MB Händler verweigert Garantie und will Auto wieder zurücknehmen
Hallo Motor-Talker.
Ich habe vor nicht mal 30 Tagen einen MB E350 CDI 4Matic gekauft.
Vor 14 Tagen war er das erste Mal beim außerplanmäßigen Service bei MB,
da der EKAS in Öl abgesoffen ist und es sich rund um Turbolader verteilt hat.
Das wurde mit einigen hin und her vom MB Partner bezahlt.
Jetzt hat sich der Lautstärkeregler vom Comand Online 4.5 verabschiedet und die Bremsen
quietschen wie ein Güterzug(Obwohl die im Januar 2015 von MB komplett erneuert wurden).
Das Getriebe macht sich mit heftigen Schaltstößen im kalten Zustand bemerkbar.
Ich habe den Händler angeschrieben und er will mir das Auto zurücknehmen abzüglich die
gefahrenen Kilometer und den 2. Briefeintrag.
Ich bin dazu nicht bereit, da ich bereits einen Satz Winterräder 245/40R18, Ölwechsel und
eine originale Rückfahrkamera incl.Freischaltung investiert habe.
Darf er einfach mal so die Garantie verwehren?
Habe keine Lust wieder von Neuem zu suchen.
Gruß vf-agentur
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vf-agentur schrieb am 3. März 2016 um 14:27:27 Uhr:
Zitat:
@NN2211 schrieb am 3. März 2016 um 14:11:30 Uhr:
Ich verstehe folgendes: Du hast ein Auto was an jeder Ecke Ärger macht, der Service unter dubiosen Umständen gelöscht wurde und deswegen nicht komplett ist und dabei mit durchaus relevanten Defekten und Mängeln bei Bauteilen wie Getriebe, Bremsen, Reifen und Ölundichtigkeiten auf sich aufmerksam macht. Egal wer das Ding vorher gefahren hat, der ist fertig!
Das alles bei einer Laufleistung von 165Tkm.
Warum um Himmels willen willst Du diese Kiste behalten? Dein Händler hat das klar erkannt. Das Auto wird nur Stress machen und viel Geld und Zeit kosten - also weg damit.
Rede doch mal mit dem Händler - er soll Dir einen anderen Wagen besorgen und einen Vorschlag machen, ob der die Rückfahrtkamera dann in den anderen Wagen einbaut. Teil der Kohle zurück gibt. Einen Sonderrabatt auf einen Nachfolger macht?
2011er Baujahr gibts wie Sand am Meer und wenn der besonders billig war dann weisst DU jetzt warum.
Bestes
NNDer Wagen ist optisch(außer Kratzer am Stoßfänger)und technisch gut gepflegt trotz seiner 165Tkm. Das der Händler diesen Leasingrückläufer billig gekauft hatte, steht außer Frage. Es wurde im Navi noch nicht mal die Strecken
des Vorfahrers gelöscht, so das man sehen konnte, das der Wagen ständig auf der Autobahn war.
Er will ja den Wagen wiederhaben, kann er.....wenn den kompletten Verkaufspreis bezahlt hat sowie alle
Investitionen bis jetzt.Null Abzüge...Und abholen darf er sich das Auto auch.
Da kommste wohl nicht mit durch, Nutzungskosten wird jedes Gericht dem Händler zugestehen. Aber behalt die Möhre ruhig, die wird dich bestimmt noch mehr kosten.
Irgendwie finde ich das geil wenn so geiz ist geil typen ordentlich auf die Fr.... fallen.
39 Antworten
Zitat:
@Slava22047 schrieb am 3. März 2016 um 19:32:47 Uhr:
In den erste 6 Monaten liegt die Beweislast bein Verkäufer. Er muss das Fahrzeug reparieren und die Kosten tragen.
Bevor man sich um die Beweislastumkehr Gedanken machen kann, muss erst mal grundsätzlich geklärt werden, ob es sich um einen Sachmangel handelt.
Der Käufer trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Übergabe.
Zitat:
§ 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung
Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.
Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB kommt erst in Betracht, wenn der Käufer das Vorhandensein eines Sachmangels voll bewiesen hat. Es handelt sich bei § 476 BGB um eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung.
Defekte, welche die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, können Verschleißerscheinungen sein und müssen nicht notwendigerweise einen Mangel der Kaufsache begründen; bei Gebrauchtfahrzeugen ist insoweit maßgeblich, ob die Beeinträchtigungen die bei einem Fahrzeug entsprechenden Alters üblichen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen übersteigen.
Im Anhang dazu eine vom ADAC erstellte "Abgrenzung Mangel/Verschleiß" Liste. Darin findet man beispielhafte Defekte, die nach Entscheidung der Gerichte entweder einen Mangel oder Verschleiß darstellen. Aber Achtung, bei allen Urteilen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Diese können nicht 1:1 auf andere Fälle übertragen werden.
cu termi0815
Moin,
wenn ich mit meinem Autohaus über diese Paragraphen diskutieren müsste, dann geht das Fahrzeug gleich zurück oder wird an anderer Stelle umgewandelt.
Ein Rechtsanwalt würde an mich nicht noch zusätzlich verdienen. Darum habe ich auch keine Rechtschutzversicherung.
Gruß
Zitat:
@Hausi61 schrieb am 3. März 2016 um 19:29:20 Uhr:
Zitat:
@arminius-germanicus schrieb am 3. März 2016 um 18:43:23 Uhr:
Sprechen wir hier tatsächlich von einem MB Vertragspartner?Genau das ist die Frage. Beim Vertragshändler bekommt man 2 Jahre Garantie, nichts mit German soundso. Schon gar nicht arbeitet ein Mb Vertragshändler mit solchen Tricks.
Die Karre wurde wahrscheinlich beim Straßenändler um die Ecke gekauft, nur da rückt der TE nicht mit raus.
Na, wenn du meinst...dann wird es wohl so stimmen.
Was nützt es, wenn ich den MB Partner hier nenne...Wird doch eh vom Mod gelöscht
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Es geht nicht um eine namentliche Nennung, aber mir, und auch einigen anderen offenbar, kam es nach lesen des Threads verdächtig vor, dass dies tatsächlich ein offizieller Mercedes-Vertrieb sein soll.
Zitat:
@vf-agentur schrieb am 5. März 2016 um 10:59:11 Uhr:
Na, dann schaut mal in DE-49847 Itterbeck nach und sagt mir dann, ob ich gelogen habe
Moin,
in Itterbeck gibt es ein Autohaus mit Stern.
Nur ist es noch nicht sicher, das sich dieses gemeint ist.
Gruß
Wirbt mit bis zu 30 Mon. Garantie bei einem ähnlichen Fzg. mit über 150TKm. Kein Hinweis auf JS, also auch kein MB100/80. 🙄
Zitat:
@E220TCDIBlutec schrieb am 5. März 2016 um 11:12:02 Uhr:
Zitat:
@vf-agentur schrieb am 5. März 2016 um 10:59:11 Uhr:
Na, dann schaut mal in DE-49847 Itterbeck nach und sagt mir dann, ob ich gelogen habeMoin,
in Itterbeck gibt es ein Autohaus mit Stern.
Nur ist es noch nicht sicher, das sich dieses gemeint ist.
Gruß
Genau dieses ist es.
Zitat:
@Pandatom schrieb am 5. März 2016 um 11:20:35 Uhr:
Wirbt mit bis zu 30 Mon. Garantie bei einem ähnlichen Fzg. mit über 150TKm. Kein Hinweis auf JS, also auch kein MB100/80. 🙄
Hat sich alles zum Guten gewendet. Nachdem mein RA dort angerufen hat, ging alles ganz schnell...
Junior Chef hat sich eingeschaltet und mir als Kunde 110% Recht gegeben. Verkäufer hat ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung gehandelt.Reparaturen bewilligt und von
Kfz-Rücknahme will der Chef auch nichts mehr hören.
Gebrauchtwagengarantie kommt jetzt korrekt ausgefüllt und mit Versicherungsnummer.
Seit heute ist der Wagen in Reparatur.