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Mehrere Schäden melden nach SFK-Übertrag

Themenstarteram 18. September 2016 um 23:28

Hi,

wahrscheinlich bin ich ein klassischer Kanditat der seinen Pflichten als Versicherer nicht nachkommt :rolleyes:

Ich bin bei der Hann. direkt versichert.

- Vor mehreren Jahren, auf jeden Fall vor 2012, bin ich mit der Stoßstange vorne an einer Mauer entlang geschliffen. Immerhin rostet es nicht, scheint GFK zu sein.

- Letztes Jahr bin ich umgezogen und habe anscheinend nicht meine neue Anschrift mitgeteilt. Bin mir sicher dass ich sie per Email mitgeteilt habe, so wie allen anderen Firmen, Banken, Rechtsanwalt mit denen ich zu tun habe, nur wurde sie nicht von einem Mitarbeiter aktualisiert. Jedenfalls immer noch die alte Anschrift im System.

- Vor ca. einem halben Jahr hat meine Freundin an der Tiefgaragenausfahrt eine hintere Tür, den Kotflügel und etwas von der Stoßstange hinten zerkratzt und ein Teil der Zierleiste ist abgebrochen.

- Nun in dieser Woche wurde wohl in der Schweiz, als sie dort arbeiten war, von Unbekannt der Lack zerkratzt.

- Vor etwa einem halben Jahr habe ich die HP+VK auf ein Womo zu einer anderen Versicherung übertragen lassen, das Auto muss jetzt bis Jahresende zwangsweise in der VK bleiben (Nachzahlung für die neue VK-SFK bei der Hann. direkt wird erst am heutigen Montg abgebucht).

Habt ihr Erfahrungen und Tipps wie man einen alten, einen neuen und einen brandneuen Schaden meldet?

Zahlt man eigentlich für jeden einzelnen Schaden die SB?

Danke euch und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@freesko schrieb am 19. September 2016 um 01:28:45 Uhr:

...

Habt ihr Erfahrungen und Tipps wie man einen alten, einen neuen und einen brandneuen Schaden meldet?

...

Ja. Man nehme das Fernsprechgerät in die Hand und bittet die Vermittlung, eine Verbindung mit der Hann. Schadenabteilung herzustellen. Gelingt dieses Unterfangen, so berichtet man von den einzelnen Schadensfällen. Es ist zu erwarten, dass man die Info bekommt, dass man bald Post bekommen wird und dann die Formulare ausfüllen und zurückschicken soll.

 

Zitat:

@freesko schrieb am 19. September 2016 um 01:28:45 Uhr:

...

Zahlt man eigentlich für jeden einzelnen Schaden die SB?

...

Nein. Man zahlt sie niemals. Man muss aber in dieser Höhe jeweils einen entsprechenden Abzug von der Versicherungsleistung hinnehmen.

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16 Antworten

Zitat:

@freesko schrieb am 19. September 2016 um 01:28:45 Uhr:

...

Habt ihr Erfahrungen und Tipps wie man einen alten, einen neuen und einen brandneuen Schaden meldet?

...

Ja. Man nehme das Fernsprechgerät in die Hand und bittet die Vermittlung, eine Verbindung mit der Hann. Schadenabteilung herzustellen. Gelingt dieses Unterfangen, so berichtet man von den einzelnen Schadensfällen. Es ist zu erwarten, dass man die Info bekommt, dass man bald Post bekommen wird und dann die Formulare ausfüllen und zurückschicken soll.

 

Zitat:

@freesko schrieb am 19. September 2016 um 01:28:45 Uhr:

...

Zahlt man eigentlich für jeden einzelnen Schaden die SB?

...

Nein. Man zahlt sie niemals. Man muss aber in dieser Höhe jeweils einen entsprechenden Abzug von der Versicherungsleistung hinnehmen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2016 um 02:35:25 Uhr:

Ja. Man nehme das Fernsprechgerät in die Hand und bittet die Vermittlung, eine Verbindung mit der Hann. Schadenabteilung herzustellen.

Hör mal du Rentierzüchter. Ich weis ja nicht wie es bei dir am Nordpol ist. Aber in der zivilisierten Welt sind die Vermittlungsstellen heute alle automatisiert. Da muss man dem Fräulein vom Amt nicht mehr sagen mit wem man zu sprechen wünscht.

Durch ein komplexes System aus Ländervorwahlen, Ortsvorwahlen und Telefonnummern besteht heute die Möglichkeit jeden gewünschten Ansprechpartner direkt durch eintippen (ja, auch die gute alte Wählscheibe ist überholt) einer Ziffernfolge zu erreichen.

Diese Ziffernfolgen findest du in dicken gelben bzw. weißen Büchern, die jedes Jahr kostenlos an die Haushalte ausgeteilt werden (ja, es gibt noch andere Quellen um an die Ziffernfolgen zu gelangen, aber was das Internet ist, das erklär ich dir ein anderes Mal).

Und jetzt zum Thema:

Für den Schaden aus 2011 wird wohl mittlerweile die Verjährungsfrist abgelaufen sein.

Warum das mit der Postanschrift erwähnt wird, kann ich nicht nachvollziehen. Und was das mit dem WoMo zu tun hat bleibt mir auch ein Rätsel.

Auf alle Fällen werden die Schäden dem SF angerechnet, der zum Schadenstag zu dem KFZ gehörte.

