Maximale Anhängelast mit BE
Zitat:
* Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
* Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
So ist ja die Klasse BE definiert.
Ich habe meine alte FSK 3 umschreiben lassen und damit auch BE erhalten. Wo steht denn die maximal Anhängelast bzw das maximale Zuggewicht? Oder bedeutet das nur das ich mit einem Fahrzeug von maximal 3,5 to das dranhängen darf was in den Fahrzeugpapieren als Anhängelast steht?
Hintergrund meiner Frage ist folgender: Ich fahre einen mittlerweile auf 3,5 to zzG abgelasteten Unimog als Hobby und der hat 22.000 kg eingetragene Anhängelast. Mit dem alten 3er war es klar, da man ja nur eine Achse am Anhänger (bzw Tandem) fahren durfte und ja die Achslasten ja begrenzt sind. Bei BE gibt es aber keine Beschränkung auf die Achsenanzahl beim Anhänger.
Oder geht es nicht weil in der Beschreibung "PKW" steht und der Unimog ein LOF Zugmaschine / Ackerschlepper ist?
Beste Antwort im Thema
Da muss ich nicht laut schreien, das ist einfach so. Am 7,5tonner durften auch früher schon bis zu 12 Tonnen angehängt werden (Tandemachse) und mit Klasse 3 gefahren werden.
Erst nach der Umstellung hat sich das Gespanngewicht reduziert.
Beispiel
Zitat: Auf Antrag auch Klasse CE, jedoch beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Die Beschränkung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl "79" in den Führerschein kenntlich gemacht.
Edit: Sattelzüge wurden damals auch anders beurteilt - dieses Beispiel bezieht sich auf LKW mit Anhänger
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26 Antworten
Dazu hätte ich gerade mal eine Zusatzfrage:
wenn man den alten 3er in CE1 (12 Tonnen) oder sogar CE79 (18,5 Tonnen) umschreiben lässt, dann gelten die aber nicht mehr unbegrenzt, sondern nur 5 Jahre, oder?
Der 3er war ja ohne zeitliche Einschränkung unbegrenzt gültig.
Weiß das zufällig jemand?
Danke und Gruß, Ghost
Der gilt bis 50, und ab da muss man alle 5 Jahre zum Arzt.
Nur wer ab 2000 seinen Führerschein gemacht hat muss alle 5 Jahre zum Arzt
Bei mir steht hinter CE das Datum an dem ich 50 werde. Also ab dann musst man wohl alle 5 Jahre zum Arzt
EDIT: Zu langsam.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Der gilt bis 50, und ab da muss man alle 5 Jahre zum Arzt.
Nur wer ab 2000 seinen Führerschein gemacht hat muss alle 5 Jahre zum Arzt
Danke, auch an Tanea.
Das heißt, der CE gilt nur bis 50 und dann alle 5 Jahre zum Arzt. Normalerweise.
Mein Führerschein war aber deutlich vor 2000. Ist es da jetzt laut deiner Aussage anders?
C, C1, C1E und CE gelten vor 1999 oder 2000 (das weis ich nicht genau, müsste man aber irgendwo finden) bzw. wer eben die alte Klasse 2 gemacht hat, bis 50, ab da muss man alle 5 Jahre zum Arzt.
Auch wenn du noch kein Kartenführerschein hast läuft die Fahrerlaubniss für C und C1 mit 50 Jahren aus.
Klasse 2 habe ich nicht, aber den alten 3er. Damit darf ich momentan noch 18,5 Tonnen fahren (7,5 to. + 11 to. Hänger mit max. 1 m Achsabstand).
Wenn ich umtauschen würde, wäre das dann irgendwann weg. Also tausche ich nicht um. Solange ich nicht gezwungen werde.
Wobei, ich habe keinen 18,5 Tonnen Zug. Werde ich auch voraussichtlich nie haben oder fahren müssen. Aber trotzdem...
Zitat:
Original geschrieben von XX-Ghost
Wenn ich umtauschen würde, wäre das dann irgendwann weg. Also tausche ich nicht um. Solange ich nicht gezwungen werde.
Wenn ich das von Zocker so richtig verstehe ist C1 dann trotzdem weg.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Auch wenn du noch kein Kartenführerschein hast läuft die Fahrerlaubniss für C und C1 mit 50 Jahren aus.
tjaja, die Wahl umzutauschen hast du nicht mehr lange, denn die Diskussion um die Umstellungspflicht und Erneuerung alle paar Jahre lässt sich nicht mehr stoppen.
Ab gesehen davon, wenn du eventuell irgendwann gewerblich fahren wollen würdest musst du eh umtauschen auf Karte
Hallo,
bei mir steht das Haltbarkeitsdatum nur beim CE,
beim C1E ohne Ablaufdatum !!!
Gruss
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von lemonshaker
bei mir steht das Haltbarkeitsdatum nur beim CE,
beim C1E ohne Ablaufdatum !!!
Ist bei mir auch so.
Maximale Anhängelast?
An meinem Skoda Octavia waren mal 3 Tonnen Kies das Maximum. Die Fuhre fährt sich trotz BE aber auch nicht besser als nur mit B
Die Türen passen überigens alle noch.
Achtung wer seuinen alten Führerschein umtauscht benötigt für landwirtschaftl. Zugmaschinen die Klasse L, wenn deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 32km/h bauartbedingt beträgt.
Sind die Zugmaschinen schneller wird Klasse T benötigt.
Die bekommt man beim Umtausch der Klasse 3 jedoch nur wenn man das beantragt hatte.
Nur mit diesen beiden Führerscheinklassen dürfen landwirtschaftl. Zugmaschinen mit Anhänger gezogen werden.
Die Klasse L bekommt man beim Umtausch automatisch. Und dann ist es egal wie hoch das zul.Gesamtgew. des Anhängers ist. Es spielt auch keine Rolle ob der Anhänger eine Achse oder 2 Achsen hat!