Max. zulässige Bodenfreiheit ???
Hallo ich wüßte gerne mal welche bodenfreiheit ich in deutschland einhalten muß ??
ich habe bis jetzt ein 60/40 fahrwerk mit 225er reifen vorne und 255er reifen hinten (15 zoll), und habe eine VR6 lippe vorne und eine cupdiffusor hinten drauf
meine bodenfreiheit beträgt vorne 7 cm und hinten ca.8 cm (an den seitenschwellern habe ich auch nur ca. 7 cm)
FRAGE: wie tief darf das auto max. sein und wo wird das gemmessen ?? da ich mir gerne ein gewinde fahrwerk reinmachen würde um auf ca 80/60 runter zu kommen (die kotflügel würden dazu passend nochmal gezogen und aufgeschweißt)
danke für eure antworten
24 Antworten
ich hab mich letztens noch mit nem bekannten von der dekra unterhalten....die haben nen richtwert von 8cm bodenfreiheit! gesetzlich vorgeschrieben ist aber gar nichts sondern ermessenssache des prüfers!
vorgeschrieben ist nur die mindesthöhe des kennzeichens und die höhe lichtaustrittskante oder wie man das nennt!
eingetragen wird zb beim gewinde ja auch nur restgewinde oder abstand bördelkante <-> felgenmitte/boden. und dieser abstand hat ja nmit der bodenfreiheit nix zu tun! kann mir ja eintragen lassen und mir dann vorn ne dicke lippe drunterschrauben (von cl auf die breite lippe)....und die karre verleirt trotzdem nich die zulassung oder was auch immer...
Hab mir vor ein paar Tagen mein Gewinde eintragen lassen und die von der DEKRA haben vergessen das Restgewinde oder Abstand von Bördelkante bis Radmitte reinzuschreiben....
fahr zum Tüv, nicht dekra, da steht in einer broschüre schwarz auf weiß, 7cm an der tiefsten stelle,
klar bekomm ich es tiefer eingetragen, nur wenn ihr mal vom Fahrzeugzug kontolliert werdet, werdet ihr sehen wie schnell euer auto so tief war,
dann geht es
- Stillegung, weil weniger als 7cm freiheit, obwohl eingetragen, wird dann ausgetragen, der Prüfer der es eingetragen hat, bekommt dann auch noch probleme.
- untersuchung beim Tüv :-)
( gibt nen schönen mängelbericht )
- dann alles in ordnung bringen, wieder zum tüv ( teure sache )
- wenn alles der richtigkeit entspricht -> auto wieder in bertriebnahme.
ach und glaubt mir, die vom Fahrzeugzug, sind nicht dumm wie andere bei dekra und gtü oder so, die kennen jeden trick,z.b. erst felegn eintaragen lassen, dann originale drau, dann fahrwerk eintaragen lassen, dann wieder Felgen drauf. beides zwar eingetragen, aber nicht in kombination.
denen macht keiner was vor
Zitat:
Original geschrieben von schneider.ms
Hab mir vor ein paar Tagen mein Gewinde eintragen lassen und die von der DEKRA haben vergessen das Restgewinde oder Abstand von Bördelkante bis Radmitte reinzuschreiben....
dann würde ich schnell hin und es nachtragen lassen, weil falsch eingetragen ist wie garnicht eingetragen. deswegen steht im gutachten ja drin wie man es eintragen muß. müssen die dir umsonst nachtragen.
weil wie gesagt, der Fahrzeugzug, würde es dir rausstreichen und stillegen, und was dann? denen ist egal ob dein fehler oder der vom Tüv.
Ähnliche Themen
Wenn die Dekra jetzt auf die Idee kommt, dass er doch zu tief ist (obwohl ich echt nix mehr runtergedreht habe) können die mir dann das letzte Gutachten bzw. EIntragung wieder wegnehmen??
eventuell ja,
meß doch einfach mitte radnabe bid unterkante Kotflügel, dann mit den maßen im gutachten vergleichen, ist es mehr oder genau sovel ist gut, weniger darfst nicht.
aber ob es die dir jetzt dann wieder wegnehmen wenn es zu tief ist, oder die polizei ist ja auch wurst, nur dann kannst nicht mehr zur dekra und sagen blablabla.
Zitat:
Original geschrieben von schneider.ms
Abstand Lichtunterkante bis Boden 50cm, Feste Teile z.B. Seitenschweller 80mm und formelastische Teile z.B. Plastiklippe 70mm. AUsserdem Kennzeichen vorne 30mm oder so (weiss nimmer genau)
Falsch. Lichtaustrittskante nicht scheinwerferunterkante. machen ca 2cm aus. Die unterkante ist 2 cm tiefer als die lichtaustrittskante <- wie oft ich das schon geschrieben hat 🙂
Zitat:
Original geschrieben von golfgtitdi
eventuell ja,
meß doch einfach mitte radnabe bid unterkante Kotflügel, dann mit den maßen im gutachten vergleichen, ist es mehr oder genau sovel ist gut, weniger darfst nicht.aber ob es die dir jetzt dann wieder wegnehmen wenn es zu tief ist, oder die polizei ist ja auch wurst, nur dann kannst nicht mehr zur dekra und sagen blablabla.
?? was bringt mir das wenn ich das messe??? Alles ist im TÜV geprüften Bereich, was soll ich da noch messen? Und mit welchen ANgaben soll ich das überprüfen
Zitat:
Original geschrieben von Elephant Joyeux
Ihr mit euern Angaben Kotflügel zum Reifen! Am leichtesten Nachvollziehbar ist noch das Maß Bördelkante zur Radmitte.
Vorne: 280
Hinten: 290
Und ihr?
haste zufäälig nen paar Bilder von Deinem Wagen?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von phils
haste zufäälig nen paar Bilder von Deinem Wagen?
Gruß
Wo bleiben die bilder 🙂