freesko schrieb am 19. September 2016 um 01:28:45 Uhr:


...
Zahlt man eigentlich für jeden einzelnen Schaden die SB?
...

Nein. Man zahlt sie niemals. Man muss aber in dieser Höhe jeweils einen entsprechenden Abzug von der Versicherungsleistung hinnehmen.

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Ich zitiere jetzt einfach mal die AGB (Aktuelle Version):

Zitat:

Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
E.1.1
Bei allen Versicherungsarten
E.1.1.1
Anzeigepflicht
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns füh-
ren kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

UND

Zitat:

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
E.2.1
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.5 geregelten Pflichten, haben Sie
keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir be-
rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig ver-
letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Ich denke, Sache hat sich erledigt?!

Zitat:

@freesko schrieb am 19. September 2016 um 01:28:45 Uhr:


...wahrscheinlich bin ich ein klassischer Kanditat der seinen Pflichten als Versicherer nicht nachkommt 🙄

Ich bin bei der Hann. direkt versichert.

Was ist das denn für eine Konstruktion? 😕

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