@zille1976

Du wohnst wohl noch hinter dem Nordpol. Bei uns werden keine der beschriebenen Bücher mehr verteilt.

Komisch, dass die Versicherung noch vor 6 Monaten auf ein anderes Fahrzeug übertragen wurde, da gibt es jedenfalls eine neue Police auf dem Postweg. Und bei falscher Anschrift kommt die nie an. also merkt der Versicherungsnehmer doch was!

Liest sich mal wieder wie ein bekannter Märchenerzähler, zumal auch wieder die Schweiz dran ist.

Wenn die Schäden voneinander unabhängig sind (das trifft in deinem Fall zu), dann wird auch jedes Mal die SB verrechnet und für jeden Schaden steigt dein SF. Von daher bringt es nichts und ist auch nicht besonders clever, Versicherungsbetrug zu begehen und alle Schäden als ein Schadensereignis zu melden.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. September 2016 um 07:32:25 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2016 um 02:35:25 Uhr:

Ja. Man nehme das Fernsprechgerät in die Hand und bittet die Vermittlung, eine Verbindung mit der Hann. Schadenabteilung herzustellen.

Hör mal du Rentierzüchter. Ich weis ja nicht wie es bei dir am Nordpol ist. Aber in der zivilisierten Welt sind die Vermittlungsstellen heute alle automatisiert. Da muss man dem Fräulein vom Amt nicht mehr sagen mit wem man zu sprechen wünscht.

Durch ein komplexes System aus Ländervorwahlen, Ortsvorwahlen und Telefonnummern besteht heute die Möglichkeit jeden gewünschten Ansprechpartner direkt durch eintippen (ja, auch die gute alte Wählscheibe ist überholt) einer Ziffernfolge zu erreichen.

Diese Ziffernfolgen findest du in dicken gelben bzw. weißen Büchern, die jedes Jahr kostenlos an die Haushalte ausgeteilt werden (ja, es gibt noch andere Quellen um an die Ziffernfolgen zu gelangen, aber was das Internet ist, das erklär ich dir ein anderes Mal).

Also hier scheint grad die Sonne und es ist für nordpolige Verhältnisse einigermaßen verträglich. Wenn ich den Handapparat des Fernsprechgerätes in die Hand nehme, dann fragt mich immer die dienstbeflissene Schönheit mit ihrer bezaubernd freundlichen Stimme, zum wem sie eine Fernsprechverbindung für mich herstellen darf. Das beherrscht sie auch perfekt. Ich würde es nicht besser hinbekommen. An anderer Stelle benanntest Du Ähnliches als die Kunst des Delegierens. Und auf die Erklärung des Zwischennetzes, da freue ich mich schon ganz doll. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2016 um 10:22:05 Uhr:

An anderer Stelle benanntest Du Ähnliches als die Kunst des Delegierens.

Ja, bei mir ist es die Kunst des Delegierens. Du bist einfach nur zu alt um dir die Nummern zu merken :D

Ich dachte du wärst schon efrauzipiert ;)

Ich bin noch so jung, dass ich mir nicht alle Nummern merken möchte. :)

Das Vorhaben des TE erscheint mir rätselhaft. Warum will er denn jetzt zwei alte Schäden melden, die ihn bisher nicht gestört haben?

Dagegen spricht doch, dass er dann auch zwei (bzw. mit dem neuen Schaden) drei mal raufgestuft würde. Wahrscheinlich hätte das auch die unmittelbare Kündigung des Vertrages zur Folge.

Selbst wenn er das riskieren möchte, gehe ich mal davon aus, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen den Passus enthalten, dass der Versicherungsnehmer Schäden innerhalb einer bestimmten Frist (deutlich kürzer als die Verjährung) anzeigen muss (sog. Obliegenheit im Schadensfall).

am 19. September 2016 um 11:45

Irgendwie frag ich mich das auch @Lattementa .

Bestimmt kommt bald ein user, der das alles aufklären wird :)

Zitat:

@Lattementa schrieb am 19. September 2016 um 13:27:31 Uhr:

Warum will er denn jetzt zwei alte Schäden melden, die ihn bisher nicht gestört haben?

Da der SF bereits auf ein Wohnmobil übertragen wurde,

steigen "nur" der Zweitwagenrabatt.

Da möchte der TE wohl auf Kosten der VS alle Altschäden abwickeln,

da der Vertrag sowieso ausläuft.......:mad:

Wird wohl nichts werden, da es Fristen gibt.

Der letzte Schaden könnte evtl. noch reguliert werden.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 19. September 2016 um 15:19:36 Uhr:

Da möchte der TE wohl auf Kosten der VS alle Altschäden abwickeln,

da der Vertrag sowieso ausläuft.......:mad:

Wird wohl nichts werden, da es Fristen gibt.

Wieso auf Kosten der VS? Weis du mehr als wir? Hat der TE etwas keine Beiträge bezahlt und war einer dieser Kunden die gratis versichert wurden?

Es ist doch sein gutes Recht die Schäden begleichen zu lassen.

Die Frist ist nur für den 2011er Vorfall überschritten. Die beiden anderen Sachen muss die Versicherung bezahlen.

Mit etwas Glück wirft die Versicherung ihn raus aus der VK und er ist den ungewünschten Vetrag gleich mit los.

Ich würde sagen alles wie gewünscht möglich.

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